E-Mail-, Chat- und Social-Media-Analyse

E-Mails, Messenger-Nachrichten und Social-Media-Konten gehören heute zu den wichtigsten digitalen Beweismitteln. In Wirtschaftsstrafverfahren können hunderttausende Nachrichten und Dokumente anfallen. Eine E-Mail- und Chat-Analyse im Strafverfahren darf sich deshalb nicht auf einzelne belastende Treffer beschränken. Entscheidend sind Zusammenhang, Vollständigkeit und Zuordnung.
Welche Kommunikationsdaten werten Ermittler aus?
Ermittlungsbehörden analysieren unter anderem:
- geschäftliche und private E-Mails,
- WhatsApp-, Signal- und andere Messenger-Chats,
- Social-Media-Nachrichten,
- Gruppenkommunikation,
- Anhänge und Bilder,
- Metadaten und Zeitstempel,
- Kontakt- und Verbindungsdaten.
Analyseprogramme können große Datenbestände nach Personen, Begriffen, Zeiträumen oder Kommunikationsbeziehungen filtern.
Dadurch entstehen schnell Kommunikationsnetzwerke und Chronologien. Die Software entscheidet aber nicht, was eine Nachricht strafrechtlich bedeutet.
Social-Media-Analyse ist nicht immer OSINT
OSINT steht für „Open Source Intelligence“. Gemeint ist die systematische Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen. Öffentliche Beiträge auf LinkedIn, Instagram oder anderen Plattformen können deshalb Gegenstand einer OSINT-Recherche sein. Private Chats und E-Mails gehören dagegen nicht zu offenen Quellen. Ihre Auswertung folgt anderen rechtlichen Regeln. Diese Unterscheidung ist wichtig. Denn Herkunft und Erhebungsmethode bestimmen, welche rechtlichen Anforderungen gelten.
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
Ermittler können gespeicherte Kommunikationsdaten auf sichergestellten Geräten nach §§ 94, 98 und 110 StPO auswerten. § 110 Abs. 3 StPO erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch den Zugriff auf räumlich getrennte Speicher. Dazu können erreichbare Cloud-Daten gehören. Eine laufende Telekommunikationsüberwachung richtet sich dagegen nach § 100a StPO. Sie setzt insbesondere den Verdacht einer dort aufgeführten schweren Straftat voraus.
Seit dem 18. August 2026 gilt außerdem die europäische E-Evidence-Verordnung. Sie erleichtert den grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel bei Diensteanbietern.
BGH: Authentizität und Integrität der Chats prüfen
Der BGH, Beschluss vom 15. Juli 2025 (2 StR 644/24), befasste sich ausführlich mit Chat- und TKÜ-Daten. Das Landgericht hatte Authentizität und Integrität des Datenmaterials geprüft. Der BGH hob diese Prüfung ausdrücklich hervor. Interessant war außerdem die Aufbereitung der Chats. Ein Ermittlungsbeamter hatte eine Zusammenfassung erstellt, die teilweise auf den Angaben eines Übersetzers beruhte.
Der BGH beanstandete die Verlesung dieses Vermerks nach § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO. Die Entscheidung zeigt: Nicht nur die Originaldaten zählen. Auch Übersetzung, Auswahl und Einführung in die Hauptverhandlung müssen rechtlich geprüft werden.
Ein einzelner Chat kann täuschen
Auch der Kontext entscheidet über den Beweiswert. Das Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. Januar 2025 (1 BvR 1677/24), befasste sich mit einer Durchsuchung nach einem sehr kurzen Chat. Die Verfassungsbeschwerde scheiterte zwar aus formellen Gründen. Das Gericht äußerte jedoch erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung.
Der Chat begründete nur einen eher schwachen Verdacht. Daraus ließ sich nicht ohne Weiteres auf weitere strafbare Inhalte schließen.
Warum die Verteidigung den gesamten Datenbestand betrachten sollte
Ermittlungsberichte zeigen häufig nur ausgewählte Nachrichten. Dadurch kann ein falscher Eindruck entstehen. Eine Nachricht wie „Mach es wie besprochen“ erhält ihre Bedeutung erst durch vorherige und spätere Kommunikation.
Ich prüfe deshalb insbesondere:
- Sind die Chats vollständig?
- Fehlen Nachrichten oder Anhänge?
- Stimmen Zeitstempel und Zeitzonen?
- Wer nutzte den Account?
- Sind Übersetzungen korrekt?
- Welche Suchbegriffe verwendeten Ermittler?
- Gibt es entlastende Kommunikation?
- Passt die polizeiliche Interpretation zum Gesamtkontext?
Bei großen Datenmengen nutze ich computergestützte Analysemöglichkeiten. Bei Bedarf arbeite ich zudem mit ausgewählten IT-forensischen Sachverständigen zusammen. Eine E-Mail- und Chat-Analyse im Strafverfahren muss mehr leisten als eine Suche nach belastenden Schlagwörtern. Entscheidend ist, was die digitale Kommunikation im vollständigen Zusammenhang tatsächlich beweist.
Rechtsanwalt Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Persönliche Strafverteidigung bei digitalen Beweismitteln