Die investigative Online-Recherche in Strafverfahren

Webseiten, soziale Netzwerke, Unternehmensregister, Presseberichte oder öffentlich zugängliche Datenbanken können Informationen enthalten, die für ein Strafverfahren entscheidend sind. Eine systematische Online-Recherche in der Strafverteidigung kann deshalb Ermittlungsansätze überprüfen, Zeugenaussagen hinterfragen und bisher unbeachtete entlastende Tatsachen sichtbar machen.
Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Informationen im Internet zu sammeln. Entscheidend ist vielmehr, gezielt nach Informationen zu suchen, die für den konkreten Tatvorwurf und die Verteidigungsstrategie relevant sind.
Was bedeutet Online-Recherche im Strafverfahren?
Ermittlungsbehörden müssen nach § 160 Abs. 2 StPO nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände ermitteln. Dennoch kann es vorkommen, dass bestimmte öffentlich zugängliche Informationen im Ermittlungsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Hier kann eine eigene Online-Recherche der Verteidigung ansetzen. Abhängig vom Verfahren können beispielsweise ausgewertet werden:
- öffentlich zugängliche Webseiten,
- Unternehmens- und Handelsregister,
- Presse- und Medienarchive,
- soziale Netzwerke,
- berufliche Netzwerke,
- öffentlich sichtbare Fotos und Videos,
- Veröffentlichungen von Unternehmen oder Behörden,
- Internetarchive,
- öffentlich zugängliche Karten- und Geodaten,
- wissenschaftliche und technische Datenbanken.
Diese Form der Recherche wird häufig auch als OSINT – Open Source Intelligence bezeichnet.
Online-Recherche bei Zeugen und Beteiligten
Besondere Bedeutung kann die Online-Recherche bei der Überprüfung von Zeugenaussagen haben. Ein Zeuge behauptet beispielsweise, eine bestimmte Person nicht gekannt zu haben. Öffentlich sichtbare Fotos oder frühere Beiträge können jedoch auf einen bereits länger bestehenden Kontakt hinweisen. Ein anderer Zeuge schildert einen bestimmten Aufenthaltsort. Veröffentlichte Bilder oder sonstige öffentlich zugängliche Informationen können möglicherweise zeigen, dass sich die Person zu diesem Zeitpunkt an einem anderen Ort befand. Solche Informationen ersetzen keine Beweiswürdigung. Sie können jedoch Anlass geben, eine Zeugenaussage genauer zu überprüfen oder gezielte Fragen in der Hauptverhandlung vorzubereiten.
Soziale Netzwerke als Informationsquelle
Menschen veröffentlichen in sozialen Netzwerken teilweise erhebliche Mengen persönlicher Informationen. Dazu können gehören:
- Aufenthaltsorte,
- persönliche und geschäftliche Beziehungen,
- Fotos,
- Veranstaltungen,
- berufliche Tätigkeiten,
- Reisen,
- öffentliche Kommentare und Stellungnahmen.
Für ein Strafverfahren können solche Informationen beispielsweise bei der Prüfung von Beziehungen zwischen Beteiligten, zeitlichen Abläufen oder behaupteten Aufenthaltsorten relevant werden. Allerdings muss stets geprüft werden, wann ein Beitrag tatsächlich veröffentlicht wurde, ob er verändert worden sein kann und wem ein Account sicher zugeordnet werden kann. Ein Screenshot allein beweist deshalb noch nicht zwingend, dass der dargestellte Inhalt authentisch und unverändert ist.
Unternehmensinformationen und Wirtschaftsstrafverfahren
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht beschränkt sich die Online-Recherche in der Strafverteidigung nicht auf soziale Netzwerke. Öffentlich zugängliche Informationen können beispielsweise helfen, Unternehmensstrukturen, Geschäftsführerwechsel, Beteiligungsverhältnisse oder wirtschaftliche Entwicklungen zu rekonstruieren. Relevant können unter anderem sein:
- Handelsregisterinformationen,
- veröffentlichte Jahresabschlüsse,
- Unternehmenswebseiten,
- Pressemitteilungen,
- Geschäftsberichte,
- Vergabeinformationen,
- Insolvenzbekanntmachungen.
Dadurch lassen sich beispielsweise zeitliche Abläufe oder Verantwortlichkeiten überprüfen, die in einer Ermittlungsakte möglicherweise nur unvollständig dargestellt sind.
Frühere Versionen von Webseiten recherchieren
Webseiten verändern sich. Inhalte werden gelöscht oder überschrieben. Für die Strafverteidigung kann deshalb auch die Frage relevant sein, wie eine Webseite zu einem früheren Zeitpunkt aussah. Internetarchive können unter bestimmten Voraussetzungen ältere Fassungen von Webseiten dokumentieren. So lässt sich beispielsweise untersuchen, welche Angaben ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt öffentlich gemacht hat oder welche Leistungen damals angeboten wurden.
Allerdings muss auch hier die Herkunft und Aussagekraft der archivierten Informationen sorgfältig geprüft werden.
Informationen müssen verifiziert werden
Das Internet enthält nicht nur zutreffende Informationen. Inhalte können falsch, manipuliert oder aus dem Zusammenhang gerissen sein. Deshalb darf eine Online-Recherche nicht bei einem einzelnen Suchergebnis enden. Ich prüfe insbesondere:
- Wer hat die Information veröffentlicht?
- Wann wurde sie veröffentlicht?
- Ist die Quelle nachvollziehbar?
- Gibt es unabhängige Bestätigungen?
- Ist der Inhalt vollständig?
- Kann ein Account einer Person sicher zugeordnet werden?
- Handelt es sich um Originaldaten oder lediglich um einen Screenshot?
- Lässt sich der Fund später reproduzieren und dokumentieren?
Gerade bei digitalen Informationen ist eine nachvollziehbare Dokumentation wichtig, weil Webseiten und Beiträge jederzeit verändert oder gelöscht werden können.
KI kann die Recherche unterstützen
Bei umfangreichen öffentlich zugänglichen Datenbeständen können auch moderne computergestützte Methoden und künstliche Intelligenz helfen, Informationen zu strukturieren oder mögliche Zusammenhänge zu erkennen. Eine KI-generierte Zusammenfassung ersetzt jedoch niemals die Prüfung der Originalquelle. Für die Strafverteidigung ist entscheidend, dass jede relevante Information auf eine überprüfbare Quelle zurückgeführt werden kann.
Online-Recherche als Teil der Verteidigungsstrategie
Eine erfolgreiche Online-Recherche beginnt mit einer konkreten Frage. Es geht nicht darum, wahllos Informationen über Beteiligte zu sammeln. Ausgangspunkt muss vielmehr stets die Ermittlungsakte sein.
Beispielsweise kann zu klären sein:
- Stimmt die zeitliche Darstellung eines Zeugen?
- Bestand tatsächlich keine Verbindung zwischen zwei Personen?
- Wer war zu einem bestimmten Zeitpunkt für ein Unternehmen verantwortlich?
- War eine bestimmte Information öffentlich zugänglich?
- Welche Angaben machte ein Unternehmen damals selbst?
- Gibt es öffentlich zugängliche Informationen, die der Anklagehypothese widersprechen?
Erst aus solchen konkreten Fragestellungen entsteht eine zielgerichtete Recherche.
Persönliche Strafverteidigung mit moderner Recherche
Ich nutze die Online-Recherche in der Strafverteidigung insbesondere dann, wenn sich aus der Ermittlungsakte Fragen ergeben, die durch öffentlich zugängliche Quellen überprüft werden können. Die Recherche ist dabei Teil der Verteidigungsstrategie und kein Selbstzweck. Bei besonders umfangreichen oder technisch anspruchsvollen Recherchen arbeite ich bei Bedarf mit ausgewählten Analysten und weiteren Spezialisten zusammen. Die juristische Bewertung und die Entscheidung, welche Erkenntnisse für das Strafverfahren verwendet werden, bleiben jedoch in meiner Hand. Denn eine Information aus dem Internet wird nicht deshalb zum überzeugenden Beweismittel, weil sie leicht auffindbar ist. Entscheidend ist, ob sie authentisch, überprüfbar und für den konkreten Tatvorwurf tatsächlich relevant ist.
Rechtsanwalt Oliver Marson
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Persönliche Strafverteidigung mit moderner Beweismittel- und Informationsanalyse