
Umfang der Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht
Der Rahmen der Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht ist umfangreicher als auf den ersten Blick angenommen wird. Fälle der Strafverteidigung können sich ergeben bei Verdacht
- des Abrechnungsbetruges und der Untreue;
- der Korruption;
- der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung;
- des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse;
- der Tötung auf Verlangen (Sterbehilfe);
- des Schwangerschaftsabbruches oder bei Verdacht
- des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz.
Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht
Auf unseren Unterseiten werden wir einen nicht vollständigen, aber näheren Einblick zu einzelnen Straftatbeständen mit Bezug zur Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht geben. Dabei sind wir auch bemüht, schwierige Abgrenzungen für den juristischen Laien verständlich darzulegen. Das betrifft zum Beispiel die im Gesetz und der Rechtsprechung unterschiedlich behandelte Frage nach der Tötung auf Verlangen und die Anstiftung oder Beihilfe beim Suizid.
Organspende & Totschlag
Wir verteidigen Ärzte im Falle des Vorwurfs des Totschlags. Die Ärzte stehen zunehmed im Visier der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wenn es z.B. um den Vorwurf geht, Ärzte hätten bei der Vergabe von Organen manipuliert.
Untersuchungshaft gegen Ärzte
Im Zusammenhang mit solchen Verfahren kommt es immer wieder vor, dass auch gegen Ärzte Untersuchungshaft verhängt wird. Wir stehen Ihnen auch dann jederzeit zur Seite. Die Erfolgsaussichten, Untersuchungshaft auch bei einem Vorwurf des vermeintlichen Totschlags zu vermeiden, sind durchaus hoch. Das hat unsere Praxis als Strafverteidiger bereits mehrfach bewiesen.
Strafverfahren im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht in Berlin und bundesweit
Ich verteidige Ärzte und Verantwortliche von Kliniken und Krankenhäusern nicht nur in Berlin. Für mich ist es unerheblich, ob ich die Verteidigung in Hamburg, München oder einer anderen beliebigen Stadt übernehmen.
Ein erfahrener Strafverteidiger im Medizinstrafrecht prüft frühzeitig:
- Was wird konkret vorgeworfen?
- Welche Unterlagen liegen vor?
- Bestehen medizinische oder dokumentationsbezogene Entlastungen?
- Sind Aussagen sinnvoll oder sollte zunächst geschwiegen werden?
- Wie lassen sich Praxis, Zulassung und Reputation schützen?
Strafverteidiger für Medizinstrafrecht in Berlin
Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin vertrete ich Ärzte, Zahnärzte und Verantwortliche im Gesundheitswesen bei Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen und Anklagen.
Strafverteidigung im Medizinstrafrecht und Arztstrafrecht – diskret, konsequent und mit Blick auf Ihre berufliche Existenz.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu den Anforderungen an die Strafverteidiger im Medizin- und Arztstrafrecht finden Sie auf den folgenden Seiten. Ärzte können sich durch vielseitige Taten strafbar machen. Die wichtigsten Tatbestände sind daher auf den folgenden Unterseiten näher erläutert. Artikel zur Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen, der Anstiftung und Beihilfe zum Suizid, zum Totschlag, zum Totschlag durch Unterlassen und zum sog. „Ärztepfusch“ finden Sie auf den folgenden Unterseiten.
Auch Fälle von Sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses und auch die einvernehmlichen sexuellen Handlungen des Arztes im Behandlungsverhältnis sind im Medizinstrafrecht geregelt.
Als Sonderdelikte werden außerdem das Strafverfahren gegen Ärzte wegen Abrechnungsbetrug und die Fehlende Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und die Offenbarung von Privatgeheimnissen besprochen.