Mobil-Forensik im Strafverfahren

Mobil-Forensik KI-Gesetz
RA Oliver Marson

Bei einer Durchsuchung wird das Smartphone eines Geschäftsführers beschlagnahmt. Wochen später findet sich in der Ermittlungsakte ein Auswertungsbericht. Zwischen mehreren tausend Nachrichten haben die Ermittler einen scheinbar belastenden Chat entdeckt: Eine bestimmte Datei solle „sofort verschwinden“. Für die Staatsanwaltschaft klingt das nach Beweisvernichtung.

Der Verteidiger verlangt jedoch nicht nur den Chat-Auszug, sondern die vollständige Kommunikation und Informationen darüber, wie das Mobiltelefon ausgewertet wurde. Dabei zeigt sich: Die Nachricht bezog sich auf eine fehlerhafte Datei, die durch eine neue Version ersetzt werden sollte. Außerdem lässt sich dem Bericht kaum entnehmen, welche Software verwendet, welche Daten herausgefiltert und welche Suchparameter eingesetzt wurden.

Der vermeintlich eindeutige digitale Beweis sieht plötzlich ganz anders aus. Genau darum geht es bei moderner Mobil-Forensik.

Mobil-Forensik braucht nachvollziehbare Standards

Smartphones enthalten heute E-Mails, Messenger-Nachrichten, Fotos, Standortdaten, Kontakte, Kalender, Dokumente und teilweise Informationen aus Cloud-Diensten. Ihre Auswertung kann deshalb ein nahezu vollständiges Bild des privaten und geschäftlichen Lebens ergeben.

Bereits 2022 veröffentlichte das europäische FORMOBILE-Projekt den CWA 17865:2022 – „Requirements and Guidelines for a complete end-to-end mobile forensic investigation chain“. Der Standard beschreibt die gesamte forensische Kette von der Sicherstellung eines Geräts über Datenerfassung und Analyse bis zur Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse.

Besonders wichtig ist die sogenannte Chain of Custody. Danach muss nachvollziehbar bleiben, wer ein Gerät wann in Besitz hatte, welche Veränderungen vorgenommen wurden und wie die Daten gewonnen wurden.

Ergänzend existieren internationale Standards wie ISO/IEC 27037 für Sicherung und Erhebung digitaler Beweise sowie ISO/IEC 27042 für deren Analyse und Interpretation. Letzterer fordert insbesondere Nachvollziehbarkeit, Reproduzierbarkeit und die Möglichkeit unabhängiger Überprüfung.

Was erlaubt die StPO bei der Smartphone-Auswertung?

In Deutschland bilden vor allem §§ 94, 98 und 110 StPO die Grundlage für Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsicht elektronischer Speichermedien. Nach § 110 Abs. 3 StPO dürfen dabei auch Daten gesichert werden, die für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein können.

Das bedeutet jedoch keinen Freibrief für eine unbegrenzte digitale Durchleuchtung.

Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Oktober 2024 – C-548/21 klargestellt, dass der Zugriff auf Smartphone-Daten einen schweren oder sogar besonders schweren Grundrechtseingriff darstellen kann. Zwar ist eine solche Maßnahme nicht ausschließlich bei schwersten Straftaten zulässig. Sie muss jedoch verhältnismäßig sein und grundsätzlich einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Stelle unterliegen. Außerdem müssen Art und Umfang des Zugriffs auf den konkreten Ermittlungszweck abgestimmt werden.

Für die deutsche Praxis ist diese Entscheidung auch deshalb bedeutsam, weil sie die Anforderungen an eine pauschale Komplettauswertung von Smartphones erhöht.

Bundesverfassungsgericht: Smartphone nicht monatelang behalten

Noch deutlicher wurde das Bundesverfassungsgericht am 9. Juli 2025 – 1 BvR 975/25. Zwar nahm es die Verfassungsbeschwerde aus prozessualen Gründen nicht zur Entscheidung an. Dennoch äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an einer über Monate andauernden Beschlagnahme eines Smartphones. Smartphones seien für die persönliche Lebensführung inzwischen nahezu unverzichtbar. Gleichzeitig berühre ihre Auswertung intensiv das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wenn lediglich eine bestimmte Datei oder ein konkretes Video benötigt werde, könne deshalb eine schnelle Spiegelung oder gezielte Datensicherung ausreichen. Das Gerät selbst müsse anschließend gegebenenfalls zurückgegeben werden.

Mobil-Forensik als Aufgabe der Strafverteidigung

Digitale Daten erscheinen objektiv. Ihre Auswertung ist es jedoch nicht zwangsläufig. Die Verteidigung sollte deshalb prüfen, welche Software eingesetzt wurde, welche Daten tatsächlich extrahiert wurden, ob Filter oder Suchbegriffe verwendet wurden, ob Zeitstempel zuverlässig sind und ob die forensische Verarbeitung vollständig dokumentiert wurde. Denn ein Screenshot oder ein einzelner Chat-Satz beweist häufig weniger, als sein erster Eindruck vermuten lässt.

Professionelle Mobil-Forensik bedeutet deshalb nicht nur, Daten zu finden. Digitale Beweise müssen technisch nachvollziehbar, vollständig und im Strafverfahren überprüfbar sein.

Aktualisiert RA Marson – August 2026.