Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Unternehmensvertretung im Wirtschaftsstrafrecht Ihrer Rechtsanwälte in Berlin

Wir übernehmen nach Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die Unternehmensvertretung im Wirtschaftsstrafrecht. Sprechen Sie uns an.

Das Unternehmen im Fokus der Ermittlungen

Nach den Statistiken sehen sich Unternehmen heute quantitativ und qualitativ wesentlich häufiger mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert als noch vor wenigen Jahren. Das wird schon an den vielen Mammutstrafverfahren deutlich, die in den vergangenen Jahren insbesondere in München geführt wurden.

Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen richten sich einerseits gegen die Personen, die die strafrechtliche Verantwortung tragen. Aber der tatsächliche Kernangriff der Staatsanwaltschaften ist gegen das Unternehmen als solches gerichtet. Das wird auch an der teilweise extremen Höhe der verhängten Geldbußen gegen Unternehmen deutlich. Dagegen fallen Strafen für einzelne Verantwortliche verhältnismäßig milde aus.

Interessant ist auch, dass Unternehmen heute ein anderes Verständnis im Umgang mit den Staatsanwaltschaften und Behörden entwickeln. Das gilt dann, wenn sich Unternehmen die Staatsanwaltschaften im Rahmen der sogenannten Rückgewinnungshilfe zu Nutze machen. Das ist möglich, wenn einem Unternehmen Schäden durch Dritte zugefügt wurden und die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren Vermögenswerte gesichert hat.

Auch die Installation der Compliance-Programme in Unternehmen hat das Verhältnis zum Recht, speziell zum Strafrecht und gegenüber den Staatsanwaltschaften verändert, auch wenn noch viele Rechtsfragen gerade in diesem Bereich ungeklärt sind und gerade mittelständige Unternehmen noch wenig vom Instrument der Compliance Programme Gebrauch machen.

Gegenstand der Unternehmensvertretung im Wirtschaftsstrafrecht

Aus den vorangestellten Darlegungen lässt sich der mögliche Gegenstand der Unternehmensvertretung, jedenfalls im Ansatz, ableiten. Es geht vordergründig darum, Geldbußen oder Verfallsanordnungen zu vermeiden oder niedrig zu halten. Es geht weiter darum, Compliance-Programme zum Schutz vor zukünftigen Straftaten zu installieren und damit möglichst auch eigener strafrechtlicher Verantwortlichkeit von Führungskräften und weiteren Verantwortungsträgern im Unternehmen vorzubeugen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Ermittlungen zu Unternehmensmitarbeitern und wer eigentlich im Unternehmen haftet finden Sie auf den folgenden Unterseiten. Auch dem Problem der Vermögensabschöpfung haben wir einige Seiten gewidmet. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.