digitale Erpressung, Fachanwalt für Strafrecht,
Rechtsanwalt Oliver Marson

Digitale Erpressung – Cyberkriminelle Attacken werden angedroht, um von den Betroffenen in der Regel eine bestimmte Geldsumme zu bekommen. Es kann auch ein bestimmtes Handeln erzwungen werden. Der Straftatbestand der Erpressung ist in § 253 StGB geregelt.

Digitale Erpressung als Sonderfall der Erpressung nach § 253 StGB

Was bedeutet digitale Erpressung?

Die digitale Erpressung stellt eine moderne Erscheinungsform der Erpressung nach § 253 StGB dar. Im Mittelpunkt stehen dabei elektronische Daten, Computersysteme oder digitale Kommunikationswege. Ermittlungsbehörden werfen Beschuldigten häufig vor, durch Drohungen oder technische Maßnahmen Zahlungen oder andere Vermögensvorteile verlangt zu haben.

Im Unterschied zur klassischen Erpressung erfolgen die Handlungen oft über E-Mail, Messenger-Dienste, soziale Netzwerke oder IT-Systeme. Teilweise geht es um verschlüsselte Datenbestände, gesperrte Benutzerkonten oder angekündigte Veröffentlichungen digitaler Inhalte.

Gerade Unternehmen geraten zunehmend in den Fokus entsprechender Ermittlungen. Deshalb spielen im Wirtschaftsstrafrecht häufig Fragen zur IT-Infrastruktur, zu Serverzugriffen oder zu internen Kommunikationsabläufen eine Rolle.

Welche Formen digitaler Erpressung gibt es?

Digitale Erpressung kann in unterschiedlichen Varianten auftreten. Typische Vorwürfe betreffen beispielsweise:

  • Sperrung von Unternehmensdaten
  • Forderungen nach digitalen Zahlungen
  • angekündigte Veröffentlichung interner Daten
  • Manipulation von Benutzerkonten
  • Zugriff auf Cloud-Systeme
  • Drohungen über Messenger oder E-Mail

Teilweise beruhen Ermittlungen jedoch auch auf Missverständnissen innerhalb geschäftlicher oder technischer Abläufe. Deshalb verlangt jedes Verfahren eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Kommunikation und der digitalen Spuren.

Beispiel aus meiner Praxis

Gegen einen ehemaligen IT-Dienstleister wird wegen des Verdachts der digitalen Erpressung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nach Vertragsende den Zugriff auf Unternehmensdaten eingeschränkt und gleichzeitig eine Zahlung gefordert zu haben. Nach Akteneinsicht prüft der Strafverteidiger zunächst die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten. Gleichzeitig analysiert die Verteidigung den E-Mail-Verkehr sowie die technischen Abläufe der Serversysteme.

Dabei zeigt sich, dass zwischen den Parteien bereits länger Streit über offene Vergütungsansprüche bestand und dass technische Zugriffsbeschränkungen teilweise automatisiert erfolgten. Der Strafverteidiger arbeitet diese Zusammenhänge strukturiert auf und ordnet die Kommunikation rechtlich ein.

Wie geht der Strafverteidiger bei diesem Vorwurf vor?

Der Strafverteidiger untersucht zunächst die Ermittlungsakte und die digitalen Beweismittel. Gerade Verfahren wegen digitaler Erpressung beruhen häufig auf umfangreichen Datenbeständen, Chatverläufen oder Serverprotokollen.

Deshalb prüft die Verteidigung insbesondere:

  • E-Mail-Kommunikation
  • Vertragsverhältnisse
  • Zugriffsrechte
  • Serverprotokolle
  • Zahlungsforderungen
  • technische Abläufe innerhalb der IT-Systeme

Anschließend bewertet der Strafverteidiger, ob tatsächlich eine strafbare Drohung im Sinne des § 253 StGB vorliegt oder ob zivilrechtliche oder technische Hintergründe im Vordergrund stehen. Außerdem arbeitet die Verteidigung häufig mit IT-Sachverständigen zusammen, um digitale Spuren nachvollziehbar auszuwerten und technische Abläufe verständlich darzustellen.

Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin

Vorwürfe der digitalen Erpressung betreffen häufig Unternehmen, IT-Dienstleister oder Personen mit Zugang zu sensiblen Datenbeständen. Ermittlungsverfahren in diesem Bereich verbinden strafrechtliche und technische Fragestellungen. Ein erfahrener Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin analysiert die digitale Beweislage, prüft die rechtlichen Voraussetzungen des Tatvorwurfs und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung.

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