Die Unrechtsvereinbarung bei Bestechung und Bestechlichkeit

Unrechtsvereinbarung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs ist die ausdrückliche oder stillschweigende Unrechtsvereinbarung. Dabei werden sich Amtsträger und Vorteilsgeber über die Gewährung eines Vorteils an den Empfänger als Gegenleistung für eine von dem Amtsträger vorzunehmende oder vorgenommene pflichtwidrige Diensthandlung einig.

Erforderlich ist, dass der Vorteil dem Empfänger wegen einer bestimmten geschehenen oder künftigen Diensthandlung zugute kommen soll. Dabei muss der Vorteil nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis der beiden Beteiligten seinen Grund gerade in der Diensthandlung haben oder„Äquivalent“ oder „Entgelt“ für die Diensthandlung sein (NStZ 94, 488; BGHR StGB § 332 Abs. 1 S. 1 Unrechtsvereinbarung 3; NStZ 87, 326 f).

Unrechtsvereinbarung und Erfordernis des Beziehungsverhältnisses

Bei § 332 StGB wird das Erfordernis des Beziehungsverhältnisses im Tatbestand mit der Formulierung „als Gegenleistung für“ zum Ausdruck gebracht. Die Pflichtwidrigkeit ist nach hoheitlicher Meinung nicht Bestandteil der „unrechten Vereinbarung“, so dass die Strafbarkeit des Amtsträgers nach § 332 StGB von der Beurteilung der Pflichtwidrigkeit durch den Vorteilsgeber unabhängig ist.

Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte in Wirtschaftsstrafverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Gerade Korruptionsverfahren erfordern häufig die Auswertung umfangreicher Geschäftsunterlagen sowie die genaue Analyse von Vertragsbeziehungen und Kommunikationsvorgängen.

Korruptionsverfahren beginnen häufig mit der Frage, ob überhaupt ein Vorteil im strafrechtlichen Sinne vorliegt. Je früher die tatsächlichen Hintergründe, die Vertragsbeziehungen und die Kommunikation der Beteiligten aufgearbeitet werden, desto besser lassen sich die Interessen von Unternehmern, Selbstständigen und Unternehmen verteidigen.

Weitere Informationen

Einen einführenden Artikel zum Thema Korruption finden Sie hier. Auf den Unterseiten haben wir weiterführende Informationen zu den Themen Vorteilsgewährung und Vorteil bei Bestechlichkeit. Dem Thema der Bestechung und ihrer Formen widme ich mich in den folgenden Artikeln: Bestechung & Bestechlichkeit, Die Bestechung von Amtsträgern und Die Bestechlichkeit im Amt. Die sonstigen Unterseiten beschreiben weitere wichtige Phänomene wie die Sozialadäquanz und die Verfolgungsverjährung.