Serverbeschlagnahme im Strafverfahren

Serverbeschlagnahme im Strafverfahren – Was bedeutet eine Beschlagnahme?

Serverbeschlagnahme Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Im Strafverfahren dürfen Ermittlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen Gegenstände oder Daten sicherstellen und beschlagnahmen. Dazu gehören heute häufig auch Server, Computeranlagen oder externe Datenspeicher. Die Beschlagnahme dient aus Sicht der Ermittlungsbehörden dazu, mögliche Beweise zu sichern und auszuwerten.

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht betrifft dies oftmals Unternehmen mit umfangreichen digitalen Datenbeständen. Ermittler sichern dabei beispielsweise E-Mails, Buchhaltungsunterlagen, Kundendaten oder interne Kommunikationsdaten. Häufig erfolgt die Maßnahme im Rahmen einer Hausdurchsuchung.

Die Beschlagnahme eines Servers unterscheidet sich jedoch von der Sicherstellung einzelner Aktenordner. Moderne Unternehmen arbeiten regelmäßig vollständig digital. Deshalb stellt sich oft die Frage, wie der laufende Geschäftsbetrieb während der Datenauswertung aufrechterhalten werden kann.

Besteht ein Anspruch auf Duplizieren der Daten?

In vielen Fällen besteht ein berechtigtes Interesse des Unternehmens daran, weiterhin auf geschäftlich notwendige Daten zugreifen zu können. Deshalb kommt häufig eine Spiegelung oder Duplizierung der Daten in Betracht.

Teilweise erstellen die Ermittlungsbehörden selbst sogenannte Spiegelkopien der Serverdaten. Außerdem kann die Verteidigung darauf hinwirken, dass dem Unternehmen Kopien wichtiger Datenbestände zur Verfügung stehen. Dies betrifft etwa:

  • Buchhaltungsdaten
  • Kundendaten
  • Vertragsunterlagen
  • interne Unternehmenskommunikation
  • laufende Projektunterlagen

Welche Möglichkeiten konkret bestehen, hängt vom Umfang der Beschlagnahme und vom jeweiligen Ermittlungsverfahren ab. Der Strafverteidiger prüft deshalb frühzeitig, welche Daten für den Geschäftsbetrieb erforderlich bleiben und welche Anträge gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht sinnvoll erscheinen.

Beispiel aus der Praxis

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des Subventionsbetruges durchsuchen Ermittlungsbeamte die Geschäftsräume eines Unternehmens in Berlin. Dabei sichern sie mehrere Server und umfangreiche digitale Unterlagen. Der Strafverteidiger nimmt zunächst Einsicht in den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Danach klärt er gemeinsam mit dem Unternehmen, welche Daten kurzfristig benötigt werden. Anschließend beantragt die Verteidigung die Herausgabe beziehungsweise Bereitstellung wichtiger Datensätze in kopierter Form.  Parallel überprüft der Strafverteidiger, ob Umfang und Durchführung der Beschlagnahme den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Wie geht der Strafverteidiger bei einer Serverbeschlagnahme vor?

Der Strafverteidiger analysiert zunächst die rechtlichen Grundlagen der Maßnahme. Dabei prüft er insbesondere:

  • den Durchsuchungsbeschluss
  • den Umfang der Beschlagnahme
  • die betroffenen Datenbereiche
  • mögliche Beschränkungen durch Berufsgeheimnisse
  • die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht enthalten Server häufig sensible Unternehmensdaten oder Informationen mit Bezug zu Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Deshalb entwickelt die Verteidigung eine Strategie, um die Interessen des Unternehmens möglichst effektiv zu schützen.

Außerdem begleitet der Strafverteidiger die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und IT-Verantwortlichen. Dabei achtet er darauf, dass notwendige Betriebsabläufe weiterhin möglich bleiben und dass die Datenauswertung rechtlich nachvollziehbar erfolgt.

Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin

Eine Serverbeschlagnahme stellt Unternehmen regelmäßig vor organisatorische und rechtliche Fragen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Begleitung bereits während der Durchsuchung. Ein erfahrener Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, begleitet die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie für Unternehmen und Verantwortliche.