Steuerfahndung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Steuerfahndung und Mitarbeiter von Zoll und Polizei stehen plötzlich und unerwartet vor Ihrer Wohnungstür oder vor den Toren Ihres Unternehmens. Was ist zu tun? Wie verhalten Sie sich jetzt am besten? Welche Schritte sind zu tun? Welche Befugnisse haben die Ermittlungsbeamten?

 

Befugnisse der Steuerfahndung

Die vor der Tür stehenden Beamten der Steuerfahndung haben sich vorzustellen und Ihnen den Grund Ihrer Gegenwart zu offenbaren. Sie werden Ihnen einen Durchsuchungsbeschluss vorlegen.  Sie haben genug Zeit, sich diesen genau durchzulesen. Verfallen Sie nicht in Panik. Schauen Sie sich diesen Beschluss genau an. Wenn Sie ihn nicht verstehen, so fragen Sie nach. In diesem Durchsuchungsbeschluss steht warum und weshalb die Durchsuchungsmaßnahme vom Richter angeordnet wurde und was genau wonach durchsucht werden darf.

Die Steuerfahndung hat weitreichende Befugnisse, wenn der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht. Viele Betroffene unterschätzen, wie umfangreich die Möglichkeiten der Ermittlungsbehörden sind. Gerade bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit oder unrichtige Angaben gegenüber dem Finanzamt kann die Steuerfahndung tätig werden.

Zu den wichtigsten Befugnissen der Steuerfahndung gehören:

  • Durchsuchung von Wohnungen, Geschäftsräumen und Büros
  • Beschlagnahme von Unterlagen, Computern und Datenträgern
  • Einsicht in Buchhaltung und Geschäftsunterlagen
  • Befragung von Zeugen
  • Auswertung von Bankdaten und Zahlungsströmen
  • Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Polizei
  • Einleitung steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren

In vielen Fällen arbeitet die Steuerfahndung eng mit anderen Behörden zusammen. Besonders bei Unternehmen können Ermittlungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Rechte des Betroffenen

Sie haben das Recht – bevor die Durchsuchungsmaßnahme beginnt – mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu sprechen. Ihnen muss die Möglichkeit eröffnet werden, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Für diese Zwecke unterhalten wir eine NOTFALLNUMMER.

0171 – 6543669

Ihr Steuerberater oder Anwalt wird Ihnen sagen können, wie Sie sich nun verhalten sollen.

Erreichen Sie Ihren Anwalt oder Steuerberater nicht, weil die Beamten schon morgens um 6.00 Uhr vor der Tür stehen, so sollten Sie folgende HINWEISE beachten:

  • Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss geben und lesen Sie sich ihn in Ruhe durch (ohne Durchsuchungsbeschluss brauchen Sie Niemanden rein lassen!) – die sog. Gefahr im Verzug gibt es bei der Steuerfahndung kaum!
  • Haben Sie den Durchsuchungsbeschluss in der Hand, leisten Sie keinen Widerstand – zeigen Sie sich kooperativ.
  • Geben Sie die Unterlagen und möglichen weiteren Beweismittel nicht freiwillig heraus. Widersprechen Sie im zu erstellenden Sicherstellungsprotokoll der Sicherstellung bzw. Beschlagnahme.
  • Ein Angebot zur sofortigen Vernehmung lehnen Sie ab. Schweigen Sie zu den Vorwürfen!
  • Bestehen Sie auf die Hinzuziehung eines unabhängigen Zeugen, der der Durchsuchung beiwohnt (z.B. einen guten Nachbarn).

Setzen Sie sich anschließend mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt in Verbindung und legen Ihm den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsprotokoll vor.

 

Strafverteidiger und Steuerberater

Ich bin ein auf die Abwehr von Steuerstrafvorwürfen spezialisierte Strafverteidiger, der zu diesem Zwecke eng mit auf dem Gebiet der Vermeidung und Abwehr von Steuerstrafverfahren erfahrenen Steuerberatern zusammen arbeitet.