Produktstrafrecht Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Das Produktstrafrecht und die Produktverantwortung

Das Produktstrafrecht – Gegenstand der Produktverantwortung.

Jeder kennt die spektakulären Fälle im Produktstrafrecht vor Gerichten, in denen es um die Aufarbeitung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei schweren Unfällen im Luft- und Straßenverkehr, bei Unfällen auf Baustellen oder mit Medizinprodukten gegangen ist. Diese Prozesse gegen die vermeintlichen Verantwortlichen in Unternehmen und Behörden zeichnen sich durch eine Reihe juristischer Gemeinsamkeiten aus, die Strafverteidiger auch als Prozesse des Produktstrafrechtes bezeichnen. Solche Strafprozesse behandeln häufig Schadensereignisse mit schweren Folgen für Mensch und Umwelt. Sie sind hinsichtlich des dem Schadensereignis zugrunde liegenden Herstellungs- und Vertriebsprozesses außerordentlich komplex und dauern daher entsprechend lange.

Strafverteidiger im Produktstrafrecht

Das Produktstrafrecht betrifft strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten, technischen Mängeln oder Verletzungen von Sicherheits- und Kontrollpflichten. Ermittlungsverfahren richten sich häufig gegen Geschäftsführer, Hersteller, Entwicklungsleiter, Qualitätsverantwortliche oder andere Personen mit Entscheidungsbefugnissen innerhalb eines Unternehmens.

Gerade in Deutschland führen Produktfehler, Produktrückrufe oder technische Zwischenfälle regelmäßig zu umfangreichen Ermittlungsverfahren. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht.

Aufgabe der Gerichte im Produktstrafrecht

Aufgabe dieser Prozesse ist es zu klären, ob die schwerwiegenden Schadensereignisse nur bloßes Versagen der Technik waren oder dem Versagen ein individuelles strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu Grunde liegt.

Straftatbestände im Produktstrafrecht

Angeklagt werden meist die Straftatbestände der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (insbesondere fahrlässige Tötung). In Strafverfahren im Produktstrafrecht wird die Verletzung von Sorgfaltspflichten geprüft. Den Angeklagten (Vertretern von Unternehmen,  Kliniken, Ärzten, usw.) – werden Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler oder mangelnde Kontrollen vorgeworfen. Liegen solche Pflichtverletzungen vor, wird in einem weiteren Schritt geprüft, ob sie zu dem schädigenden Ereignis geführt haben.

Was ist Produktstrafrecht?

Das Produktstrafrecht befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortung für fehlerhafte oder unsichere Produkte. Im Mittelpunkt stehen häufig Fragen der Produktentwicklung, Qualitätskontrolle und Produktüberwachung.

Ermittlungsbehörden prüfen regelmäßig:

  • Konstruktionsfehler
  • Fabrikationsfehler
  • Instruktionsfehler
  • unzureichende Sicherheitskontrollen
  • fehlende Warnhinweise
  • Verstöße gegen technische Standards
  • Organisationsmängel innerhalb des Unternehmens

Dabei analysieren Staatsanwaltschaften häufig technische Unterlagen, interne Kommunikation und betriebliche Entscheidungsabläufe.

Produktstrafrecht in der Medizin

In aller Munde ist zurzeit die Gewährleistung  der biologischen, funktionalen und elektrischen Sicherheit von Medizinprodukten. Gegenwärtig gibt es weder in Deutschland noch in Europa einheitliche Standards, noch ein staatliches Zulassungsverfahren für beispielsweise Implantate oder Herzschrittmacher. Dennoch obliegen dem Hersteller, den Kliniken und den Ärzten Sorgfaltspflichten bis hin zur Produktbeobachtungspflicht, die bei ihrer Verletzung nicht nur zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen (Produktstrafrecht) haben können. 

Produktverantwortung im Unternehmen

Die Produktverantwortung betrifft sämtliche organisatorischen und technischen Maßnahmen rund um Entwicklung, Herstellung und Vertrieb eines Produktes. Unternehmen müssen interne Abläufe so organisieren, dass Produkte den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen.

Im Fokus von Ermittlungen stehen häufig:

  • interne Freigabeprozesse
  • Qualitätskontrollen
  • Dokumentationen
  • technische Prüfungen
  • Sicherheitsbewertungen
  • Produktbeobachtung nach Markteinführung

Gerade bei komplexen Produkten prüfen Ermittlungsbehörden regelmäßig, wer tatsächlich für technische Entscheidungen verantwortlich war.

Die aktuelle Rechtslage

Die aktuelle Rechtslage entwickelt sich insbesondere im europäischen Produkthaftungsrecht weiter. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie 2024/2853 erweitert die Anforderungen an Hersteller und berücksichtigt zunehmend digitale Produkte, Software und KI-Systeme. Die Umsetzung in deutsches Recht soll bis Dezember 2026 erfolgen.

Zusätzlich gelten weiterhin Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie strafrechtliche Vorschriften bei Verletzungen von Sorgfaltspflichten.

Die Ermittlungsbehörden prüfen dabei regelmäßig, ob organisatorische oder technische Pflichtverletzungen vorlagen und ob diese mit einem Schadensereignis zusammenhingen.

Wie entstehen Ermittlungsverfahren?

Verfahren im Produktstrafrecht beginnen häufig nach technischen Vorfällen oder behördlichen Untersuchungen.

Produktrückrufe und Schadensfälle

Besonders häufig entstehen Ermittlungen nach Unfällen oder Produktmängeln.

Interne Unternehmensprüfungen

Auch interne Qualitätskontrollen oder Compliance-Untersuchungen führen regelmäßig zu strafrechtlichen Verfahren.

Technische Gutachten

Darüber hinaus spielen Sachverständigengutachten häufig eine zentrale Rolle.

Sicherung elektronischer Daten

Im Rahmen von Ermittlungen sichern Behörden regelmäßig Entwicklungsunterlagen, E-Mails und technische Dokumentationen.

Strafverteidigung im Produktstrafrecht

Vorwürfe im Produktstrafrecht betreffen häufig Unternehmen, Hersteller und verantwortliche Mitarbeiter. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, technische Abläufe nachvollziehbar darzustellen und Verantwortlichkeiten rechtlich einzuordnen. Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertrete ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen produktstrafrechtlicher Vorwürfe und Fragen der Produktverantwortung.