
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
Das Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) stellt die Abgabe eines Angebotes im Rahmen einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen unter Strafe, wenn dieses auf rechtswidrigen Absprachen beruht und darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebotes zu veranlassen.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen betreffen Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, die den freien Wettbewerb beeinflussen sollen. Ermittlungsverfahren richten sich häufig gegen Geschäftsführer, Vertriebsverantwortliche, Einkäufer oder leitende Mitarbeiter von Unternehmen.
Schutzzweck & Tatbestand
Schutzzweck des Kartellrechts
Der Schutzzweck des Kartellrechts besteht darin, einen freien und funktionierenden Wettbewerb zu sichern. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen schützt den Wettbewerb vor unzulässigen Einschränkungen durch Unternehmen. Das Kartellverbot soll verhindern, dass Unternehmen den Markt durch abgestimmtes Verhalten beeinflussen. Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass bereits Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen verboten sein können, wenn sie eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken.
Typische Ermittlungen im Kartellstrafrecht
Verfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen beginnen häufig nach internen Hinweisen oder behördlichen Prüfungen.
Durchsuchungen und Datensicherungen
Im Rahmen von Ermittlungen sichern Behörden regelmäßig E-Mails, Chatverläufe, Verträge und elektronische Speichermedien.
Ausschreibungen und Vergabeverfahren
Besonders häufig prüfen Ermittlungsbehörden Angebotsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen.
Interne Unternehmensprüfungen
Auch Hinweise aus Compliance-Abteilungen oder interne Untersuchungen führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren.
Kontakte zwischen Wettbewerbern
Darüber hinaus analysieren Ermittlungsbehörden häufig Treffen, Kommunikationsdaten und geschäftliche Abstimmungen zwischen konkurrierenden Unternehmen.
Die rechtswidrige Absprache
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen: Zum Tatbestand gehört auch, dass das Angebot des Täters auf einer rechtswidrigen Absprache beruht. Eine rechtswidrige Absprache liegt nur vor, wenn mindestens zwei Unternehmen eine Vereinbarung darüber getroffen haben, dass ein konkretes abgestimmtes Angebot abgegeben werden soll. Absprachen mit dem Veranstalter oder mit Personen des Veranstalters wurden bisher nicht vom Tatbestand der Absprache erfasst (BGHSt 49, 201). Mit der Novellierung des § 1 GWB werden jedoch nunmehr auch sogenannte vertikale Absprachen zwischen Veranstalter und einem oder mehreren Unternehmen erfasst (BGH 2 StR 154/12). Der Eintritt eines Vermögensschadens ist nicht, wie etwa beim Subventionsbetrug nach § 263 StGB, erforderlich.
Typische Vorwürfe betreffen unter anderem:
- Preisabsprachen
- Marktaufteilungen
- Quotenabsprachen
- abgestimmte Angebote
- Kundenzuweisungen
- abgestimmte Rabattmodelle
- Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern
Die Ermittlungsbehörden prüfen dabei regelmäßig geschäftliche Kommunikation, Sitzungsunterlagen und elektronische Daten.
Wie geht der Strafverteidiger bei der Verteidigung vor?
Ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht analysiert frühzeitig die tatsächlichen geschäftlichen Abläufe und die rechtliche Einordnung der Kommunikation zwischen Unternehmen. Denn nicht jeder geschäftliche Kontakt zwischen Wettbewerbern erfüllt automatisch einen Kartellverstoß.
Der Verteidiger prüft insbesondere:
- Kommunikationsdaten
- Sitzungsunterlagen
- Vertragsbeziehungen
- Ausschreibungsunterlagen
- interne Zuständigkeiten
- tatsächliche Entscheidungsabläufe
- kartellrechtliche Einordnung geschäftlicher Kontakte
Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft die Beweislage der Ermittlungsbehörden.
Gerade im Kartellrecht hängt die rechtliche Bewertung häufig von komplexen wirtschaftlichen Zusammenhängen und internen Unternehmensabläufen ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.
Strafverteidigung im Kartellrecht
Vorwürfe wettbewerbsbeschränkender Absprachen betreffen häufig Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, geschäftliche Kontakte und wirtschaftliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen und kartellrechtlich einzuordnen.
Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertreten ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Kartellvorwürfen und wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten.