Ordnungswidrigkeiten im Wirtschaftsstrafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht im Wirtschaftsstrafrecht
Bußgeldverfahren gegen Unternehmen, Geschäftsführer und Führungskräfte
Nicht jedes Fehlverhalten im Wirtschaftsleben führt unmittelbar zu einem Strafverfahren. Häufig leiten Behörden zunächst ein Bußgeldverfahren ein. Dennoch sollten Betroffene ein solches Verfahren nicht unterschätzen. Gerade im Wirtschaftsleben können Bußgelder erhebliche finanzielle Folgen haben. Darüber hinaus drohen oftmals weitere Maßnahmen, die weit über die eigentliche Geldbuße hinausgehen.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht bildet daher einen wichtigen Bestandteil des Wirtschaftsstrafrechts. Es betrifft Unternehmen ebenso wie Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte und verantwortliche Mitarbeiter.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein rechtswidriger Gesetzesverstoß, der nicht als Straftat eingestuft wird. Anders als im Strafrecht droht grundsätzlich keine Freiheitsstrafe. Stattdessen können Behörden Geldbußen verhängen.
In der Praxis verläuft die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat jedoch häufig fließend. Viele Ermittlungsverfahren beginnen zunächst als Bußgeldverfahren und entwickeln sich später zu einem Strafverfahren. Umgekehrt kann sich auch der Vorwurf einer Straftat im Laufe der Ermittlungen als bloße Ordnungswidrigkeit erweisen.
Gerade deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung des Sachverhaltes.
Typische Ordnungswidrigkeiten im Wirtschaftsleben
Wirtschaftsunternehmen sehen sich regelmäßig mit einer Vielzahl gesetzlicher Pflichten konfrontiert. Verstöße gegen diese Vorschriften können Bußgeldverfahren auslösen.
Häufige Vorwürfe betreffen unter anderem:
- Verstöße gegen Dokumentationspflichten
- Verstöße gegen Aufsichts- und Kontrollpflichten
- Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht
- Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften
- Verstöße gegen das Geldwäschegesetz
- Verstöße gegen Umweltvorschriften
- Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen
- Verstöße gegen Melde- und Anzeigepflichten
Besonders häufig stehen dabei Geschäftsführer und sonstige Verantwortliche im Fokus der Ermittlungen.
Bußgeldverfahren gegen Unternehmen
Das deutsche Recht kennt zwar grundsätzlich kein Unternehmensstrafrecht im klassischen Sinne. Dennoch können gegen Unternehmen erhebliche Geldbußen verhängt werden.
Die Rechtsgrundlage bildet insbesondere § 30 OWiG. Danach können Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Geldbußen gegen Unternehmen festsetzen, wenn Führungspersonen gegen gesetzliche Pflichten verstoßen haben oder Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten aus dem Unternehmen heraus begangen wurden.
In größeren Verfahren erreichen solche Geldbußen erhebliche Größenordnungen. Zusätzlich drohen oftmals Vermögensabschöpfungen oder Einziehungsmaßnahmen.
Verteidigung im Bußgeldverfahren
Auch im Bußgeldverfahren gilt der Grundsatz, dass die Behörde den Verstoß nachweisen muss. Nicht jeder Vorwurf hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Häufig ergeben sich bereits aus den Ermittlungsakten Zweifel an den tatsächlichen Feststellungen oder an der rechtlichen Bewertung.
Die Verteidigung beginnt daher regelmäßig mit der Auswertung der Akten und der Prüfung der Beweislage. Anschließend wird beurteilt, ob der Vorwurf tatsächlich begründet ist und welche Verteidigungsansätze in Betracht kommen.
Warum Rechtsanwalt Oliver Marson?
Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich seit mehr als 30 Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Ich verteidige Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte und Privatpersonen in Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren des Wirtschaftsstrafrechts. Die Verteidigung beginnt dabei regelmäßig bereits mit der Auswertung der Ermittlungsakten und der Analyse der Beweislage. Neben der klassischen strafrechtlichen Verteidigung nutze ich moderne computergestützte Methoden zur Auswertung umfangreicher Akten und digitaler Datenbestände. Ziel ist eine individuelle und konsequente Verteidigung, die sich an den Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens orientiert.
Beispiel aus der Praxis
Ein mittelständisches Unternehmen erhält Post von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, organisatorische Pflichten verletzt zu haben. Die Behörde leitet ein Bußgeldverfahren ein und begründet den Vorwurf damit, dass innerhalb des Unternehmens erforderliche Kontrollmaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt worden seien.
Nach Einsicht in die Ermittlungsakte zeigt sich jedoch, dass umfangreiche interne Anweisungen, Kontrollmechanismen und Dokumentationen vorhanden waren. Die Behörde hatte wesentliche Unterlagen bei ihrer ersten Bewertung nicht berücksichtigt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann nachgewiesen werden, dass der Geschäftsführer seinen Aufsichtspflichten im Wesentlichen nachgekommen ist. Das Bußgeldverfahren wird daraufhin eingestellt.
Der Fall zeigt, dass ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsschreiben nicht automatisch bedeutet, dass der Vorwurf tatsächlich begründet ist. Häufig ergibt erst die vollständige Prüfung der Akten und der betrieblichen Abläufe ein zutreffendes Bild des Sachverhaltes.
Warum frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll ist
Viele Betroffene unterschätzen die Bedeutung eines Bußgeldverfahrens. Dabei können bereits die ersten Stellungnahmen den weiteren Verlauf entscheidend beeinflussen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Risiken zu erkennen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte und Privatpersonen in Bußgeld- und Strafverfahren. Ziel der Verteidigung ist eine sorgfältige Analyse der Beweislage sowie die konsequente Wahrnehmung der Interessen des Mandanten gegenüber Behörden und Gerichten.
Häufig gestellte Fragen zum Ordnungswidrigkeitenrecht
Kann aus einer Ordnungswidrigkeit ein Strafverfahren werden?
Ja. Während der Ermittlungen können Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht einer Straftat begründen.
Muss ich Angaben gegenüber der Behörde machen?
Vor einer Stellungnahme empfiehlt sich regelmäßig die Prüfung der Ermittlungsakte und der konkreten Beweislage.
Können auch Unternehmen mit einer Geldbuße belegt werden?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Behörden Geldbußen unmittelbar gegen Unternehmen festsetzen.
Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb der gesetzlichen Fristen Einspruch eingelegt werden.
Wann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?
Je früher eine rechtliche Beratung erfolgt, desto größer sind regelmäßig die Möglichkeiten, auf den weiteren Verlauf des Verfahrens Einfluss zu nehmen.