Untreue Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Straftatbestand 

Strafverfahren wegen Untreue

Der Vorwurf der Untreue nach § 266 StGB gehört zu den häufigsten Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht. Betroffen sind regelmäßig Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Vereinsverantwortliche oder Mitarbeiter mit wirtschaftlicher Entscheidungsbefugnis. Dabei prüfen Staatsanwaltschaften häufig geschäftliche Entscheidungen, Zahlungsflüsse oder den Umgang mit Unternehmensvermögen.

Strafverfahren wegen Untreue im Wirtschaftsstrafrecht dienen dem Staat dazu, vorsätzliche Vermögensschädigungen durch Personen zu ahnden, denen fremde Vermögenswerte zur Betreuung anvertraut sind. Die Untreuehandlungen treten nicht selten neben Fällen der Bestechlichkeit auf. Sie sind dann Begleitdelikte. Aber auch als selbstständige Erscheinungsform sind sie anzutreffen. Sichtbar wird das in der Praxis bei der Fehlleitung oder Verschwendung von Haushaltsmitteln. Solche Delikte sind der Allgemeinheit im öffentlichen Bereich bekannt, gerade weil sie die Medien aus nachvollziehbaren Gründen thematisieren. Daneben sind sie  auch im Bereich der Wirtschaft anzutreffen. Die Schlagworte sind bekannt: Haushaltsuntreue, Missbrauch von Fraktionszuschüssen in Landtagen oder im Bundestag, Parteispenden, Risikogeschäfte, Kredituntreue, ungerechtfertigte Gewinnausschüttungen, schwarze Kassen oder auch verdecktes Sponsoring. Untreue kann also eine Vielfalt strafrechtlich relevanter Handlungen betreffen, die den öffentlichen, politischen und privatwirtschaftlichen Bereich tangieren. Im “Normalfall” droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Verteidigungsstrategie – Ansätze für eine erfolgreiche Strafverteidigung

Es handelt sich bei Untreue um ein Vorsatzdelikt. Untreue kann also nicht fahrlässig begangen werden. Gerade was den Vorsatz betrifft, bieten sich in der Praxis oft gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Strafverteidigung. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an das Vorliegen des Vorsatzes, etwa gerade dann, wenn es um den bedingten Vorsatz geht. Aber auch dann, wenn der vermeintliche Täter nicht aus Eigensucht gehandelt hat.

Was ist Untreue?

Der Straftatbestand der Untreue setzt voraus, dass eine Person ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und dadurch dem betreuten Vermögen ein Nachteil entsteht.

Ermittlungsverfahren betreffen häufig:

  • unzulässige Zahlungen
  • wirtschaftlich problematische Verträge
  • private Nutzung von Firmengeldern
  • überhöhte Vergütungen
  • verdeckte Provisionszahlungen
  • riskante Investitionen
  • Vermögensverschiebungen innerhalb von Unternehmen

Im Mittelpunkt steht regelmäßig die Frage, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorlag und ob daraus ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

Wie geht der Strafverteidiger bei der Verteidigung vor?

Ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht analysiert frühzeitig die wirtschaftlichen Abläufe und die tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen. Denn nicht jede wirtschaftlich nachteilige Entscheidung erfüllt automatisch den Straftatbestand der Untreue.

Der Verteidiger prüft insbesondere:

  • gesellschaftsrechtliche Zuständigkeiten
  • interne Freigaben
  • Vertragsunterlagen
  • wirtschaftliche Bewertungen
  • Buchhaltungsunterlagen
  • E-Mail-Kommunikation
  • tatsächliche Entscheidungsabläufe

Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft, ob tatsächlich eine Vermögensbetreuungspflicht bestand und wie ein möglicher Vermögensnachteil berechnet wurde.

Gerade bei unternehmerischen Entscheidungen stellt sich häufig die Frage, ob eine zulässige unternehmerische Entscheidung oder tatsächlich eine strafrechtlich relevante Pflichtverletzung vorliegt. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Kompetente Strafverteidigung in Strafverfahren

Vorwürfe wegen Untreue betreffen häufig Unternehmen, Geschäftsführer und wirtschaftlich verantwortliche Personen. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, geschäftliche Entscheidungen nachvollziehbar darzustellen und wirtschaftliche Hintergründe rechtlich einzuordnen. Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertrete ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Untreue und anderen wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen.

FAQ Untreue

Was ist Untreue nach § 266 StGB?

Untreue betrifft die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht mit einem daraus entstehenden Vermögensnachteil.

Wer kann wegen Untreue beschuldigt werden?

Beschuldigt werden häufig Geschäftsführer, Vorstände oder andere Personen mit wirtschaftlicher Verantwortung.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Sobald Durchsuchungen, Vorladungen oder interne Ermittlungen erfolgen, sollte frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert werden.