fahrlässiger Körperverletzung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung – Strafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte

Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) gegen Ärzte nehmen seit Jahren zu. Schnell ist der Ruf der Ärzte beschädigt, wenn nicht sogar ruiniert, wenn sie der Vorwurf wegen angeblichen „Ärztepfuschs“ erreicht.

Im Mittelpunkt stehen regelmäßig Vorwürfe fehlerhafter Behandlungen, verspäteter Diagnosen oder organisatorischer Mängel im Krankenhausbetrieb.

Gerade bei schweren Krankheitsverläufen oder Todesfällen prüfen Staatsanwaltschaften regelmäßig, ob ein strafrechtlich relevanter Behandlungsfehler vorliegt. Deshalb empfiehlt sich frühzeitig die Unterstützung durch einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Medizinstrafrecht.

Was bedeutet fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung?

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn durch einen Sorgfaltsverstoß eine gesundheitliche Beeinträchtigung verursacht wird. Eine fahrlässige Tötung setzt voraus, dass durch fahrlässiges Verhalten der Tod eines Menschen verursacht wurde.

Im Medizinstrafrecht betreffen Ermittlungen häufig:

  • verspätete Diagnosen
  • fehlerhafte Operationen
  • Medikationsfehler
  • unzureichende Überwachung von Patienten
  • Organisationsmängel im Krankenhaus
  • Fehler bei der Dokumentation
  • unterlassene Notfallmaßnahmen

Die Ermittlungsbehörden analysieren dabei regelmäßig Patientenakten, Laborwerte, Dienstpläne und medizinische Gutachten.

Was bedeutet „Ärztepfusch“ aus strafrechtlicher Sicht?

Der Begriff „Ärztepfusch“ ist kein juristischer Begriff. Strafrechtlich prüfen Gerichte vielmehr, ob tatsächlich ein vorwerfbarer Verstoß gegen medizinische Sorgfaltspflichten vorlag.

Dabei reicht ein ungünstiger Behandlungsverlauf allein nicht aus. Vielmehr müssen Staatsanwaltschaft und Gericht nachweisen,

  • dass ein Behandlungsfehler vorlag,
  • dass dieser Fehler vermeidbar war,
  • und dass gerade dieser Fehler für die Verletzung oder den Tod ursächlich war.

Gerade die Frage der Kausalität steht häufig im Mittelpunkt medizinischer Strafverfahren.

Die Kausalität im Medizinstrafrecht

Die Kausalität beschreibt den Zusammenhang zwischen dem ärztlichen Verhalten und dem eingetretenen Gesundheitsschaden.

Bei Ermittlungen gegen Ärzte prüfen Sachverständige insbesondere:

  • hätte der Schaden bei ordnungsgemäßer Behandlung vermieden werden können,
  • hätte der Patient mit hoher Wahrscheinlichkeit überlebt,
  • oder wäre der Verlauf trotz Behandlung identisch gewesen.

Der Bundesgerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung, dass gerade bei Unterlassungsdelikten geprüft werden muss, welchen Verlauf das Geschehen bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätte.

Gerade im Medizinstrafrecht entstehen häufig schwierige Beweisfragen, weil schwere Erkrankungen oder Vorerkrankungen bereits unabhängig vom Behandlungsfehler bestanden haben können.

Ein Fall aus der Praxis

Ein Patient entwickelt nach einer Operation massive Kreislaufprobleme. Die Staatsanwaltschaft wirft den behandelnden Ärzten später vor, Warnzeichen zu spät erkannt und notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet zu haben.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen anschließend:

  • Patientenakten
  • Überwachungsprotokolle
  • Dienstübergaben
  • Laborwerte
  • intensivmedizinische Maßnahmen
  • medizinische Leitlinien
  • Sachverständigengutachten

Gerade bei komplexen Behandlungsverläufen hängt die strafrechtliche Bewertung häufig von medizinischen Gutachten und organisatorischen Abläufen im Krankenhaus ab.

Wie kann der Strafverteidiger helfen?

Ein Strafverteidiger im Medizinstrafrecht analysiert frühzeitig die medizinischen und organisatorischen Hintergründe des Vorwurfs. Denn nicht jeder Behandlungsfehler erfüllt automatisch einen Straftatbestand.

Der Verteidiger prüft insbesondere:

  • Patientenakten und Dokumentationen
  • medizinische Leitlinien
  • Gutachten und Sachverständigenbewertungen
  • Dienst- und Zuständigkeitspläne
  • organisatorische Abläufe im Krankenhaus
  • die Frage der Kausalität
  • die tatsächliche Vorhersehbarkeit des Behandlungserfolges

Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft, ob medizinische Bewertungen und Kausalitätsfragen nachvollziehbar begründet wurden.

Gerade im Medizinstrafrecht hängen Ermittlungen häufig von komplexen medizinischen Sachverhalten und umfangreichen Gutachten ab. Deshalb ist eine strukturierte Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren sinnvoll.

Strafverteidigung im Medizinstrafrecht in Berlin

Vorwürfe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung betreffen häufig Ärzte, leitende Mediziner und Krankenhausverantwortliche. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, medizinische Abläufe nachvollziehbar darzustellen und die Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit rechtlich einzuordnen.

Ehemalige Patienten gehen heute nicht nur auf dem Zivilrechtsweg gegen Ärzte vor, um Schadenersatzforderungen durchzusetzen.

Strafanzeigen werden immer häufiger wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung oder wegen fahrlässiger Tötung erstattet.

Wichtig ist, sofort nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen Rechtsanwalt für Medizin- und Arztstrafrecht zu beauftragen.

Der Weg: schnellstmögliche aktive Verteidigung nach Einsicht in die Strafakten aufbauen.
Das Ziel: Einstellung des Verfahrens ohne eine gerichtliche Hauptverhandlung erwirken.

Um diese Ziel zu erreichen stehen wir Ihnen als Strafverteidiger zur Seite. Gerne können Sie mich ansprechen.