Irrtum bei Betrug, Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Der Irrtum als eine Voraussetzung bei Betrug

Die Irrtum ist im Betrug gem. § 263 StGB  eines der vier objektiven Tatbestandsmerkmale, das – neben dem subjektiven Merkmal des Vorsatzes – für eine strafbare Betrugshandlung vorliegen muss. Hinzu kommen auf der objektiven Seite der Täuschung, die Vermögensverfügung und der Vermögensschaden. Außerdem muss der vermeintliche Täter mit Bereicherungsabsicht handeln. Die beabsichtigte Bereicherung muss außerdem rechtswidrig sein. Alle diese Merkmale müssen erfüllt sein. Liegt nur eines nicht vor, liegt auch kein strafbarer Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches vor.

Voraussetzung für Betrug: Der Irrtum als Folge einer Täuschung

Der vermeintliche Täter muss durch die Täuschungshandlung bei dem vermeintlichen Opfer (Adressaten der Täuschungshandlung) einen Irrtum hervorrufen. Dieser verbindet im praktischen Geschehensablauf bei einem Betrug die Täuschungshandlung kausal mit der Vermögensverfügung der irrenden Person.

Irrtum als Fehlvorstellung von der Wirklichkeit

Es tritt bei dem Getäuschten eine intellektuelle  Fehlvorstellung ein, die mit der Wirklichkeit nicht mehr im Einklang steht und von ihm nicht erkannt wird.

Irrtum – ist irren wirklich menschlich?

Natürlich ist irren menschlich und im Normalfall auch nicht strafbar. Das aber sieht dann anders aus, wenn der menschliche Irrtum von außen durch aktives Tun (Abgabe unwahrer Tatsachenbehauptungen) oder durch Unterlassen trotz Garantenstellung (§ 13 Abs1 StGB) herbeigeführt wird.  Ein Betrugsirrtum liegt vor, wenn eine Person aufgrund bestimmter Angaben oder Handlungen von falschen Tatsachen ausgeht. Der Irrtum muss anschließend zu einer Vermögensverfügung führen.

Im Wirtschaftsstrafrecht betreffen Ermittlungen häufig:

  • unrichtige Unternehmenszahlen
  • fehlerhafte Umsatzangaben
  • unvollständige Vertragsinformationen
  • falsche Angaben zu Verbindlichkeiten
  • unzutreffende Darstellungen wirtschaftlicher Verhältnisse

Dabei prüfen Ermittlungsbehörden regelmäßig, welche Informationen tatsächlich bekannt waren und wie der Geschäftspartner diese verstanden hat.

Was ist ein Betrugsirrtum beim Unternehmenskauf?

Beim Unternehmenskauf entstehen Ermittlungen häufig dann, wenn der Käufer behauptet, über wirtschaftliche Verhältnisse getäuscht worden zu sein.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Geschäftsführer verkauft ein Unternehmen und erklärt im Rahmen der Vertragsverhandlungen, dass keine erheblichen Zahlungsrückstände bestehen. Nach dem Kauf stellt der Erwerber fest, dass mehrere offene Forderungen und Verbindlichkeiten existieren. Anschließend prüft die Staatsanwaltschaft, ob tatsächlich falsche Angaben gemacht wurden und ob der Käufer dadurch einem Irrtum unterlag.

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht hängt die rechtliche Bewertung häufig von Vertragsunterlagen, E-Mails und wirtschaftlichen Prüfungen ab.

Wie geht der Strafverteidiger bei der Verteidigung vor?

Ein Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht analysiert frühzeitig die geschäftlichen Abläufe und die Kommunikation zwischen den Beteiligten. Denn nicht jede wirtschaftlich problematische Entwicklung erfüllt automatisch den Straftatbestand des Betruges.

Der Verteidiger prüft insbesondere:

  • Vertragsunterlagen
  • E-Mail-Kommunikation
  • Due-Diligence-Unterlagen
  • wirtschaftliche Bewertungen
  • tatsächliche Kenntnisstände der Beteiligten
  • Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens

Darüber hinaus beantragt der Verteidiger Akteneinsicht und überprüft, ob tatsächlich ein Irrtum im strafrechtlichen Sinne vorlag.

Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin

Vorwürfe wegen Betruges entstehen häufig im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen, Vertragsverhandlungen oder wirtschaftlichen Entscheidungen. Eine frühe Verteidigung ermöglicht es, geschäftliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen und wirtschaftliche Hintergründe rechtlich einzuordnen.

Als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht vertrete ich Mandanten bundesweit bei Ermittlungsverfahren wegen Betruges und wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwürfe.