Wann lange Verfahrensdauern dem Angeklagten nutzen können

Warum Wirtschaftsstrafverfahren häufig erst Jahre später verhandelt werden?
Viele Beschuldigte gehen davon aus, dass nach der Erhebung einer Anklage zeitnah die Hauptverhandlung beginnt. Die Praxis der Wirtschaftsstrafkammern sieht jedoch häufig anders aus.
Nicht selten vergehen zwischen Anklageerhebung und dem ersten Hauptverhandlungstag viele Monate. Teilweise dauert es sogar ein oder zwei Jahre, bis das Gericht über die Zulassung der Anklage entscheidet und einen Termin für die Hauptverhandlung bestimmt.
Für die Betroffenen wirkt dies zunächst belastend. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob eine derartige Verfahrensdauer rechtlich zulässig ist und welche Auswirkungen der Zeitablauf auf die Verteidigung haben kann.
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht zeigt sich häufig, dass eine lange Verfahrensdauer nicht zwangsläufig zum Nachteil des Angeklagten sein muss.
Warum dauern Wirtschaftsstrafverfahren häufig so lange?
Wirtschaftsstrafverfahren gehören regelmäßig zu den umfangreichsten Verfahren der Strafjustiz.
Häufig müssen Gerichte:
- tausende Seiten Ermittlungsakten auswerten,
- umfangreiche Geschäftsunterlagen prüfen,
- zahlreiche Zeugen vernehmen,
- Sachverständigengutachten berücksichtigen,
- komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge bewerten.
Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Umstand:
Beschuldigte, die sich in Untersuchungshaft befinden, genießen einen besonderen Schutz. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebotes müssen Gerichte Haftsachen vorrangig behandeln.
Deshalb werden Verfahren gegen Angeklagte auf freiem Fuß häufig später terminiert.
Gerade bei stark belasteten Wirtschaftsstrafkammern führt dies regelmäßig zu erheblichen Wartezeiten.
Bedeutet eine lange Verfahrensdauer automatisch eine Verfahrensverschleppung?
Nein.
Nicht jede lange Verfahrensdauer stellt automatisch eine rechtswidrige Verfahrensverschleppung dar.
Die Gerichte müssen insbesondere berücksichtigen:
- den Umfang des Verfahrens,
- die Schwierigkeit des Verfahrens,
- die Anzahl der Beteiligten,
- die Belastung der Strafkammer,
- die Anzahl vorrangiger Haftsachen.
Gerade umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren benötigen häufig erheblich mehr Vorbereitungszeit als gewöhnliche Strafverfahren.
Deshalb ist auch eine lange Verfahrensdauer häufig nicht zu beanstanden.
Warum kann Zeit für die Verteidigung ein Vorteil sein?
Viele Mandanten betrachten den Zeitablauf zunächst ausschließlich als Belastung. Aus Sicht der Verteidigung kann eine längere Verfahrensdauer jedoch erhebliche Vorteile mit sich bringen.
Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Tatvorwurf und der gerichtlichen Entscheidung wird, desto stärker tritt häufig der Gesichtspunkt der Resozialisierung und der persönlichen Entwicklung in den Vordergrund.
Darüber hinaus verändern sich oftmals die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten.
Unternehmer führen ihr Unternehmen erfolgreich weiter. Geschäftsführer bewähren sich über einen längeren Zeitraum beanstandungsfrei. Wirtschaftliche Schäden werden ausgeglichen. Konflikte werden beigelegt.
Diese Entwicklungen können später zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.
Gerade bei nicht vorbestraften Beschuldigten spielt der Zeitablauf häufig eine wichtige Rolle bei der Strafzumessung.
Praxisbeispiel: Anklage und zwei Jahre Wartezeit
Gegen den Geschäftsführer eines mittelständischen Handwerksunternehmens wird Anklage wegen des Verdachts der Untreue erhoben. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer bearbeitet gleichzeitig mehrere umfangreiche Haftsachen. Deshalb erfolgt die Terminierung der Hauptverhandlung erst deutlich später. Zwischen Anklageerhebung und dem ersten Hauptverhandlungstag liegen nahezu zwei Jahre. Während dieser Zeit führt der Angeklagte sein Unternehmen erfolgreich weiter. Zudem bleibt er strafrechtlich unauffällig und dokumentiert seine positive berufliche Entwicklung. Im späteren Verfahren berücksichtigt das Gericht sowohl den erheblichen Zeitablauf als auch die positive Entwicklung des Angeklagten. Diese Umstände wirken sich zugunsten des Strafmaßes aus.
Der Fall zeigt, dass eine lange Verfahrensdauer nicht zwangsläufig einen Nachteil darstellen muss.
Was ist eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung?
Von einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung spricht man, wenn ein Strafverfahren unangemessen lange dauert und die Justiz hierfür keine ausreichende Rechtfertigung vorweisen kann und dadurch das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot verletzt hat.
Dabei kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalles an.
Von Bedeutung sind insbesondere:
- die Gesamtdauer des Verfahrens,
- Zeiten gerichtlicher Untätigkeit,
- die Komplexität des Verfahrens,
- die Belastung des Beschuldigten,
- die Bedeutung der Sache.
Liegt eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, muss das Gericht diesen Umstand bei der Strafzumessung berücksichtigen. In geeigneten Fällen erfolgt eine ausdrückliche Kompensation im Urteil.
Wie hilft der Strafverteidiger?
Eine wirksame Verteidigung beschränkt sich nicht auf die Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf.
Vielmehr müssen sämtliche Umstände erfasst werden, die sich zugunsten des Angeklagten auswirken können.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Analyse der Verfahrensdauer,
- die Dokumentation von Verzögerungen,
- die Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung,
- die Darstellung positiver persönlicher Entwicklungen,
- die Vorbereitung strafmildernder Gesichtspunkte.
Gerade in langjährigen Wirtschaftsstrafverfahren ergeben sich häufig Verteidigungsansätze, die zu Beginn des Verfahrens noch nicht erkennbar waren.
Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?
Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Gerade in Verfahren, die sich über mehrere Jahre erstrecken, profitieren Mandanten von einer langfristig angelegten Verteidigungsstrategie und einem festen Ansprechpartner.
Häufig gestellte Fragen
Ist jede lange Verfahrensdauer eine Verfahrensverschleppung?
Nein. Umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren benötigen häufig erheblich mehr Zeit als gewöhnliche Strafverfahren.
Haben Haftsachen Vorrang?
Ja. Verfahren mit Angeklagten in Untersuchungshaft unterliegen einem besonderen Beschleunigungsgebot.
Kann sich eine lange Verfahrensdauer günstig auswirken?
Ja. Der Zeitablauf kann bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden.
Was ist eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung?
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung liegt vor, wenn ein Verfahren unangemessen lange dauert und hierfür keine ausreichende Rechtfertigung besteht.
Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?
Idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren oder unmittelbar nach Erhebung der Anklage.
Frühzeitig die Verteidigung strategisch ausrichten
Gerade im Wirtschaftsstrafrecht entscheidet nicht allein der Tatvorwurf über den Ausgang des Verfahrens. Auch die Verfahrensdauer, persönliche Entwicklungen und mögliche rechtsstaatswidrige Verzögerungen können erheblichen Einfluss auf das spätere Ergebnis haben. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige und langfristig angelegte Verteidigung.