Was tun bei einer Hausdurchsuchung durch Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft?

Durchsuchung wegen Steuerhinterziehung Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Durchsuchung ist häufig der erste Kontakt mit dem Steuerstrafverfahren. Viele Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Handwerker und Geschäftsführer erfahren erstmals durch eine Durchsuchung von dem Verdacht einer Steuerhinterziehung. Die Ermittlungsbehörden erscheinen dabei häufig früh am Morgen in Wohn- oder Geschäftsräumen und legen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor. Für die Betroffenen ist diese Situation regelmäßig belastend. Gleichzeitig werden bereits in den ersten Stunden wichtige Entscheidungen getroffen. Deshalb sollte jeder Beschuldigte seine Rechte kennen und möglichst früh einen Strafverteidiger hinzuziehen. Gerade bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung gehört die Durchsuchung zu den wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Durchsuchung?

Die Durchsuchung stützt sich grundsätzlich auf die Vorschriften der Strafprozessordnung.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind:

  • §102 StPO (Durchsuchung beim Beschuldigten),
  • §103 StPO (Durchsuchung bei anderen Personen),
  • §105 StPO (richterliche Anordnung),
  • §110 StPO (Durchsicht von Unterlagen und Datenträgern).

Im Steuerstrafverfahren gelten diese Vorschriften ebenso wie in anderen Strafverfahren. Die Steuerfahndung handelt dabei als Ermittlungsbehörde und arbeitet regelmäßig mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die Grundlage des Ermittlungsverfahrens selbst bildet in der Regel § 370 AO (Steuerhinterziehung).

Wann darf eine Durchsuchung angeordnet werden?

Eine Durchsuchung ist ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen. Deshalb genügt nicht jeder Verdacht. Die Ermittlungsbehörden müssen konkrete Tatsachen vortragen, die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen. Darüber hinaus muss die Durchsuchung geeignet sein, Beweismittel aufzufinden.

Der Durchsuchungsbeschluss muss insbesondere erkennen lassen:

  • welcher Tatvorwurf besteht,
  • welcher Zeitraum betroffen ist,
  • welche Beweismittel gesucht werden,
  • welche Räume durchsucht werden sollen.

Gerade an diesen Voraussetzungen scheitern in der Praxis nicht selten Durchsuchungsbeschlüsse.

Welche Gegenstände werden gesucht?

Im Mittelpunkt stehen regelmäßig Beweismittel für die behauptete Steuerhinterziehung.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Buchhaltungsunterlagen,
  • Rechnungen,
  • Verträge,
  • Kontoauszüge,
  • Geschäftsunterlagen,
  • E-Mails,
  • Mobiltelefone,
  • Computer,
  • Serverdaten,
  • Speichermedien.

Heute spielen digitale Daten eine immer größere Rolle. Deshalb werden häufig komplette Datenträger sichergestellt oder kopiert.

Wie sollte ich mich bei einer Durchsuchung verhalten?

Die wichtigste Regel lautet:

Keine Angaben zur Sache machen.

Beschuldigte sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.

Darüber hinaus empfiehlt sich:

  • Ruhe bewahren,
  • Durchsuchungsbeschluss verlangen,
  • keine spontanen Erklärungen abgeben,
  • keine Unterlagen vernichten,
  • Strafverteidiger kontaktieren,
  • Zeugen der Durchsuchung notieren,
  • Sicherstellungs- und Beschlagnahmeprotokolle prüfen.

Gerade unüberlegte Erklärungen unmittelbar während der Durchsuchung können später erhebliche Nachteile verursachen.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs betont seit Jahren die besonderen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse. Danach muss der Tatvorwurf hinreichend konkret beschrieben werden. Pauschale Verdächtigungen genügen nicht. Der Bundesgerichtshof verlangt außerdem, dass die gesuchten Beweismittel und die betroffenen Zeiträume ausreichend bestimmt werden. Die Durchsuchung darf nicht zu einer unzulässigen Ausforschung führen. Auch die Verhältnismäßigkeit spielt eine zentrale Rolle. Je schwächer der Tatverdacht ist, desto höhere Anforderungen stellen die Gerichte an die Anordnung einer Durchsuchung. Gerade im Steuerstrafrecht beschäftigen sich die Gerichte regelmäßig mit der Frage, ob die Steuerfahndung den Tatverdacht ausreichend konkretisiert hat.

Praxisbeispiel

Bei einem selbstständigen Unternehmer führt das Finanzamt eine Betriebsprüfung durch. Der Prüfer vermutet, dass erhebliche Bareinnahmen nicht erklärt wurden. Die Feststellungen werden an die Steuerfahndung weitergeleitet. Daraufhin beantragt die Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss. Wenige Wochen später erscheinen Beamte der Steuerfahndung in den Geschäftsräumen und beschlagnahmen Computer, Mobiltelefone und Buchhaltungsunterlagen.

Im weiteren Verfahren stellt sich die Frage:

  • Bestand überhaupt ein ausreichender Anfangsverdacht?
  • War die Durchsuchung verhältnismäßig?
  • Durften sämtliche Daten sichergestellt werden?
  • Sind Rechtsmittel gegen die Beschlagnahme möglich?
  • Welche Folgen hat die Durchsuchung?

Die Durchsuchung dient in erster Linie der Beweissicherung.

Häufig folgen anschließend:

  • Beschlagnahmen,
  • Vermögensarreste,
  • Vernehmungen,
  • Auswertungen digitaler Daten,
  • Anklageerhebung.

Gerade deshalb sollte die Verteidigung möglichst früh beginnen.

Wie hilft der Strafverteidiger?

Nach einer Durchsuchung müssen unter anderem folgende Fragen geprüft werden:

  • War der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig?
  • Bestand ein ausreichender Tatverdacht?
  • Sind Beschwerde oder andere Rechtsmittel möglich?
  • Welche Daten dürfen ausgewertet werden?
  • Bestehen Beschlagnahmeverbote?
  • Welche Verteidigungsstrategie ist sinnvoll?

Häufig werden bereits in dieser frühen Phase die entscheidenden Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens gestellt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bei einer Durchsuchung Angaben machen?

Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht.

Darf die Steuerfahndung Computer mitnehmen?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Datenträger und Computer sichergestellt oder beschlagnahmt werden.

Kann ich gegen die Durchsuchung vorgehen?

Ja. Gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse kommen Rechtsmittel in Betracht.

Wann sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?

Idealerweise sofort nach Beginn der Durchsuchung.

Warum persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt Marson?

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vertrete ich seit mehr als 30 Jahren Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer und Führungskräfte in Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafverfahren. Sämtliche Mandate bearbeite ich persönlich. Gerade nach einer Durchsuchung kommt es darauf an, schnell Akteneinsicht zu beantragen, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu überprüfen und eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Eine Durchsuchung wegen Steuerhinterziehung bedeutet nicht automatisch, dass der Tatvorwurf zutrifft. Je früher die Ermittlungsmaßnahmen geprüft und die Verteidigung organisiert werden, desto besser lassen sich die Interessen von Unternehmern, Selbstständigen und Unternehmen schützen.