Rechtsanwalt Dost Roxin, Strafrecht, Strafverteidiger, Berlin Charlottenburg,
Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin

Strafverteidiger Ulrich Dost Roxin

Ulrich Dost Roxin studierte an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Anschließend war er zwischen 1986 und 1989 zunächst als Staatsanwalt in Berlin tätig. Die Schwerpunkte der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit lagen schon damals im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Er schied 1989 auf eigenen Wunsch aus der Staatsanwaltschaft aus und erfüllte sich den Wunsch, als Rechtsanwalt tätig zu werden. Seitdem ist er vornehmlich im Strafrecht tätig. Zwischen 1999 bis 2004 war Dost Roxin im Bereich des humanitären Völkerrechts tätig. Er war mit der Aufarbeitung von NATO-Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien/Serbien beauftragt worden. Dieser Tätigkeit schloss sich ein Zivilprozess von zivilen Kriegsopfern gegen die Bundesrepublik Deutschland an, der unter dem Namen „Die Brücke von Varvarin“ weltweit mediale Beachtung fand. Seit Beendigung dieser Tätigkeit ist Dost Roxin als Fachanwalt für Strafrecht ausschließlich in diesem Rechtszweig tätig.

Zu den Spezialisierungsgebieten gehören Straftaten gegen das Leben und Sexualstraftaten. Außerdem übernimmt er die Verteidigung in Revisionsverfahren. Gemeinsam hat er sich mit seinem Kollegen Oliver Marson bereits vor Jahren auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Die Erfahrungen und Erfolge, die Dost Roxin für seine Mandanten in harter Auseinandersetzung gegen staatliche Willkür gesammelt und erringen konnte, zeigen seine Haltung als konsequenter Strafverteidiger.

Seit Februar 2018 arbeitet Dost Roxin in einer Kanzlei (Bürogemeinschaft) mit Rechtsanwalt Marson und in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Ewald zusammen. Die Aufstockung hat die Effizienz der Kanzlei im Interesse der Mandanten nochmals deutlich gesteigert. Die Kooperation mit dem Kollegen Dr. Uwe Ewald  schafft durch die digitale Beweismittelanalyse einen ungeahnten Vorsprung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, wenn es um die Sichtung und das Auffinden entlastender Beweismittel zu Gunsten der Mandanten geht.