Die Betriebsprüfung vom Finanzamt kann in Ihrem Unternehmen angeordnet werden, um zu überprüfen, ob die Steuern korrekt abgeführt wurden (§ 193 Abgabenordnung, AO). Die sog. Aussen- oder auch Buchprüfung genannt, betrifft in aller Regel einen Zeitraum von 3 Jahren rückwirkend. Dabei können die Umsatz- und Vorsteuer, die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer geprüft werden.
Die Aussenprüfung ist dem Steuerpflichtigen rechtzeitig vor Beginn bekannt zu geben. Zwischen der Anordnung der Betriebsprüfung und dem Beginn müssen mindesten vier Wochen liegen. Bei Kleinunternehmen kann sie allerdings auch mal nur zwei Wochen betragen. In jedem Fall muss der Unternehmer aussreichend Zeit haben, um die Buchhaltungsunterlagen für die Betriebsprüfung aufbereiten zu können.
Aus wichtigen Gründen kann der Zeitpunkt der Prüfung verlegt werden.
Wichtige Gründe für die Verlegung können Krankheit wichtiger Auskunftspersonen, wie z.B. des Firmeninhabers oder des Steuerberaters des Unternehmens sein.
Die Gründe für die Betriebsprüfung können ganz unterschiedlicher Natur sein:
Eine Selbstanzeige führt im vorliegenden Fall nicht mehr zu Straffreiheit. Dennoch kann man im Rahmen des Prüfungsverfahrens geschickt agieren, so dass es fast auf eine Straffreiheit hinaus läuft. Näheres zur Selbstanzeige lesen Sie hier.
Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler oft mit Unsicherheit verbunden. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, kann aus einer normalen Prüfung schnell ein steuerstrafrechtliches Verfahren entstehen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Strafverteidiger und Steuerberater Hand in Hand arbeiten.
Der Steuerberater kennt in der Regel die Buchhaltung, steuerlichen Abläufe und wirtschaftlichen Hintergründe des Unternehmens. Der Strafverteidiger beurteilt dagegen die strafrechtlichen Risiken, schützt die Rechte des Mandanten und entwickelt eine Verteidigungsstrategie.
Gerade bei einer Betriebsprüfung ist diese Zusammenarbeit besonders wertvoll, wenn es um folgende Themen geht:
Durch die enge Abstimmung können Fehler vermieden und Risiken frühzeitig erkannt werden.
Hinweise, was zu beachten ist, wenn die Steuerfahndung schon vor der Tür steht können Sie hier nachlesen.