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	<title>Arbeitsstrafrecht-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
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	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
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	<item>
		<title>Betriebsrat &#8211; seine Behinderung und Beeinflussung als Straftat</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2015 15:23:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Straftatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes zum Betriebsrat</h2>
<p>Wird der Betriebsrat <strong>behindert</strong> oder <strong>beeinflusst</strong> stellt das nach dem <strong>Betriebsverfassungsgesetz</strong> (BetrVG) eine <strong>Straftat</strong> dar, die mit einer <strong>Freiheitsstrafe </strong>bis zu einem Jahr bestraft werden kann.</p>
<p>Zu den möglichen <strong>Straftaten gegen den Betriebsrat</strong> gehören gem.<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> § 119 BetrVG</a> die <strong>Behinderung</strong> oder <strong>Beeinflussung</strong>:</p>
<p>&#8211; der <strong>Wahl</strong> eines Betriebsrats;<br />
&#8211; der <strong>Arbeit</strong> eines Betriebsrates,<br />
&#8211; die <strong>Benachteiligung</strong>  oder <strong>Begünstigung</strong> eines Mitglieds wegen seiner Tätigkeit im Betriebsrat.</p>
<h3><strong>Wie wird der Betriebsrat  bei seinen Wahlen  behindert oder beeinflusst?</strong></h3>
<p>Eine Behinderung kann sowohl darin bestehen, dass der <strong>Arbeitgeber</strong> aktiv etwas unternimmt, um das Stattfinden einer Betriebsversammlung oder Betriebsratssitzung zu verhindern, Betriebsratskandidaten grundlos abmahnt und ihnen nahe legt, doch selbst zu kündigen. Auch ein Unterlassen kann strafbar sein, wenn beispielsweise der Arbeitgeber etwas unterlässt, wozu er eigentlich gesetzlich verpflichtet ist, indem er die für die Wahl erforderlichen Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stellt.</p>
<p>Unter eine <strong>Wahlbehinderung</strong> fällt jede <strong>Beeinflussung der Wahlen</strong>, wie die Zufügung oder <strong>Androhung von Nachteilen</strong> oder das <strong>Anbieten von Vorteilen</strong> mit dem Ziel der Beeinflussung der Stimmenabgabe und des Wahlergebnisses.</p>
<p>Im Jahr 2010 hatte sich der <strong>Bundesgerichtshof</strong> (BGH) mit der Frage zu beschäftigen, worin eine <strong>Betriebsratsbeeinflussung</strong> bestehen kann. Verantwortliche eines großen deutschen Konzerns hatten jahrelang durch Zahlungen von Millionenbeträgen eine Vereinigung „unabhängiger Arbeitnehmer“ unterstützt, um das Kräfteverhältnis im Betriebsrat und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates zu Lasten von Mitgliedern der IG Metall zu beeinflussen.</p>
<p>Eine<strong> strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats</strong> liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber einer Wahlvorschlagliste durch die Zuwendung von Geldmitteln ermöglicht, sich im Zusammenhang mit der Wahl nachhaltiger als sonst möglich zu präsentieren, und wenn dabei die finanzielle Unterstützung der Kandidaten durch den Arbeitgeber verschleiert wird (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#38;Art=en&#38;sid=47e250311bb086401921f00a03cb9dd4&#38;nr=53764&#38;pos=13&#38;anz=31&#38;Blank=1.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BGH 1 StR 220/09</a>).</p>
<p>Eine strafbare <strong>Benachteiligung</strong> kann vorliegen, wenn der Arbeitgeber verlangt, dass Betriebsratssitzungen außerhalb der Arbeitszeit und unbezahlt stattfinden müssen oder wahlberechtigten Arbeitnehmern mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gedroht wird.</p>
<p>Eine strafbare <strong>Begünstigung</strong> kann vorliegen, wenn einem Betriebsratsmitglied ein Sondervorteil ohne sachlichen Grund durch den Arbeitgeber gewährt wird.</p>
<h3><strong>Bei Handlungen gegen den Betriebsrat kommt kommt es auf den Einzelfall an</strong></h3>
<p>Allerdings ist nicht jede Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrates gleich eine Straftat im Sinne der BetrVG. Wie so oft, kommt es auch hier auf den Einzelfall an. So ist beispielsweise lediglich das Versäumen der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen nicht unbedingt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit, wohin gehend das bewusste, beharrliche und wiederholte Missachten von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates eine Straftat darstellen kann.</p>
<h3><strong>Straftat gegen den Betriebsrat ist Antragsdelikt</strong></h3>
<p>Eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft setzt einen <strong>Antrag des Betriebsrats auf Strafverfolgung</strong> oder eines weiteren in § 119 Abs.2 BertVG genannten <strong>Organs</strong> bzw. einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft voraus. Beabsichtigt der Betriebsrat einen Strafantrag zu stellen, so muss hierüber ein Beschluss herbeigeführt werden. Dies wiederum setzt voraus, dass es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt in der Betriebsratssitzung gibt. Der Strafantrag muss binnen einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Strafverfolgung nicht mehr möglich.</p>
<p>Auf unserer Hauptseite haben wir einen einführenden Artikel in das Thema <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafrecht im Arbeitsrecht</a> für sie erstellt. Auf den weiteren Unterseiten geben wir einen kleinen Einblick, wie weit das Strafrecht im Arbeitsrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Wir informieren zum <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/">Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</a> und zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/">Rentenversicherung und dem Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/">Betriebsrat &#8211; seine Behinderung und Beeinflussung als Straftat</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Straftatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes zum Betriebsrat</h2>
<p>Wird der Betriebsrat <strong>behindert</strong> oder <strong>beeinflusst</strong> stellt das nach dem <strong>Betriebsverfassungsgesetz</strong> (BetrVG) eine <strong>Straftat</strong> dar, die mit einer <strong>Freiheitsstrafe </strong>bis zu einem Jahr bestraft werden kann.</p>
<p>Zu den möglichen <strong>Straftaten gegen den Betriebsrat</strong> gehören gem.<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__119.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> § 119 BetrVG</a> die <strong>Behinderung</strong> oder <strong>Beeinflussung</strong>:</p>
<p>&#8211; der <strong>Wahl</strong> eines Betriebsrats;
&#8211; der <strong>Arbeit</strong> eines Betriebsrates,
&#8211; die <strong>Benachteiligung</strong>  oder <strong>Begünstigung</strong> eines Mitglieds wegen seiner Tätigkeit im Betriebsrat.</p>
<h3><strong>Wie wird der Betriebsrat  bei seinen Wahlen  behindert oder beeinflusst?</strong></h3>
<p>Eine Behinderung kann sowohl darin bestehen, dass der <strong>Arbeitgeber</strong> aktiv etwas unternimmt, um das Stattfinden einer Betriebsversammlung oder Betriebsratssitzung zu verhindern, Betriebsratskandidaten grundlos abmahnt und ihnen nahe legt, doch selbst zu kündigen. Auch ein Unterlassen kann strafbar sein, wenn beispielsweise der Arbeitgeber etwas unterlässt, wozu er eigentlich gesetzlich verpflichtet ist, indem er die für die Wahl erforderlichen Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stellt.</p>
<p>Unter eine <strong>Wahlbehinderung</strong> fällt jede <strong>Beeinflussung der Wahlen</strong>, wie die Zufügung oder <strong>Androhung von Nachteilen</strong> oder das <strong>Anbieten von Vorteilen</strong> mit dem Ziel der Beeinflussung der Stimmenabgabe und des Wahlergebnisses.</p>
<p>Im Jahr 2010 hatte sich der <strong>Bundesgerichtshof</strong> (BGH) mit der Frage zu beschäftigen, worin eine <strong>Betriebsratsbeeinflussung</strong> bestehen kann. Verantwortliche eines großen deutschen Konzerns hatten jahrelang durch Zahlungen von Millionenbeträgen eine Vereinigung „unabhängiger Arbeitnehmer“ unterstützt, um das Kräfteverhältnis im Betriebsrat und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates zu Lasten von Mitgliedern der IG Metall zu beeinflussen.</p>
<p>Eine<strong> strafbare Beeinflussung der Wahl des Betriebsrats</strong> liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitgeber einer Wahlvorschlagliste durch die Zuwendung von Geldmitteln ermöglicht, sich im Zusammenhang mit der Wahl nachhaltiger als sonst möglich zu präsentieren, und wenn dabei die finanzielle Unterstützung der Kandidaten durch den Arbeitgeber verschleiert wird (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=47e250311bb086401921f00a03cb9dd4&amp;nr=53764&amp;pos=13&amp;anz=31&amp;Blank=1.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BGH 1 StR 220/09</a>).</p>
<p>Eine strafbare <strong>Benachteiligung</strong> kann vorliegen, wenn der Arbeitgeber verlangt, dass Betriebsratssitzungen außerhalb der Arbeitszeit und unbezahlt stattfinden müssen oder wahlberechtigten Arbeitnehmern mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses gedroht wird.</p>
<p>Eine strafbare <strong>Begünstigung</strong> kann vorliegen, wenn einem Betriebsratsmitglied ein Sondervorteil ohne sachlichen Grund durch den Arbeitgeber gewährt wird.</p>
<h3><strong>Bei Handlungen gegen den Betriebsrat kommt kommt es auf den Einzelfall an</strong></h3>
<p>Allerdings ist nicht jede Behinderung oder Störung der Tätigkeit des Betriebsrates gleich eine Straftat im Sinne der BetrVG. Wie so oft, kommt es auch hier auf den Einzelfall an. So ist beispielsweise lediglich das Versäumen der Anhörung des Betriebsrates bei Kündigungen nicht unbedingt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit, wohin gehend das bewusste, beharrliche und wiederholte Missachten von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates eine Straftat darstellen kann.</p>
<h3><strong>Straftat gegen den Betriebsrat ist Antragsdelikt</strong></h3>
<p>Eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft setzt einen <strong>Antrag des Betriebsrats auf Strafverfolgung</strong> oder eines weiteren in § 119 Abs.2 BertVG genannten <strong>Organs</strong> bzw. einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft voraus. Beabsichtigt der Betriebsrat einen Strafantrag zu stellen, so muss hierüber ein Beschluss herbeigeführt werden. Dies wiederum setzt voraus, dass es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt in der Betriebsratssitzung gibt. Der Strafantrag muss binnen einer Frist von drei Monaten gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Strafverfolgung nicht mehr möglich.</p>
<p>Auf unserer Hauptseite haben wir einen einführenden Artikel in das Thema <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Strafrecht im Arbeitsrecht</a> für sie erstellt. Auf den weiteren Unterseiten geben wir einen kleinen Einblick, wie weit das Strafrecht im Arbeitsrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Wir informieren zum <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/">Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</a> und zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/">Rentenversicherung und dem Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</a>.</p><p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/">Betriebsrat &#8211; seine Behinderung und Beeinflussung als Straftat</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Rentenversicherung und Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Sep 2015 09:50:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Die Betriebsprüfung mit dem Fokus auf das Arbeitsstrafrecht</h2>
<p>Das Ergebnis einer <strong>Beitragsprüfung</strong> können nicht nur neue <strong>Beitragsbescheide</strong> der Sozialkassen, sondern auch das Arbeitsstrafrecht auf den Plan rufen. Ein <strong>Ermittlungsverfahren</strong> wegen <strong>Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten</strong> sein. Darüber finden Sie <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/" target="_blank" rel="noopener">hier einen Beitrag</a>.</p>
<h3>Die Hand-in-Hand-Arbeit von Zoll und Rentenversicherung im Arbeitsstrafrecht</h3>
<p>Den Rentenversicherungsträgern obliegt die nachträgliche Prüfung der Beitragsentrichtung an die Sozialversicherungsträger. Zum Prüfungsumfang gehören u.a. die <strong>Einhaltung der Meldepflichten</strong>, die <strong>Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen</strong>, die <strong>Behandlung von</strong> beitragspflichtigen <strong>Arbeitsentgelten</strong> und die <strong>Berechnung</strong> und <strong>Zuordnung</strong> von <strong>Beiträgen</strong> nach den <strong>Lohnunterlagen</strong> und <strong>Beitragsnachweisen</strong>.</p>
<p>Im Rahmen dieser <strong>Beitragsprüfungen</strong> in den <strong>Unternehmen</strong> arbeitet die Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong> eng mit dem <strong>Zoll</strong> zusammen. Die Zollbehörden haben allein im Jahre 2014 über 63.000 Unternehmen überprüft  und über 100.000 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von <strong>Schwarzarbeit</strong> und<strong> illegaler Beschäftigung</strong> eingeleitet.</p>
<h3>Der vermeintlich freie Mitarbeiter und das Arbeitsstrafrecht</h3>
<p>Selbstständige sind in der Regel sozialversicherungs- und beitragsfrei. Auf Grund dessen bilden sogenannte <strong>Freie Mitarbeiter</strong> in den <strong>Unternehmen</strong> bei den <strong>Finanzkontrollen </strong> einen Schwerpunkt. Die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung kann im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein. Im Allgemeinen ist eine abhängige Beschäftigung dann anzunehmen, wenn nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis besteht.</p>
<p><strong>Die Scheinselbstständigkeit und das Arbeitsstrafrecht</strong></p>
<p>Als <strong>Scheinselbstständige</strong> werden Arbeitnehmer bezeichnet, die als Selbstständige auftreten, de facto aber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen. Der vermeintliche Arbeitgeber entrichtet für diese Beschäftigten keinerlei Beiträge zu den Sozialversicherungen. Scheinselbstständigkeit kann angenommen werden, wenn dem Auftragnehmer wesentliche Betriebsmittel für die Durchführung der vereinbarten Arbeit fehlen.</p>
<h3>Scheinwerkverträge und das Arbeitsstrafrecht</h3>
<p>Das ist häufig eine besondere Form der <strong>unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung</strong>. Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Entleiher und dem <strong>Leiharbeiter</strong> entsteht auch ein Beschäftigungsverhältnis, so dass der Entleiher auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus der geschuldeten, meist höheren Vergütung schuldet. Für die Beiträge haften allerdings Verleiher und Entleiher gesamtschuldnerisch.</p>
<p><strong>Mindestlohn und Arbeitsstrafrecht</strong></p>
<p>Im Zusammenhang mit dem Abschluss von <strong>Scheinwerkverträgen</strong> stehen meist auch Verstöße gegen das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/milog/" target="_blank" rel="noopener">Mindestlohngesetz ( MiLoG )</a>.  So werden nachträglich die Differenzen zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem höheren Entgelt nach dem MiLoG bzw. nach dem Tarifvertrag verbeitragt. Diese auch als <strong>Phantomlohn</strong> bezeichnete Differenz ist beitragspflichtig und kann zu erheblichen Nachforderungen führen.</p>
<p>All diese Sachverhalte lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch unter den Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 266a StGB</a> subsumieren. Die Folge ist die Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Zollbehörden, sowohl gegen den <strong>Firmeninhaber</strong> als auch gegen andere Beteiligte. Für solche Vergehen droht Arbeitgebern die Verurteilung zu einer <strong>Freiheitsstrafe</strong> bis zu fünf Jahren oder <strong>Geldstrafe</strong>. In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Daher sollte in einem solchen Fall umgehend ein versierter Strafverteidiger konsultiert werden.</p>
<p>Auf unserer Hauptseite haben wir einen einführenden Artikel in das Thema <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht/">Strafrecht im Arbeitsrecht</a> für sie erstellt. Auf den weiteren Unterseiten geben wir einen kleinen Einblick, wie weit das Strafrecht im Arbeitsrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Wir informieren zum <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/" target="_blank" rel="noopener">Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</a> und zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/">Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrats.</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/">Rentenversicherung und Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Betriebsprüfung mit dem Fokus auf das Arbeitsstrafrecht</h2>
<p>Das Ergebnis einer <strong>Beitragsprüfung</strong> können nicht nur neue <strong>Beitragsbescheide</strong> der Sozialkassen, sondern auch das Arbeitsstrafrecht auf den Plan rufen. Ein <strong>Ermittlungsverfahren</strong> wegen <strong>Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten</strong> sein. Darüber finden Sie <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/" target="_blank" rel="noopener">hier einen Beitrag</a>.</p>
<h3>Die Hand-in-Hand-Arbeit von Zoll und Rentenversicherung im Arbeitsstrafrecht</h3>
<p>Den Rentenversicherungsträgern obliegt die nachträgliche Prüfung der Beitragsentrichtung an die Sozialversicherungsträger. Zum Prüfungsumfang gehören u.a. die <strong>Einhaltung der Meldepflichten</strong>, die <strong>Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen</strong>, die <strong>Behandlung von</strong> beitragspflichtigen <strong>Arbeitsentgelten</strong> und die <strong>Berechnung</strong> und <strong>Zuordnung</strong> von <strong>Beiträgen</strong> nach den <strong>Lohnunterlagen</strong> und <strong>Beitragsnachweisen</strong>.</p>
<p>Im Rahmen dieser <strong>Beitragsprüfungen</strong> in den <strong>Unternehmen</strong> arbeitet die Deutsche <strong>Rentenversicherung</strong> eng mit dem <strong>Zoll</strong> zusammen. Die Zollbehörden haben allein im Jahre 2014 über 63.000 Unternehmen überprüft  und über 100.000 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von <strong>Schwarzarbeit</strong> und<strong> illegaler Beschäftigung</strong> eingeleitet.</p>
<h3>Der vermeintlich freie Mitarbeiter und das Arbeitsstrafrecht</h3>
<p>Selbstständige sind in der Regel sozialversicherungs- und beitragsfrei. Auf Grund dessen bilden sogenannte <strong>Freie Mitarbeiter</strong> in den <strong>Unternehmen</strong> bei den <strong>Finanzkontrollen </strong> einen Schwerpunkt. Die Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und abhängiger Beschäftigung kann im Einzelfall schwierig zu beurteilen sein. Im Allgemeinen ist eine abhängige Beschäftigung dann anzunehmen, wenn nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis besteht.</p>
<p><strong>Die Scheinselbstständigkeit und das Arbeitsstrafrecht</strong></p>
<p>Als <strong>Scheinselbstständige</strong> werden Arbeitnehmer bezeichnet, die als Selbstständige auftreten, de facto aber in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen. Der vermeintliche Arbeitgeber entrichtet für diese Beschäftigten keinerlei Beiträge zu den Sozialversicherungen. Scheinselbstständigkeit kann angenommen werden, wenn dem Auftragnehmer wesentliche Betriebsmittel für die Durchführung der vereinbarten Arbeit fehlen.</p>
<h3>Scheinwerkverträge und das Arbeitsstrafrecht</h3>
<p>Das ist häufig eine besondere Form der <strong>unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung</strong>. Mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Entleiher und dem <strong>Leiharbeiter</strong> entsteht auch ein Beschäftigungsverhältnis, so dass der Entleiher auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus der geschuldeten, meist höheren Vergütung schuldet. Für die Beiträge haften allerdings Verleiher und Entleiher gesamtschuldnerisch.</p>
<p><strong>Mindestlohn und Arbeitsstrafrecht</strong></p>
<p>Im Zusammenhang mit dem Abschluss von <strong>Scheinwerkverträgen</strong> stehen meist auch Verstöße gegen das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/milog/" target="_blank" rel="noopener">Mindestlohngesetz ( MiLoG )</a>.  So werden nachträglich die Differenzen zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem höheren Entgelt nach dem MiLoG bzw. nach dem Tarifvertrag verbeitragt. Diese auch als <strong>Phantomlohn</strong> bezeichnete Differenz ist beitragspflichtig und kann zu erheblichen Nachforderungen führen.</p>
<p>All diese Sachverhalte lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch unter den Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 266a StGB</a> subsumieren. Die Folge ist die Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Zollbehörden, sowohl gegen den <strong>Firmeninhaber</strong> als auch gegen andere Beteiligte. Für solche Vergehen droht Arbeitgebern die Verurteilung zu einer <strong>Freiheitsstrafe</strong> bis zu fünf Jahren oder <strong>Geldstrafe</strong>. In besonders schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Daher sollte in einem solchen Fall umgehend ein versierter Strafverteidiger konsultiert werden.</p>
<p>Auf unserer Hauptseite haben wir einen einführenden Artikel in das Thema <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht/">Strafrecht im Arbeitsrecht</a> für sie erstellt. Auf den weiteren Unterseiten geben wir einen kleinen Einblick, wie weit das Strafrecht im Arbeitsrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Wir informieren zum <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/" target="_blank" rel="noopener">Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</a> und zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/">Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrats.</a></p><p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/">Rentenversicherung und Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Strafrecht im Arbeitsrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Sep 2015 08:40:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Strafrecht im Arbeitsrecht ist ein weites Feld</h2>
<p>Strafrecht im Arbeitsrecht ist ein weites Feld. Im Sprachgebrauch wird von <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schwarzarbeit </a>gesprochen. Darunter stellen sich viele eine Arbeit vor, die eben schwarz und dadurch preiswert erbracht wird. Dass das so nicht geht und nicht erlaubt ist, wissen viele. Was aber konkret nicht erlaubt ist, wissen wenige. Und wie vielfältig das Strafrecht im Arbeitsrecht in Erscheinung tritt ist kaum bekannt. Allgemein kann man sagen: <strong>Schwarzarbeit</strong> ist <strong>Scheinselbständigkeit</strong>. Sie liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger <strong>Unternehmer</strong> auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert. Ziel ist es, die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das <strong>Arbeitsrecht</strong>, <strong>Sozialversicherungsrecht</strong> und <strong>Steuerrecht</strong> mit sich bringen.</p>
<p>Auf den weiteren Unterseiten geben wir einen kleinen Einblick, wie weit das Arbeitsrechtstrafrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Wir informieren zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrats</a>, Zum <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</a>, und zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rentenversicherung und dem Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</a>.</p>
<h3>Wie sollte ich mich verhalten, wenn ein Ermittlungsverfahren droht?</h3>
<p>Erhalten Sie eine Vorladung von der Polizei, erfolgt bei Ihnen eine Hausdurchsuchung oder erhalten Sie auf andere Art und Weise Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie wegen des Verdachtes der illegaler Beschäftigung, so sollten Sie zu den Vorwürfen schweigen und umgehend einen Strafverteidiger konsultieren. Welche Rechte Sie als Beschuldigter haben und welche Möglichkeiten Sie bereits im Ermittlungsverfahren haben, haben wir für Sie auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">weiteren Seiten</a> zusammengefasst.</p>
<h3>Kompetente Strafverteidigung im Arbeitsrechtstrafrecht &#8211; Strafrecht im Arbeitsrecht</h3>
<p>Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.</p>
<h3>Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch</h3>
<p>Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.</p>
<h3>Der Deal zur Verfahrensbeendigung im Strafrecht</h3>
<p>In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.</p>
<h3>Wer kann mir helfen?</h3>
<p>Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet, stehen <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wir an Ihrer Seite.</a></p>
<p>Der Autor dieses Artikels, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Oliver Marson</a>, ist seit 1990 Rechtsanwalt und als Strafverteidiger tätig, er ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt in Berlin unter der Rufnummer <strong>0171 6543 669</strong> einen <strong><a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-am-wochenende-und-an-feiertagen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anwaltsnotdienst</a>,</strong> der auch am Wochenende erreichbar ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/">Strafrecht im Arbeitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Strafrecht im Arbeitsrecht ist ein weites Feld</h2>
<p>Strafrecht im Arbeitsrecht ist ein weites Feld. Im Sprachgebrauch wird von <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schwarzarbeit </a>gesprochen. Darunter stellen sich viele eine Arbeit vor, die eben schwarz und dadurch preiswert erbracht wird. Dass das so nicht geht und nicht erlaubt ist, wissen viele. Was aber konkret nicht erlaubt ist, wissen wenige. Und wie vielfältig das Strafrecht im Arbeitsrecht in Erscheinung tritt ist kaum bekannt. Allgemein kann man sagen: <strong>Schwarzarbeit</strong> ist <strong>Scheinselbständigkeit</strong>. Sie liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger <strong>Unternehmer</strong> auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Es wird ein Arbeitsverhältnis verschleiert und als Tätigkeit selbständiger Auftragnehmer deklariert. Ziel ist es, die Abgaben, Restriktionen und Formalien zu vermeiden, die das <strong>Arbeitsrecht</strong>, <strong>Sozialversicherungsrecht</strong> und <strong>Steuerrecht</strong> mit sich bringen.</p>
<p>Auf den weiteren Unterseiten geben wir einen kleinen Einblick, wie weit das Arbeitsrechtstrafrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Wir informieren zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrats</a>, Zum <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</a>, und zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rentenversicherung und dem Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</a>.</p>
<h3>Wie sollte ich mich verhalten, wenn ein Ermittlungsverfahren droht?</h3>
<p>Erhalten Sie eine Vorladung von der Polizei, erfolgt bei Ihnen eine Hausdurchsuchung oder erhalten Sie auf andere Art und Weise Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie wegen des Verdachtes der illegaler Beschäftigung, so sollten Sie zu den Vorwürfen schweigen und umgehend einen Strafverteidiger konsultieren. Welche Rechte Sie als Beschuldigter haben und welche Möglichkeiten Sie bereits im Ermittlungsverfahren haben, haben wir für Sie auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">weiteren Seiten</a> zusammengefasst.</p>
<h3>Kompetente Strafverteidigung im Arbeitsrechtstrafrecht &#8211; Strafrecht im Arbeitsrecht</h3>
<p>Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.</p>
<h3>Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch</h3>
<p>Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.</p>
<h3>Der Deal zur Verfahrensbeendigung im Strafrecht</h3>
<p>In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen.</p>
<h3>Wer kann mir helfen?</h3>
<p>Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Fachanwälte im Strafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen. Mit unserer vielfältigen Praxiserfahrung und mit fundiertem Fachwissen ausgestattet, stehen <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wir an Ihrer Seite.</a></p>
<p>Der Autor dieses Artikels, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Oliver Marson</a>, ist seit 1990 Rechtsanwalt und als Strafverteidiger tätig, er ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt in Berlin unter der Rufnummer <strong>0171 6543 669</strong> einen <strong><a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-am-wochenende-und-an-feiertagen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anwaltsnotdienst</a>,</strong> der auch am Wochenende erreichbar ist.</p><p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/">Strafrecht im Arbeitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Strafrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jun 2013 09:27:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Rechtsanwälte bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h2>
<p>Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß <a title="Vorenthalten und Veruntreuen" href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 266a StGB</a> gehört zu den Vermögenstraftaten und dient der Sicherung des Sozialversicherungsystems.</p>
<h3>Gründe für die Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
</p>
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">
<p class="MsoNormal">Das <strong>Vorenthalten</strong> und <strong>Veruntreuen</strong> von <strong>Arbeitsentgelt</strong> durch den Arbeitgeber ist häufig auch ein Begleitdelikt im Zusammenhang mit <strong><a title="Insolvenzstrafrecht" href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/zuordnung-der-wirtschaftsstraftaten-zur-wirtschaftskriminalitaet/insolvenzstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Insolvenzstraftaten</a></strong>. Oftmals wird versucht, die <strong>Zahlungsunfähigkeit</strong> des Unternehmens dadurch abzuwenden, dass fällige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile des Lohnes an die <strong>Sozialversicherung</strong> nicht gezahlt werden. </p>
<h3 class="MsoNormal">Strafanzeige wegen Vorenthalten &#38; Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p class="MsoNormal">Dabei wird nicht bedacht, dass die Sozialversicherungsträger inzwischen recht schnell bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bis zur Stellung einer Strafanzeige wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Stellens eines Insolvenzantrages sind.  Gerade auch die Strafanzeige nutzen die Sozialversicherungsträger, um fällige Beträge ohne gerichtliche Auseinandersetzung einzutreiben. Deshalb kommt es gehäuft vor, das zunächst mit einer Strafanzeige im Falle der Nichtzahlung gedroht, sie aber<strong> noch nicht</strong> erstattet wird.</p>
<h3 class="MsoNormal"><strong>Der Arbeitsgeber bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt</strong></h3>
<p class="MsoNormal">Abeitgeber im Sinne § 266a StGB ist derjenige, der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Sinne des SGB IV beschäftigt. Bei der Beurteilung, ob es sich bei den Beschäftigten des Unternehmens um Arbeitnehmer handelt, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der Weisungsgebundenheit, der Art und Weise der Entlohnung, der Einbindung in das Unternehmen und des Fehlens eines eigenen unternehmerischen Risikos an. Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen insbesondere bei Selbständigen (Scheinselbstständigkeit), bei der Arbeitnehmerüberlassung gem. <a title="Arbeitnehmerüberlassung" href="http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html" target="_blank" rel="noopener">§ 1 AÜG</a> und den Beschäftigten mit Werkverträgen (Scheinwerkverträge).</p>
<h3 class="MsoNormal"><strong>Der Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Gesellschafter eines Unternehmens als &#8222;Täter&#8220; </strong>bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p class="MsoNormal">Zum Täterkreis des § 266a StGB gehört die Geschäftsführung des Unternehmens gem. § 14 StGB, also der Geschäftsführer der GmbH, die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft, die persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der Inhaber eines Gewerbebetriebes oder die einem Arbeitgeber gleichgestellten Personen, wie der Arbeitgeber eines Heimarbeiters (§ 266a Abs.5. StGB).</p>
<h3 class="MsoNormal">Kompetente Strafverteidigung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p>Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.</p>
<h3>Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p>Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen und zur Verfügung stehenden Mitteln für die <strong>Einstellung</strong> des Strafverfahrens oder um den <strong>Freispruch </strong>vor Gericht.</p>
<h3>Der Deal zur Verfahrensbeendigung als Weg bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p>In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um<a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/strafverteidigung-im-wirtschaftsstrafrechtlichen-ermittlungsverfahren/der-deal-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener"> über einen Deal</a> und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen. Dabei wenden wir mitunter auch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/strafverteidigung-im-wirtschaftsstrafrechtlichen-ermittlungsverfahren/verfahrensverschleppung-als-mittel-zur-verfahrensabsprache-in-strafsachen/" target="_blank" rel="noopener">prozessrechtliche Möglichkeiten zur “Verfahrensverschleppung”</a> an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu “fördern” oder zu “erzwingen”.</p>
<p>Auf meiner Hauptseite habe ich einen einführenden Artikel in das Thema <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht/">Strafrecht im Arbeitsrecht</a> für sie erstellt. Auf den weiteren Unterseiten gebe ich einen kleinen Einblick, wie weit das Strafrecht im Arbeitsrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Ich informiere zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/">Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrats</a> und zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/">Rentenversicherung und dem Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/">Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Strafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Rechtsanwälte bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h2>
<p>Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß <a title="Vorenthalten und Veruntreuen" href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266a.html" target="_blank" rel="noopener">§ 266a StGB</a> gehört zu den Vermögenstraftaten und dient der Sicherung des Sozialversicherungsystems.</p>
<h3>Gründe für die Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p></p>
<p class="MsoNormal"></p>
<p class="MsoNormal"></p>
<p class="MsoNormal">Das <strong>Vorenthalten</strong> und <strong>Veruntreuen</strong> von <strong>Arbeitsentgelt</strong> durch den Arbeitgeber ist häufig auch ein Begleitdelikt im Zusammenhang mit <strong><a title="Insolvenzstrafrecht" href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/zuordnung-der-wirtschaftsstraftaten-zur-wirtschaftskriminalitaet/insolvenzstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Insolvenzstraftaten</a></strong>. Oftmals wird versucht, die <strong>Zahlungsunfähigkeit</strong> des Unternehmens dadurch abzuwenden, dass fällige Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile des Lohnes an die <strong>Sozialversicherung</strong> nicht gezahlt werden. </p>
<h3 class="MsoNormal">Strafanzeige wegen Vorenthalten &amp; Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p class="MsoNormal">Dabei wird nicht bedacht, dass die Sozialversicherungsträger inzwischen recht schnell bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche bis zur Stellung einer Strafanzeige wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des Stellens eines Insolvenzantrages sind.  Gerade auch die Strafanzeige nutzen die Sozialversicherungsträger, um fällige Beträge ohne gerichtliche Auseinandersetzung einzutreiben. Deshalb kommt es gehäuft vor, das zunächst mit einer Strafanzeige im Falle der Nichtzahlung gedroht, sie aber<strong> noch nicht</strong> erstattet wird.</p>
<h3 class="MsoNormal"><strong>Der Arbeitsgeber bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt</strong></h3>
<p class="MsoNormal">Abeitgeber im Sinne § 266a StGB ist derjenige, der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer im Sinne des SGB IV beschäftigt. Bei der Beurteilung, ob es sich bei den Beschäftigten des Unternehmens um Arbeitnehmer handelt, kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der Weisungsgebundenheit, der Art und Weise der Entlohnung, der Einbindung in das Unternehmen und des Fehlens eines eigenen unternehmerischen Risikos an. Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen insbesondere bei Selbständigen (Scheinselbstständigkeit), bei der Arbeitnehmerüberlassung gem. <a title="Arbeitnehmerüberlassung" href="http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html" target="_blank" rel="noopener">§ 1 AÜG</a> und den Beschäftigten mit Werkverträgen (Scheinwerkverträge).</p>
<h3 class="MsoNormal"><strong>Der Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Gesellschafter eines Unternehmens als &#8222;Täter&#8220; </strong>bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p class="MsoNormal">Zum Täterkreis des § 266a StGB gehört die Geschäftsführung des Unternehmens gem. § 14 StGB, also der Geschäftsführer der GmbH, die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaft, die persönlich haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft, der Inhaber eines Gewerbebetriebes oder die einem Arbeitgeber gleichgestellten Personen, wie der Arbeitgeber eines Heimarbeiters (§ 266a Abs.5. StGB).</p>
<h3 class="MsoNormal">Kompetente Strafverteidigung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p>Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.</p>
<h3>Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p>Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen und zur Verfügung stehenden Mitteln für die <strong>Einstellung</strong> des Strafverfahrens oder um den <strong>Freispruch </strong>vor Gericht.</p>
<h3>Der Deal zur Verfahrensbeendigung als Weg bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt</h3>
<p>In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um<a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/strafverteidigung-im-wirtschaftsstrafrechtlichen-ermittlungsverfahren/der-deal-im-strafrecht/" target="_blank" rel="noopener"> über einen Deal</a> und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen. Dabei wenden wir mitunter auch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/strafverteidigung-im-wirtschaftsstrafrechtlichen-ermittlungsverfahren/verfahrensverschleppung-als-mittel-zur-verfahrensabsprache-in-strafsachen/" target="_blank" rel="noopener">prozessrechtliche Möglichkeiten zur “Verfahrensverschleppung”</a> an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu “fördern” oder zu “erzwingen”.</p>
<p>Auf meiner Hauptseite habe ich einen einführenden Artikel in das Thema <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht/">Strafrecht im Arbeitsrecht</a> für sie erstellt. Auf den weiteren Unterseiten gebe ich einen kleinen Einblick, wie weit das Strafrecht im Arbeitsrecht die Fangarme ausgeworfen hat. Ich informiere zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/insolvenzstrafrecht/behinderung-und-beeinflussung-betriebsrat/">Behinderung und Beeinflussung des Betriebsrats</a> und zur <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/rechtsanwaelte-zum-arbeitsstrafrecht/">Rentenversicherung und dem Zoll als Wächter über das Arbeitsstrafrecht</a></p><p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/strafrecht-im-arbeitsrecht-2/vorenthalten-und-veruntreuen-von-arbeitsentgelt/">Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Strafrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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