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	<title>Glücksspielstrafrecht-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
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	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
	<lastBuildDate>Sat, 26 Sep 2026 12:28:19 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Unerlaubtes Glücksspiel und Einziehung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Mar 2026 09:52:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Glücksspielstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unerlaubtes Glücksspiel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unerlaubtes Glücksspiel hat zur Folge, dass die gesamten Spieleinsätze beim Veranstalter eingezogen werden. Unerlaubtes Glücksspiel ist strafbar und ist bedroht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/unerlaubtes-gluecksspiel-einziehung/">Unerlaubtes Glücksspiel und Einziehung</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Unerlaubtes Glücksspiel hat zur Folge, dass die gesamten Spieleinsätze beim Veranstalter eingezogen werden.</h2>
<figure id="attachment_12969" aria-describedby="caption-attachment-12969" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-12969 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel-300x129.jpg" alt="Unerlaubtes Glücksspiel" width="300" height="129" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel-300x129.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel-1024x439.jpg 1024w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel-768x329.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel-1536x659.jpg 1536w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel-350x150.jpg 350w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel-uai-720x309.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel-uai-1032x442.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/03/Gluecksspiel.jpg 1600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-12969" class="wp-caption-text">Unerlaubtes Glücksspiel</figcaption></figure>
<p>Unerlaubtes Glücksspiel ist <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/gluecksspielstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">strafbar</a> und ist bedroht mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Darüberhinaus muss mit der <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/rechtsanwaelte-fuer-das-unternehmensstrafrecht/rechtsanwalt-wirtschaftsstrafrecht-strafverteidiger-berlin-strafverteidigung-bei-wirtschaftsstraftaten/ermittlungsverfahren-im-wirtschaftsstrafrecht/einziehung-von-tatertraegen/" target="_blank" rel="noopener">Einziehung</a> des &#8222;durch die Tat Erlangtem&#8220; nach § 73 ff StGB gerechnet werden.</p>
<p><strong>Die Frage ist, was kann beim Veranstalter eines unerlaubten Glücksspiels eingezogen werden? Wie erfolgt die Berechnung? Was ist bei der Berechnung u.U. in Abzug zu bringen?</strong></p>
<p>Mit diesen Fragen hat sich in einem Revisionsverfahren das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass sämtliche eingezahlten Spieleinsätze beim Veranstalter einzuziehen sind. Etwaige Auszahlungen aus Gewinnen an die Spieler oder unverbrauchte Guthaben der Spieler sind hierbei nicht in Abzug zu bringen.</p>
<p>Zu den einzuziehenden Vermögenswerten gehört alles, was dem Täter aus der Verwirklichung des Straftatbestandes in jeder Phase des Tatablaufes zugeflossen ist und über das er tatsächlich Verfügungsgewalt ausüben kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob und in welchem Umfang das dem Täter Zugeflossene wieder aufgegeben oder durch Mittelabflüsse wieder gemindert wurde.  Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel der Einziehung des Tatertrages nach dem Bruttoprinzip. Danach sind alle Vermögenswerte, die einem Tatbeteiligten aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufes zugeflossen sind, abzuschöpfen (BGH &#8211; 1 StR 204/23).</p>
<p>Nicht der Einziehung unterliegen Vermögenswerte, an denen der Täter keine faktische Verfügungsgewalt erlangt hat, sondern lediglich einen ganz kurzzeitigen Besitz zum Zwecke der Weitergabe innehatte (BGH &#8211; 3 StR 343/22). Bei einem verbotenen Glücksspiel ist umstritten, ob der Gesamtbetrag der Spieleinsätze oder lediglich der Gewinn als aus der Tat erlangtem Gegenstand anzusehen ist.</p>
<p>Nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes ist der Gesamtbetrag der Spieleinsätze und nicht nur ein dem Täter zugeflossener Gewinn nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__73.html" target="_blank" rel="noopener">§ 73 Abs.1 StGB</a> einzuziehen. Es ist auch davon auszugehenden, dass sich diese Rechtsauffassung durchsetzen wird.</p>
<p>Aufwendungen, die der Veranstalter hatte, die für die Begehung der Tat oder für ihre Vorbereitung aufgewendet wurden, sind nicht in Abzug zu bringen. So sind etwaige Auszahlungen an die Spieler vom Täter aufgewendet worden, da ohne Inaussichtstellung von Gewinnchancen und späterer Auszahlung eine Tatbegehung nicht möglich gewesen wäre. Daher sind Auszahlungen an die Spielteilnehmer nach dem Bruttoprinzip nicht vom Wert des Erlangten abzuziehen. Es handelt sich hierbei um Gelder, die der Täter für die Begehung der Tat aufgewendet hat (HansOLG &#8211; 1 ORs 14/25).</p>
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		<title>Illegales Glücksspiel: Wenn aus einer Online-Wette plötzlich ein Strafverfahren wird</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/geldwaesche-illegales-gluecksspiel/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Sep 2024 19:41:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Glücksspielstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Geldwäsche]]></category>
		<category><![CDATA[illegales Glücksspiel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Illegales Glücksspiel oder Geldwäsche Eine Überweisung an ein Online-Casino, einige Gewinne, mehrere Auszahlungen – und Monate später liegt Post von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Illegales Glücksspiel oder Geldwäsche</h2>
<figure id="attachment_12992" aria-describedby="caption-attachment-12992" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-12992 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911-300x139.jpg" alt="illegales Glücksspiel" width="300" height="139" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911-300x139.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911-1024x473.jpg 1024w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911-768x355.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911-1536x709.jpg 1536w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911-350x162.jpg 350w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911-uai-720x333.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911-uai-1032x477.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2024/09/20260418_183911.jpg 1600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-12992" class="wp-caption-text">illegales Glücksspiel</figcaption></figure>
<p>Eine Überweisung an ein Online-Casino, einige Gewinne, mehrere Auszahlungen – und Monate später liegt Post von der Polizei im Briefkasten. Der Vorwurf lautet zunächst Geldwäsche. Für viele Betroffene kommt das völlig unerwartet. Sie hielten das Glücksspielportal für legal und haben weder Geld verborgen noch für Dritte verschoben.</p>
<p>Genau solche Fälle können mit einer Verdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz beginnen. Banken müssen der Financial Intelligence Unit (FIU) Transaktionen melden, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass ein damit zusammenhängender Vermögensgegenstand aus einer Straftat stammen könnte. Eine Zahlung an einen Glücksspielanbieter führt daher nicht automatisch zu einer Meldung. Auffällige Zahlungsströme können jedoch eine Prüfung auslösen.</p>
<h2>Der Fall: Vom Spielkonto zur Ermittlungsakte</h2>
<p>Der Spieler registriert sich auf einer professionell gestalteten Internetseite. Das Portal wirkt seriös, wirbt mit Lizenzen und unterscheidet sich optisch kaum von erlaubten Anbietern. Geld wird eingezahlt, gespielt und teilweise wieder ausgezahlt. Was der Nutzer nicht erkennt: Der Betreiber besitzt keine für Deutschland erforderliche Erlaubnis. Die Bank registriert die Zahlungsströme. Eine Verdachtsmeldung gelangt zur FIU und schließlich zu den Strafverfolgungsbehörden. Zunächst steht Geldwäsche im Raum. Später richtet sich der Blick auf § 285 StGB: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Damit wird aus einem vermeintlich normalen Online-Spiel plötzlich ein strafrechtlicher Vorwurf.</p>
<h2>Wann ist illegales Glücksspiel strafbar?</h2>
<p>Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich Glücksspiel veranstaltet, macht sich nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html" target="_blank" rel="noopener">§ 284 StGB</a> strafbar. Bei gewerbsmäßigem Handeln drohen drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. § 284 StGB ist verwaltungsakzessorisch: Entscheidend ist grundsätzlich, ob tatsächlich eine wirksame deutsche Erlaubnis vorliegt. Dass der Anbieter möglicherweise genehmigungsfähig gewesen wäre oder eine ausländische Lizenz besitzt, genügt nicht. Für den bloßen Spieler gilt dagegen § 285 StGB. Die Beteiligung an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel kann mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Allerdings muss der Spieler vorsätzlich handeln. Es reicht nicht, dass er die fehlende deutsche Erlaubnis theoretisch hätte erkennen können.</p>
<p>Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 19. Januar 2026 – 24 U 33/25 – ausdrücklich festgestellt, dass es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach Internetspieler wissen oder leichtfertig verkennen, dass ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis benötigt. Für die strafrechtliche Verteidigung ist dieser Gedanke besonders interessant: Der Vorsatz des Spielers muss konkret nachgewiesen werden.</p>
<h2>Illegales Glücksspiel und Geldwäsche</h2>
<p>Seit der Reform des § 261 StGB kann grundsätzlich jede rechtswidrige Tat Ausgangspunkt einer Geldwäsche sein. Auch Einnahmen aus <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/gluecksspielstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">illegalem Glücksspiel</a> können deshalb geldwäscherechtlich relevant werden. Wie genau dabei geprüft werden muss, zeigt das Urteil des BGH vom 30. April 2025 – 6 StR 326/24. Ein Veranstalter hatte durch illegale Pokerrunden und Glücksspielautomaten erhebliche Bargeldeinnahmen erzielt und davon mindestens 100.000 Euro in Immobilienrenovierungen investiert.</p>
<p>Der BGH hob die Geldwäscheverurteilung insoweit auf. Weil der Angeklagte selbst Täter der Glücksspielvortaten war, mussten die besonderen Voraussetzungen der Selbstgeldwäsche nach § 261 Abs. 7 StGB geprüft werden. Es genügt nicht, eigenes illegal erlangtes Geld lediglich weiterzuverwenden. Erforderlich ist bei einem Vortäter vielmehr, dass er den Gegenstand in den Verkehr bringt und dabei dessen rechtswidrige Herkunft verschleiert.</p>
<p>Die Entscheidung zeigt: Auch bei auffälligen Geldbewegungen darf Geldwäsche nicht vorschnell angenommen werden.</p>
<h2>Strafverteidigung bei illegalem Glücksspiel</h2>
<p>Wer wegen illegalem Glücksspiel oder Geldwäsche eine polizeiliche Anhörung erhält, sollte zunächst keine Angaben zur Sache machen. Nach Akteneinsicht ist zu prüfen: Welcher Anbieter war betroffen? Bestand zum Tatzeitpunkt eine deutsche Erlaubnis? Wie war die Webseite gestaltet? Welche Lizenzhinweise wurden angezeigt? Und vor allem: Was wusste der Spieler tatsächlich?</p>
<p>Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt eine laufend aktualisierte Whitelist der in Deutschland erlaubten Glücksspielanbieter.</p>
<p>Bei<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__285.html" target="_blank" rel="noopener"> § 285 StGB</a> entscheidet deshalb häufig nicht allein die objektive Illegalität des Portals, sondern der nachweisbare Kenntnisstand des Spielers. Genau dort setzt eine frühzeitige Strafverteidigung an.</p>
<p>Aktualisiert <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">RA Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
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		<title>Online Casino als illegales Glücksspiel</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/online-casino-illegales-gluecksspiel/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jun 2018 14:21:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Online Casino]]></category>
		<category><![CDATA[Glücksspielstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Glückkspiel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Online Casino – wann ist Online-Glücksspiel 2026 legal oder strafbar? Ein Online Casino ist in Deutschland nicht mehr automatisch illegal. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/online-casino-illegales-gluecksspiel/">Online Casino als illegales Glücksspiel</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Online Casino – wann ist Online-Glücksspiel 2026 legal oder strafbar?</h2>
<figure id="attachment_13083" aria-describedby="caption-attachment-13083" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-13083 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2-300x139.jpg" alt="Online Casino" width="300" height="139" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2-300x139.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2-1024x473.jpg 1024w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2-768x355.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2-1536x709.jpg 1536w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2-350x162.jpg 350w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2-uai-720x333.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2-uai-1032x477.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/06/Gluecksspiel-2.jpg 1600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-13083" class="wp-caption-text">Online Casino</figcaption></figure>
<p>Ein Online Casino ist in Deutschland nicht mehr automatisch illegal. Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 können bestimmte Glücksspiele im Internet erlaubt werden. Entscheidend ist jedoch eine deutsche glücksspielrechtliche Erlaubnis. Eine Lizenz aus Malta oder einem anderen EU-Staat genügt nicht. Veranstalter ohne deutsche Erlaubnis können sich nach § 284 StGB strafbar machen. Auch Spieler können nach § 285 StGB verfolgt werden. Allerdings setzt ihre Strafbarkeit Vorsatz voraus. Wer nachvollziehbar davon ausgeht, bei einem zugelassenen Anbieter zu spielen, macht sich deshalb nicht ohne Weiteres strafbar.</p>
<h2>Online Casino ist nicht gleich Online Casino</h2>
<p>Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 unterscheidet mehrere Formen des Online-Glücksspiels. Virtuelle Automatenspiele werden in § 22a GlüStV geregelt. Sie können länderübergreifend erlaubt werden und unterliegen der Aufsicht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – GGL. Jedes einzelne Spiel muss zugelassen sein. Unter anderem gilt grundsätzlich ein Höchsteinsatz von einem Euro je Spiel.</p>
<p><em>„Online-Casinospiele“</em> im engeren gesetzlichen Sinn sind dagegen insbesondere virtuelle Varianten klassischer Spielbankspiele. Über deren Zulassung entscheiden die Länder nach § 22c GlüStV. Die Erlaubnis kann daher auch territorial auf ein einzelnes Bundesland beschränkt sein.</p>
<p>Ob ein Anbieter legal tätig ist, lässt sich über die amtliche Whitelist der GGL überprüfen. Sie enthält die zugelassenen Anbieter und die jeweils erlaubten Glücksspielarten.</p>
<h2>Strafbarkeit des Veranstalters nach § 284 StGB</h2>
<p>Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__284.html" target="_blank" rel="noopener">§ 284 StGB</a> macht sich strafbar, wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet, hält oder Einrichtungen hierfür bereitstellt. Es drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren. § 4 GlüStV stellt ausdrücklich klar: Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit behördlicher Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. Das gilt auch im Internet.</p>
<h2>Reicht eine Lizenz aus Malta?</h2>
<p>Nein.</p>
<p>Der BGH, Beschluss vom 23. Januar 2025 – I ZB 39/24, stellte für den Glücksspielstaatsvertrag 2021 klar, dass die neue Rechtslage nicht mehr auf einem vollständigen Internetverbot, sondern auf einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt beruht. Außerdem besteht nach Unionsrecht keine Verpflichtung Deutschlands, eine Glücksspielerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates automatisch anzuerkennen. Eine maltesische Lizenz ersetzt daher die deutsche Erlaubnis nicht. Diese Linie bestätigte zuletzt das OLG München, Urteil vom 15. Juli 2026 – 15 U 414/25. Das Gericht hielt das Erlaubnismodell des GlüStV 2021 für unionsrechtskonform und maß einer ausländischen Lizenz keine deutsche Erlaubniswirkung bei.</p>
<h2>EuGH 2026: Deutschland darf Online-Glücksspiel beschränken</h2>
<p>Auch der EuGH, Urteil vom 16. April 2026 – C-440/23, stärkte die nationale Glücksspielregulierung. Der Gerichtshof entschied, dass die Dienstleistungsfreiheit einen Mitgliedstaat nicht grundsätzlich daran hindert, Online-Glücksspiele zu beschränken, obwohl der Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen ist. Ziele wie Spielsuchtbekämpfung und Kontrolle des Glücksspielmarktes können solche Beschränkungen rechtfertigen. Die Entscheidung betraf zwar überwiegend die frühere Rechtslage vor Juli 2021. Sie beseitigt jedoch das Argument, eine EU-Auslandslizenz müsse zwangsläufig auch in Deutschland gelten.</p>
<h2>Macht sich auch der Spieler strafbar?</h2>
<p>§ 285 StGB bedroht die Teilnahme am unerlaubten öffentlichen Glücksspiel mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Allerdings gibt es keine fahrlässige Strafbarkeit. Die Staatsanwaltschaft muss daher nachweisen, dass der Spieler zumindest mit bedingtem Vorsatz an einem unerlaubten Glücksspiel teilnahm.</p>
<p>Interessant ist insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19. Januar 2026 – 24 U 33/25. Das Gericht stellte in einem Zivilverfahren ausdrücklich fest, es gebe keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach Internetspieler wüssten oder leichtfertig verkennen, dass ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis benötigt.</p>
<p>Strafrechtlich kann deshalb entscheidend sein, wie die Webseite gestaltet war, welche Lizenzhinweise vorhanden waren und ob der Spieler Anlass hatte, an der Legalität zu zweifeln.</p>
<h2>Reform des Glücksspielrechts 2026</h2>
<p>Im März 2026 haben die Länder den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Er soll insbesondere das Vorgehen gegen illegale Online-Angebote verschärfen. Vorgesehen sind effektivere IP-Sperren sowie ein erweiterter Datenaustausch zwischen Glücksspielaufsicht, Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundesnetzagentur, BaFin und FIU. Im August 2026 ist diese Reform noch nicht in Kraft, weil die Ratifikation in allen 16 Ländern abgeschlossen sein muss. Niedersachsen hat sein Ratifikationsgesetz beispielsweise erst am 18. August 2026 in den Landtag eingebracht. Daneben läuft die umfassende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags. Der gesetzlich vorgeschriebene Abschlussbericht soll bis 31. Dezember 2026 vorliegen. Weitere Änderungen des Online-Glücksspielrechts sind deshalb wahrscheinlich.</p>
<h2>Online Casino – Verteidigung im Ermittlungsverfahren</h2>
<p>Bei Ermittlungen wegen eines Online Casino prüfe ich zunächst, welche Glücksspielart tatsächlich angeboten oder genutzt wurde, welche deutsche Erlaubnis bestand und welchen Kenntnisstand der Beschuldigte hatte. Insbesondere bei Spielern reicht die objektive Illegalität des Anbieters nicht aus. Ohne nachweisbaren Vorsatz trägt § 285 StGB keine Verurteilung.</p>
<p>Aktualisiert durch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/online-casino-illegales-gluecksspiel/">Online Casino als illegales Glücksspiel</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Berliner Spielhallengesetz verfassungsgemäß</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/spielhallengesetz-berlin-verfassungsgemaess/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2015 06:52:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Glücksspielstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Spielhallengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Glücksspiel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Berliner Spielhallengesetz – verfassungsgemäß, aber nicht jede Behördenentscheidung ist rechtmäßig Das Berliner Spielhallengesetz ist in seinen zentralen Regelungen verfassungsrechtlich bestätigt. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Berliner Spielhallengesetz – verfassungsgemäß, aber nicht jede Behördenentscheidung ist rechtmäßig</h2>
<figure id="attachment_13074" aria-describedby="caption-attachment-13074" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-13074 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2-300x139.jpg" alt="Berliner Spielhallengesetz" width="300" height="139" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2-300x139.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2-1024x473.jpg 1024w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2-768x355.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2-1536x709.jpg 1536w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2-350x162.jpg 350w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2-uai-720x333.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2-uai-1032x477.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2015/07/Gluecksspiel-2.jpg 1600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-13074" class="wp-caption-text">Berliner Spielhallengesetz</figcaption></figure>
<p>Das <a href="https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-NNLBE00004D1B" target="_blank" rel="noopener">Berliner Spielhallengesetz</a> ist in seinen zentralen Regelungen verfassungsrechtlich bestätigt. Spielhallenbetreiber müssen deshalb insbesondere Erlaubnispflichten, Mindestabstände, Vorgaben zur Geräteaufstellung sowie Jugend- und Spielerschutz beachten. Dennoch ist nicht jede Ablehnung einer Erlaubnis, Schließungsverfügung oder Geldbuße automatisch rechtmäßig. Entscheidend bleiben Standort, Bestandsschutz, Zuverlässigkeit, tatsächliche Betriebsform und die konkrete Begründung der Behörde. Wer von einer Kontrolle oder Untersagung betroffen ist, sollte deshalb nicht nur auf die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes schauen, sondern den einzelnen Behördenbescheid prüfen lassen.</p>
<h2>Was verlangt das Berliner Spielhallengesetz?</h2>
<p>Wer in Berlin eine Spielhalle betreiben will, benötigt eine Erlaubnis nach § 2 SpielhG Bln. Zusätzlich ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderlich. Aktuell verlangt Berlin unter anderem persönliche Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein Sozialkonzept.</p>
<p>Für den Standort gelten strenge Anforderungen. Zwischen Spielhallen soll grundsätzlich ein Abstand von 500 Metern bestehen. Außerdem bestehen Abstandsvorgaben zu Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und Buchmacherstandorten.</p>
<p>Auch der laufende Betrieb ist reguliert. Pro zwölf Quadratmeter Grundfläche darf höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden; insgesamt sind höchstens acht Geräte zulässig. Die Geräte müssen grundsätzlich einzeln mit mindestens einem Meter Abstand und Sichtblenden aufgestellt werden.</p>
<p>Verstöße können erhebliche Folgen haben. Berlin weist aktuell auf Geldbußen von bis zu 500.000 Euro hin.</p>
<h2>BVerfG: Berliner Spielhallengesetz grundsätzlich verfassungsgemäß</h2>
<p>Die wichtigste Entscheidung stammt vom Bundesverfassungsgericht vom 7. März 2017 – 1 BvR 1314/12 u.a. Das BVerfG bestätigte unter anderem für Berlin:</p>
<ul>
<li>das Verbundverbot,</li>
<li>Mindestabstände,</li>
<li>die Reduzierung der Gerätezahl,</li>
<li>Aufsichtspflichten und</li>
<li>die Übergangsregelungen.</li>
</ul>
<p>Die Regelungen verletzen danach grundsätzlich weder die Berufsfreiheit noch das Eigentumsgrundrecht. Der Gesetzgeber darf das Angebot an Spielhallen zur Bekämpfung der Spielsucht erheblich begrenzen. Eine bestimmte wirtschaftliche Rentabilität garantiert Art. 12 GG nicht. Auch die Berliner Regelung über Einzelaufstellung, Mindestabstand und Sichtblenden zwischen Geldspielgeräten hat das BVerfG später ausdrücklich als verfassungsgemäß angesehen.</p>
<h2>Bundesverwaltungsgericht: 500-Meter-Abstand zulässig</h2>
<p>Bereits das BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 – 8 C 8.16, hatte den Berliner Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hielt die Regelung sowohl verfassungsrechtlich als auch unionsrechtlich für zulässig. Das Land Berlin durfte die Zulassung neuer Spielhallen von entsprechenden Abständen abhängig machen. Damit ist ein grundsätzlicher Angriff auf die Abstandsregelung heute wenig aussichtsreich. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Abstandsmessung oder jede Versagungsentscheidung richtig ist.</p>
<h2>Aktueller Fall 2026: OVG Berlin-Brandenburg bestätigt strenge Abstandspolitik</h2>
<p>Wie konsequent die Berliner Gerichte an dieser Linie festhalten, zeigt das OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 2026 – OVG 1 B 17/23. Im konkreten Verfahren ging es um eine Wettvermittlungsstelle, die nur ungefähr 50 Meter von einer bereits bestehenden Spielhalle entfernt lag. Die erforderliche Erlaubnis scheiterte am Mindestabstand. Das OVG sah darin weder einen Verstoß gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Besonders interessant: Die Betreiberseite konnte sich nicht erfolgreich auf Bestandsschutz berufen. Wer sich in unmittelbarer Nähe zu einem bereits vorhandenen Glücksspielbetrieb ansiedelt, muss nach Auffassung des Gerichts mit einer Verschärfung der Regulierung rechnen. Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar eine Wettvermittlungsstelle. Sie bestätigt jedoch das Berliner Gesamtkonzept, verschiedene Glücksspielangebote räumlich voneinander zu trennen.</p>
<h2>Kontrollen bleiben aktuell</h2>
<p>Das Thema ist keineswegs historisch. Noch im Juni 2026 kontrollierten Berliner Behörden bei einem gemeinsamen Verbundeinsatz unter anderem zwei Spielhallen und zahlreiche gastronomische Betriebe. Mehrere illegal betriebene Geldspielgeräte wurden sichergestellt; außerdem beschlagnahmte das Ordnungsamt rund 26.000 Euro Bargeld. Für Betreiber können Kontrollen deshalb schnell zu mehreren Verfahren gleichzeitig führen: Gewerberecht, Glücksspielrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und gegebenenfalls Strafrecht.</p>
<h2>Wie kann der Rechtsanwalt helfen?</h2>
<p>Auch wenn das Berliner Spielhallengesetz im Grundsatz verfassungsgemäß ist, können konkrete Maßnahmen angreifbar sein. Ich prüfe insbesondere:</p>
<ul>
<li>besteht tatsächlich ein Erlaubnisverstoß?</li>
<li>wurde der Abstand richtig ermittelt?</li>
<li>greift eine Ausnahme oder Bestandsschutzregelung?</li>
<li>ist die behauptete gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ausreichend belegt?</li>
<li>war eine Schließungsverfügung verhältnismäßig?</li>
<li>ist der konkrete Bußgeldvorwurf nachweisbar?</li>
</ul>
<p>Entscheidend ist deshalb nicht mehr die allgemeine Frage, ob Berlin Spielhallen streng regulieren darf. Diese Frage ist weitgehend beantwortet. Entscheidend ist, ob die Behörde das Berliner Spielhallengesetz im konkreten Fall richtig angewendet hat.</p>
<h2>Sind Sie betroffen von solchen Kontrollen?</h2>
<p>Lassen Sie sich bei <strong>Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren</strong> im Bereich des <a title="Glücksspielstrafrecht" href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/gluecksspielstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Glücksspielstrafrechtes</a> kompetent beraten und vertreten.</p>
<p>Rechtlich geprüft und aktualisiert durch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
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