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	<title>Allgemein-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
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	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
	<lastBuildDate>Sun, 23 Aug 2026 12:21:44 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Stellungnahme zu einem StPO-Reformvorschlag</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jun 2026 13:13:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kritische Stellungnahme aus Verteidigersicht Bei LTO wurde am 18.6.2026 ein Gastbetrag von Dr. Christoph Mauntel, Präsident des LG Berlin I [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/stpo-reformvorschlag/">Stellungnahme zu einem StPO-Reformvorschlag</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Kritische Stellungnahme aus Verteidigersicht</h2>
<p><em>Bei LTO wurde am 18.6.2026 ein Gastbetrag von Dr. Christoph Mauntel, Präsident des LG Berlin I und Birte Meyerhoff, Präsidentin des LG Hamburg mit dem Titel &#8211;<a href="https://www.lto.de/recht/justiz/j/stpo-strafprozess-reform-landgericht-praesidenten-strafverfahren-schoeffen/print.html" target="_blank" rel="noopener">„ Kampf ums Recht“ statt Sabotage der Hauptverhandlung-</a> veröffentlicht. Mit den hier unterbreiteten Vorschlägen für eine StPO-Reform setzt sich dieser Artikel kritisch auseinander und macht Gegenvorschläge.</em></p>
<h2>Ausgangspunkt: Das richtige Problem, aber eine einseitige Diagnose</h2>
<figure id="attachment_6210" aria-describedby="caption-attachment-6210" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-6210 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg" alt="StPO-Reformvorschlag Fachanwalt für Strafrecht" width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-720x900.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-1032x1290.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5.jpg 1314w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6210" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<p>Der Beitrag benennt ein reales Problem: Umfangreiche Strafverfahren, insbesondere Wirtschaftsstrafsachen, binden erhebliche gerichtliche Ressourcen. Die Autoren ziehen daraus jedoch vorschnell den Schluss, die Hauptverhandlung sei „überreguliert“ und Verfahrensrechte begünstigten ein „dysfunktionales Prozessverhalten“. Als Lösungen schlagen sie unter anderem ein Selbst-Inaugenscheinnahmeverfahren, längere Unterbrechungsmöglichkeiten, den Verzicht auf Schöffen in Wirtschaftsstrafsachen, eine Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens, die Abschaffung des § 250 StPO, Einschränkungen bei § 238 Abs. 2 StPO, ein Wahlrechtsmittel und eine „Contempt of Court“-Regelung vor.</p>
<p>Aus Verteidigersicht fehlt zunächst eine belastbare Ursachenanalyse. Die zunehmende Komplexität von Strafverfahren beruht nicht nur auf Prozesshandlungen der Verteidigung, sondern vor allem auf Massendaten, ausufernden Ermittlungsakten, einer stetigen Ausweitung des materiellen Strafrechts, umfangreichen Telekommunikations- und Finanzermittlungen, Einziehungsentscheidungen sowie personellen und technischen Defiziten der Justiz. Der <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/Downloads-Gerichte/strafgerichte-2100230217004.html?nn=212536" target="_blank" rel="noopener">aktuelle statistische Bericht des Statistischen Bundesamtes</a> enthält zwar Daten zu Geschäftsanfall und Verfahrensdauer, belegt aber nicht die im Artikel unterstellte Kausalität zwischen Verteidigungsrechten und Überlastung.</p>
<p>Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, wie sich Verteidigungsrechte möglichst geräuschlos zurückdrängen lassen, sondern wie Verfahren beschleunigt werden können, ohne das Fehlurteilsrisiko zu erhöhen.</p>
<h2><strong>„Selbst-Inaugenscheinnahmeverfahren“</strong></h2>
<p>Bei umfangreichen Bildmappen, standardisierten Videoaufzeichnungen oder technischen Massendaten kann es tatsächlich wenig sinnvoll sein, jedes einzelne Bild während der Hauptverhandlung gemeinsam aufzurufen. Das geltende Selbstleseverfahren zeigt, dass eine arbeitsteilige Kenntnisnahme grundsätzlich mit dem Strafprozess vereinbar sein kann. § 249 Abs. 2 StPO lässt bereits heute zu, Urkunden außerhalb der laufenden Sitzung zur Kenntnis zu nehmen.</p>
<p>Visuelle und audiovisuelle Beweismittel unterscheiden sich jedoch wesentlich von Schriftstücken. Bei Videos können Schnitt, Geschwindigkeit, Tonqualität, Perspektive, zeitliche Abfolge und technische Wiedergabe für die Beweiswürdigung entscheidend sein. Gerade die gemeinsame Betrachtung ermöglicht es der Verteidigung, unmittelbar auf Details hinzuweisen, Sequenzen wiederholen zu lassen und die Wahrnehmung des Gerichts zu kontrollieren.</p>
<p>Ein bloßer Vermerk, alle Beteiligten hätten eine Aufnahme „in Augenschein genommen“, lässt außerdem offen:</p>
<ul>
<li>in welcher technischen Qualität sie abgespielt wurde,</li>
<li>ob tatsächlich die vollständige Datei angesehen wurde,</li>
<li>ob alle Beteiligten dieselbe Version erhielten,</li>
<li>ob Metadaten, Tonspur und zeitlicher Zusammenhang berücksichtigt wurden.</li>
</ul>
<p>Ein solches Verfahren wäre allenfalls für unstreitige oder lediglich ergänzende Beweismittel vertretbar. Erforderlich wären:</p>
<ul>
<li>eine genaue Bezeichnung der Datei einschließlich Hashwert und Laufzeit,</li>
<li>identische technische Zugangsmöglichkeiten für alle Beteiligten,</li>
<li>ein uneingeschränktes Recht von Angeklagtem und Verteidigung, die Vorführung in der Hauptverhandlung zu verlangen,</li>
<li>eine Protokollierung, welche Datei in welcher Fassung Gegenstand der Beweisaufnahme war,</li>
<li>der Ausschluss des Verfahrens bei zentralen Tat-, Identifizierungs- oder Glaubwürdigkeitsfragen.</li>
</ul>
<p>Der Vorschlag ist daher nicht grundsätzlich abzulehnen, muss aber als bloße Ausnahme und nicht als visuelles Aktenstudium ausgestaltet werden.</p>
<h2>Erweiterung der Unterbrechungs- und Hemmungsmöglichkeiten nach § 229 StPO</h2>
<p>Nach geltendem Recht darf die Hauptverhandlung grundsätzlich bis zu drei Wochen unterbrochen werden. Eine Unterbrechung bis zu einem Monat ist möglich, wenn zuvor an mindestens zehn Tagen verhandelt wurde. Die Autoren wollen diese Schwelle auf fünf Verhandlungstage absenken.</p>
<p>Eine Aussetzung mit vollständiger Wiederholung der Hauptverhandlung kann für alle Beteiligten, auch für den Angeklagten, äußerst belastend sein. Eine flexiblere Hemmung kann verhindern, dass ein monatelanges Verfahren wegen Krankheit eines Richters, Verteidigers oder Angeklagten neu beginnen muss.</p>
<p>Die Unterbrechungsfristen dienen nicht bloß organisatorischer Förmelei. Sie sichern die Konzentration und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung. Werden bereits nach fünf Verhandlungstagen längere Pausen ermöglicht, können Verfahren leichter nach den Terminkalendern der Gerichte gestreckt werden. Die kalendarische Verfahrensdauer kann dadurch sogar steigen.</p>
<p>Der Hinweis auf die pandemiebedingte Sonderregelung des früheren § 10 EGStPO trägt nur begrenzt. Eine Notfallregelung für eine außergewöhnliche Lage ist kein hinreichender Beleg dafür, dass dieselbe Lockerung im regulären Justizbetrieb folgenlos bleibt.</p>
<p>Eine Absenkung könnte nur für eng definierte Fälle höherer Gewalt erwogen werden:</p>
<ul>
<li>nachgewiesene Erkrankung,</li>
<li>Mutterschutz,</li>
<li>plötzlich eingetretene Verhinderung eines unverzichtbaren Beteiligten,</li>
<li>keine Nutzung zur allgemeinen Terminsplanung,</li>
<li>besonders strenge Begründung bei Haftsachen,</li>
<li>absolute Obergrenze für die Gesamtdauer der Unterbrechungen.</li>
</ul>
<p>Der Vorschlag ist somit bedingt vertretbar, darf aber nicht zur Normalisierung von „Teilzeit-Hauptverhandlungen“ führen.</p>
<h2>Verzicht auf Schöffen in Wirtschaftsstrafsachen</h2>
<p>Große Strafkammern sind grundsätzlich mit Berufsrichtern und Schöffen besetzt. Die Schöffen üben das Richteramt mit gleichem Stimmrecht aus.</p>
<p>Wirtschaftsstrafverfahren verlangen häufig Kenntnisse im Bilanz-, Steuer-, Gesellschafts- oder Kapitalmarktrecht. Die Einarbeitung von Laienrichtern könne Verfahren verlängern. Ohne Schöffen könnten Berufsrichter außerdem schon vor Beginn der Hauptverhandlung umfangreiche Urkunden durcharbeiten.</p>
<p>Diese Argumentation überzeugt aus mehreren Gründen nicht.</p>
<p><u>Erstens </u>entscheiden Schöffen nicht über abstrakte wirtschaftsrechtliche Gutachten, sondern über Schuld, Beweiswert und persönliche Verantwortlichkeit. Gerade dabei kann der nicht institutionell geprägte Blick eines Laienrichters ein wichtiges Gegengewicht bilden.</p>
<p><u>Zweitens </u>folgt aus der Komplexität eines Verfahrens nicht, dass Berufsrichter sämtliche wirtschaftlichen Zusammenhänge ohne sachverständige Hilfe beurteilen könnten. Auch Berufsrichter benötigen häufig Gutachter, Wirtschaftsprüfer oder Steuerexperten.</p>
<p><u>Drittens</u> würde eine Ausnahme gerade für Wirtschaftsstraftaten den Eindruck einer Sonderjustiz für wirtschaftlich oder gesellschaftlich herausgehobene Beschuldigte erzeugen. Während über andere Angeklagte unter Beteiligung der Bevölkerung entschieden wird, würden Wirtschaftsstrafsachen ausschließlich Berufsrichtern vorbehalten.</p>
<p>Besonders problematisch ist die Vorstellung, Berufsrichter könnten die Beweise vor Beginn der Hauptverhandlung vollständig aufnehmen. Nach § 261 StPO darf das Urteil nur auf den Inbegriff der Hauptverhandlung gestützt werden. Aktenkenntnis und Beweisaufnahme dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden.</p>
<p>Der generelle Ausschluss von Schöffen in Wirtschaftsstrafsachen ist daher abzulehnen.</p>
<h2>Ausweitung des Strafbefehlsverfahrens auf Verbrechen und landgerichtliche Verfahren</h2>
<p>Das Strafbefehlsverfahren ist derzeit auf Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zugeschnitten. Es ermöglicht eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Gegen den Strafbefehl muss der Betroffene innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.</p>
<p>Bei Banden- und Großverfahren könnten sogenannte Randfiguren durch Strafbefehl abgeurteilt werden, so der Vorschlag der Autoren. Die Hauptverhandlung könne sich dann auf die mutmaßlichen Haupttäter konzentrieren.</p>
<p>Dieser Vorschlag ist aus Verteidigersicht besonders bedenklich.</p>
<ol>
<li>Schwere Vorwürfe ohne öffentliche Beweisaufnahme</li>
</ol>
<p>Bei Verbrechen geht es regelmäßig um erhebliche Freiheitsstrafen und einschneidende Nebenfolgen. Eine Verurteilung allein auf Grundlage der Ermittlungsakte widerspricht dem Grundgedanken, dass gerade schwere Schuldvorwürfe in öffentlicher Hauptverhandlung geprüft werden müssen.</p>
<ol start="2">
<li>„Randfigur“ ist kein rechtlicher Begriff</li>
</ol>
<p>Ob jemand tatsächlich nur eine Randfigur war, ist häufig gerade Gegenstand der Beweisaufnahme. In hierarchisch aufgebauten Gruppierungen beruhen Anklagen nicht selten auf Telekommunikationsdaten, belastenden Angaben Mitbeschuldigter oder interpretationsbedürftigen Chatverläufen. Die staatsanwaltschaftliche Einordnung darf nicht an die Stelle gerichtlicher Aufklärung treten.</p>
<ol start="3">
<li>Schweigen wird faktisch zur Zustimmung</li>
</ol>
<p>Der Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Gerade sprachlich, sozial oder psychisch belastete Beschuldigte können die Bedeutung der Zustellung verkennen. Je schwerer der Vorwurf, desto weniger darf Rechtskraft allein an Untätigkeit anknüpfen.</p>
<ol start="4">
<li>Ungleichgewicht und informeller Geständnisdruck</li>
</ol>
<p>Die Aussicht auf eine vergleichsweise milde Strafe kann auch Unschuldige dazu bewegen, einen Strafbefehl hinzunehmen. Dies gilt besonders, wenn bei einem Einspruch die Teilnahme an einem langwierigen Großverfahren droht.</p>
<p><strong>Gegenvorschlag:</strong></p>
<p>Für untergeordnete Tatbeiträge stehen bereits Abtrennung, Beschränkung des Verfahrensstoffs, Einstellungen nach §§ 153a, 154 StPO sowie eine Verständigung nach § 257c StPO zur Verfügung. Diese Instrumente können in einer öffentlichen Verhandlung und unter Mitwirkung der Verteidigung eingesetzt werden.</p>
<p>Eine Ausweitung auf Verbrechen und landgerichtliche Verfahren ist daher abzulehnen. Denkbar wäre allenfalls ein vereinfachtes Verfahren mit notwendiger Verteidigung, ausdrücklicher persönlicher Zustimmung und einer kurzen öffentlichen Anhörung. Das wäre aber kein klassisches Strafbefehlsverfahren mehr.</p>
<h2>Abschaffung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes nach § 250 StPO</h2>
<p>§250 StPO bestimmt, dass eine Person, auf deren Wahrnehmung der Beweis beruht, grundsätzlich in der Hauptverhandlung zu vernehmen ist. Die frühere Aussage darf nicht ohne Weiteres an ihre Stelle treten.</p>
<p>Hierzu sind die Ausführungen der Autoren widersprüchlich.</p>
<p>Die Autoren erklären § 250 ff. StPO zunächst für „nicht mehr zeitgemäß“ und wollen die Vorschrift mitsamt den Ergänzungsregelungen ersatzlos abschaffen. Zugleich räumen sie ein, dass persönliche Vernehmung, persönlicher Eindruck und Konfrontationsrecht unverzichtbar seien. Beides lässt sich nicht miteinander vereinbaren.</p>
<p>Warum § 244 Abs. 2 StPO kein Ersatz ist.</p>
<p>Nach dem Vorschlag soll die persönliche Vernehmung nur noch über die gerichtliche Aufklärungspflicht abgesichert werden. Das würde aus einer zwingenden Beweiserhebungsregel eine Ermessens- und Prognosefrage machen.</p>
<p>Das Gericht, das bereits das polizeiliche Protokoll kennt, könnte zu dem Ergebnis gelangen, eine persönliche Vernehmung verspreche keine zusätzlichen Erkenntnisse. Genau damit würde die Ermittlungsakte zur faktischen Hauptverhandlung. Die Verteidigung müsste anschließend darlegen, weshalb das Gericht den Zeugen doch hätte hören müssen.</p>
<p>Beweiswürdigung kann fehlende Beweiserhebung nicht heilen.</p>
<p>Besonders wenig überzeugt der Gedanke, Defizite könnten auf der Ebene der Beweiswürdigung ausgeglichen werden. Wer einen Zeugen nicht persönlich befragen konnte, kann Widersprüche, Erinnerungslücken, Suggestionen oder Belastungsmotive nicht aufdecken. Eine vorsichtigere Würdigung ersetzt keine Konfrontation.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht betrachtet das Recht, Belastungszeugen zu befragen, als Ausprägung des fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK. Zwar führt eine fehlende Konfrontation nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot; sie bleibt aber ein erhebliches Verfahrensdefizit, das nur unter besonderen Voraussetzungen kompensiert werden kann. (Beschluss vom 26. Februar 2018 &#8211; 2 BvR 107/18 &#8211; )</p>
<p>Das geltende Recht enthält bereits Ausnahmen.</p>
<p>Die §§ 251 ff. StPO erlauben unter bestimmten Voraussetzungen die Verlesung früherer Aussagen, etwa bei Unerreichbarkeit, Einverständnis oder besonderen Schutzbedürfnissen. Das Problem besteht deshalb nicht in einem absoluten Verbot, sondern in der bewussten gesetzlichen Gewichtung zugunsten persönlicher Beweiserhebung.</p>
<p>Vertretbar wäre eine eng begrenzte Erweiterung bei:</p>
<ul>
<li>unstreitigen Nebenpunkten,</li>
<li>Aussagen rein formaler Art,</li>
<li>Zustimmung von Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidigung,</li>
<li>jederzeitiger Möglichkeit der Verteidigung, die persönliche Vernehmung zu verlangen.</li>
</ul>
<p>Die ersatzlose Abschaffung des § 250 StPO ist dagegen entschieden abzulehnen. Sie würde das deutsche Strafverfahren in Richtung eines Aktenprozesses verschieben.</p>
<h2>Zurückstellung von Beanstandungen nach § 238 Abs. 2 StPO</h2>
<p>Nach § 238 Abs. 2 StPO entscheidet das Gericht über die Beanstandung einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden. Die Vorschrift ermöglicht eine sofortige kollegiale Kontrolle und ist regelmäßig Voraussetzung dafür, den Fehler später revisionsrechtlich geltend zu machen.</p>
<p>Längere Erörterungen über Verfahrensanordnungen können den Ablauf unterbrechen. Eine schriftliche Ausarbeitung kann die Streitfrage präzisieren.</p>
<p>Der Vorschlag verkennt die Dynamik der Hauptverhandlung. Ob ein Rechtsverlust droht, lässt sich häufig nicht zuverlässig im Voraus bestimmen. Wird etwa eine Frage nicht zugelassen, eine Vorführung verweigert oder eine Erklärung unterbrochen, setzt sich die Beweisaufnahme fort. Der Zeuge kann entlassen werden, der Zusammenhang geht verloren und die Verteidigungsstrategie muss unter ungeklärten Bedingungen fortgeführt werden.</p>
<p>Hinzu kommt: Der Vorsitzende, dessen Anordnung beanstandet wird, soll faktisch darüber entscheiden, ob die Beanstandung sofort behandelt werden muss. Damit würde gerade die kollegiale Kontrolle geschwächt, die § 238 Abs. 2 StPO gewährleisten soll.</p>
<p>Eine verpflichtende Schriftform schafft außerdem zusätzliche formale Fehlerquellen. Sie belastet vor allem Einzelverteidiger und Angeklagte, während Gericht und Staatsanwaltschaft institutionell vorbereitet sind.</p>
<p>Möglicher Kompromiss könnte sein:</p>
<p>Eine Zurückstellung sollte nur zulässig sein,</p>
<ul>
<li>wenn die Verteidigung zustimmt,</li>
<li>wenn der betroffene Verfahrensabschnitt bis zur Entscheidung nicht fortgesetzt wird,</li>
<li>wenn die mündliche Beanstandung bereits fristwahrend wirkt,</li>
<li>wenn eine schriftliche Ergänzung lediglich angeboten, nicht erzwungen wird.</li>
</ul>
<p>In der vorgeschlagenen Form ist die Änderung abzulehnen.</p>
<h2>Wahlrechtsmittel im Erwachsenenstrafrecht</h2>
<p>Gegen amtsgerichtliche Urteile ist grundsätzlich Berufung möglich. Daneben kann unmittelbar Sprungrevision eingelegt werden. Nach einer Berufungsentscheidung ist wiederum Revision möglich. § 55 Abs. 2 JGG enthält dagegen ein Wahlrechtsmittel: Wer Berufung eingelegt hat, kann gegen das Berufungsurteil nicht mehr Revision einlegen.</p>
<p>Das Argument der Autoren:</p>
<p>Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb bei landgerichtlichen Ersturteilen eine Tatsacheninstanz genüge, während amtsgerichtliche Bagatellverfahren eine zweite Tatsacheninstanz und anschließend eine Revision ermöglichen.</p>
<p>Der Vergleich ist verkürzt. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht werden regelmäßig von einem Kollegialgericht geführt, häufig bei notwendiger Verteidigung und mit deutlich umfangreicherer Verfahrensvorbereitung. Amtsgerichtliche Verfahren können dagegen vor einem Einzelrichter stattfinden und unter erheblichem Termindruck stehen.</p>
<p>Vor allem erfüllen Berufung und Revision unterschiedliche Funktionen:</p>
<p>Die Berufung ermöglicht eine neue Tatsachenfeststellung.</p>
<p>Die Revision kontrolliert, ob das Berufungsgericht materielles und formelles Recht eingehalten hat.</p>
<p>Die Revision nach einer Berufung ist deshalb keine überflüssige „dritte Tatsacheninstanz“. Sie ist die einzige rechtliche Kontrolle der neu durchgeführten Berufungshauptverhandlung. Auch das Berufungsgericht kann Beweisanträge rechtsfehlerhaft behandeln, den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzen oder materielles Recht falsch anwenden.</p>
<p>Der Verzicht würde außerdem Fehlanreize setzen. Verteidiger könnten sich gezwungen sehen, unmittelbar Sprungrevision einzulegen, obwohl eine erneute Tatsachenverhandlung sachgerechter wäre, nur um den revisionsrechtlichen Rechtsschutz nicht endgültig zu verlieren.</p>
<p>Die bestehende Annahmeberufung bei geringfügigen Sanktionen bietet bereits ein Instrument zur Begrenzung offensichtlich unbegründeter Rechtsmittel.</p>
<p>Die Übertragung des § 55 Abs. 2 JGG ist daher abzulehnen.</p>
<h2>Änderung des Gebührenrechts</h2>
<p>Dieser Vorschlag ist im Ansatz zu begrüßen.</p>
<p>Nach § 19 RVG gehört die bloße Einlegung eines Rechtsmittels durch den bereits in der Vorinstanz tätigen Verteidiger grundsätzlich noch zum vorherigen Rechtszug. Für eine eigenständige Tätigkeit im Berufungs- oder Revisionsverfahren sieht das Vergütungsverzeichnis weitere Gebühren vor.</p>
<p>Eine sorgfältige Beratung mit dem Ergebnis, kein Rechtsmittel einzulegen oder ein vorsorglich eingelegtes Rechtsmittel zurückzunehmen, ist anwaltlich ebenso wertvoll wie eine Rechtsmittelbegründung. Das Gebührenrecht sollte nicht nur sichtbare Prozesshandlungen, sondern auch die verantwortliche Vermeidung aussichtsloser Verfahren honorieren.</p>
<p>Das größere Problem liegt allerdings in den Rechtsmittelfristen. Eine Revision muss grundsätzlich binnen einer Woche nach Urteilsverkündung eingelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt liegen die schriftlichen Urteilsgründe regelmäßig noch nicht vor. Eine belastbare Prüfung ist daher kaum möglich. Die vorsorgliche Rechtsmitteleinlegung ist kein anwaltlicher Gebührenreflex, sondern oft eine Notwendigkeit zur Vermeidung eines endgültigen Rechtsverlusts.</p>
<p>Erforderlich wäre eine eigenständige Nachberatungs- und Prüfungsgebühr, die entsteht:</p>
<ul>
<li>nach Urteilsverkündung beziehungsweise nach Zugang der schriftlichen Gründe,</li>
<li>unabhängig davon, ob ein Rechtsmittel eingelegt wird,</li>
<li>auch für Pflichtverteidiger,</li>
<li>anrechenbar auf eine spätere Rechtsmittelverfahrensgebühr.</li>
</ul>
<p>Dieser Vorschlag ist zu unterstützen, reicht aber ohne Reform der Fristen und angemessene Vergütung der Urteilsprüfung nicht aus.</p>
<h2>„Contempt of Court“ gegen professionelle Verfahrensbeteiligte</h2>
<p>Das geltende Recht gibt dem Vorsitzenden bereits die Aufgabe, die Ordnung in der Sitzung aufrechtzuerhalten. Gegen Beschuldigte, Parteien, Zeugen, Sachverständige und nicht beteiligte Personen bestehen weitreichende Ordnungsbefugnisse. Verteidiger werden bewusst nicht in gleicher Weise dem unmittelbaren Ordnungsgeldregime des Tatgerichts unterstellt. Daneben bestehen berufsrechtliche Sachlichkeits- und Disziplinarregelungen.</p>
<p>Grundproblem des Vorschlags</p>
<p>Das Tatgericht wäre zugleich:</p>
<ul>
<li>Adressat der angeblichen Missachtung,</li>
<li>Beobachter des Verhaltens,</li>
<li>Entscheider über dessen Unzulässigkeit,</li>
<li>Sanktionsinstanz,</li>
<li>und weiterhin zur Entscheidung über Schuld und Strafe berufen.</li>
</ul>
<p>Gerade in konfliktbelasteten Verfahren besteht die Gefahr, dass scharfe, aber zulässige Verteidigung als „dysfunktional“, „respektlos“ oder „rechtsmissbräuchlich“ bewertet wird. Die Aussicht auf ein persönliches Ordnungsgeld kann Verteidiger davon abhalten, Anordnungen entschieden zu widersprechen, Befangenheitsgründe vorzutragen oder rechtswidriges Vorgehen deutlich zu benennen.</p>
<p>Der Artikel betont zwar, die Regelung solle für professionelle Beteiligte „gleich welcher Rolle“ gelten. Praktisch würde das erkennende Gericht jedoch kaum gegen den eigenen Vorsitzenden oder einen beisitzenden Richter vorgehen. Auch ein Staatsanwalt unterliegt nicht in gleicher Weise der Autorität des Gerichts wie der Verteidiger, der fortlaufend Anordnungen des Vorsitzenden begegnen muss.</p>
<p>Damit droht eine formal neutrale Norm faktisch zu einem Instrument gegen unbequeme Verteidigung zu werden.</p>
<p>Sollte der Gesetzgeber überhaupt eine Regelung erwägen, müsste sie jedenfalls vorsehen:</p>
<ul>
<li>Sanktion nur bei vorsätzlicher, schwerwiegender persönlicher Herabsetzung oder tatsächlicher Verhinderung der Verhandlung,</li>
<li>ausdrücklichen Ausschluss prozessualer Anträge, Beanstandungen, Befangenheitsgesuche und rechtlicher Wertungen,</li>
<li>Entscheidung durch ein anderes Gericht, nicht durch den betroffenen Spruchkörper,</li>
<li>vorherige Anhörung,</li>
<li>sofortige Beschwerde mit aufschiebender Wirkung,</li>
<li>gleiche und tatsächlich durchsetzbare Regeln für Staatsanwaltschaft und andere professionelle Beteiligte.</li>
</ul>
<p>Eine unmittelbare Ordnungsgeldbefugnis des erkennenden Gerichts gegenüber Verteidigern ist abzulehnen.</p>
<h2>Schlußbetrachtung</h2>
<p>Die Vorschläge lassen sich aus Verteidigersicht wie folgt einordnen:</p>
<p>Vertretbar mit Schutzvorkehrungen ist, dass das Selbst-Inaugenscheinnahmeverfahren für unstreitige Nebenbeweise sowie begrenzte zusätzliche Hemmungsmöglichkeiten bei objektiver Verhinderung.</p>
<p>Unterstützenswert ist eine Gebührenregelung, die qualifizierte Rechtsmittelberatung auch dann vergütet, wenn kein Rechtsmittel durchgeführt wird.</p>
<p>Abzulehnen ist der generelle Verzicht auf Schöffen in Wirtschaftsstrafsachen, das landgerichtliche Strafbefehlsverfahren für Verbrechen, die Abschaffung des § 250 StPO, die erzwungene Zurückstellung von Beanstandungen nach § 238 Abs. 2 StPO, das Wahlrechtsmittel im Erwachsenenstrafrecht und eine vom erkennenden Gericht verhängte „Contempt of Court“-Sanktion gegen Verteidiger.</p>
<p>Eine moderne StPO-Reform sollte nicht die Hauptverhandlung entleeren, sondern ihre Qualität erhöhen. Dazu gehören insbesondere:</p>
<ul>
<li>eine zuverlässige digitale Dokumentation der land- und oberlandesgerichtlichen Hauptverhandlung,</li>
<li>frühzeitige und vollständig durchsuchbare elektronische Akteneinsicht,</li>
<li>verbindliche Strukturierung umfangreicher Anklagen und Beweismittel,</li>
<li>ausreichende Richter-, Geschäftsstellen- und IT-Kapazitäten,</li>
<li>realistische Konzentration des Verfahrensstoffs bereits im Ermittlungs- und Zwischenverfahren,</li>
<li>frühzeitige Beteiligung der Verteidigung an zentralen Beweiserhebungen.</li>
</ul>
<p>Der Bundestag hatte bereits ein <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-hauptverhandlungsdokumentation-976608?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noopener">Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung</a> beraten und dabei ausdrücklich das Ziel einer objektiven und zuverlässigen Dokumentation verfolgt. Ein solcher Ansatz stärkt Wahrheitsfindung und Verfahrenseffizienz zugleich, statt Beschleunigung durch einen Abbau von Kontrolle zu erkaufen.</p>
<p>Die Schwäche des Artikels liegt deshalb nicht darin, dass er eine Reform verlangt. Sie liegt darin, dass er die Überlastung der Justiz weitgehend als Problem zu vieler Verfahrensrechte beschreibt. Ein Strafverfahren wird jedoch nicht dadurch rechtsstaatlicher, dass es schneller endet, sondern dadurch, dass Schnelligkeit und zuverlässige Wahrheitsfindung miteinander verbunden werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/stpo-reformvorschlag/">Stellungnahme zu einem StPO-Reformvorschlag</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Die Bande &#8211; Teil 8</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/die-bande-teil-8/</link>
					<comments>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/die-bande-teil-8/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 May 2021 17:16:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bande]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers. Mal eine lustige Hauptverhandlung. Ein Reisetagebuch in mehreren [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/die-bande-teil-8/">Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Die Bande &#8211; Teil 8</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.</h2>
<figure id="attachment_10794" aria-describedby="caption-attachment-10794" style="width: 225px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-10794 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/05/20210113_111619-e1621530025831-225x300.jpg" alt="Die Bande " width="225" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/05/20210113_111619-e1621530025831-225x300.jpg 225w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/05/20210113_111619-e1621530025831.jpg 336w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /><figcaption id="caption-attachment-10794" class="wp-caption-text">Landgericht Düsseldorf</figcaption></figure>
<p>Mal eine lustige Hauptverhandlung. Ein <strong>Reisetagebuch</strong> in mehreren Teilen: <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/" target="_blank" rel="noopener">Teil 1</a>, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/" target="_blank" rel="noopener">Teil 2</a>, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/datenschutzgrundverordnung-wirtschaftsstrafverfahren-corona-zeiten-3/" target="_blank" rel="noopener">Teil 3</a> , <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verpflegung-reisen-corona-teil-4/" target="_blank" rel="noopener">Teil 4</a> und <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-kultur-im-lockdown-teil-5/" target="_blank" rel="noopener">Teil 5</a> sowie <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-der-karneval-teil-6/" target="_blank" rel="noopener">Teil 6</a> und <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-strafverfahren-deutsche-bahn/" target="_blank" rel="noopener">Teil 7</a>gab es schon. Heute nun Teil 8 meines Reisetagebuches.</p>
<p>Inzwischen sind wir, wenn ich mich nicht völlig verrechnet habe, in unserem <strong>Wirtschaftsstrafprozess beim 31. Hauptverhandlungstag</strong>.</p>
<p>Manchmal sind die Termine lang und manchmal kurz. Manchmal lang- und manchmal kurzweilig. Manchmal sind sie interessant und man kann echt etwas dazulernen und manchmal sind sie so uninteressant, dass man aufpassen muss, nicht einzuschlafen.</p>
<p>Heute war mal ein Termin, der lustig war.</p>
<h2><strong>Die Bande</strong></h2>
<p>Den Angeklagten wird u.a. bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Mit Erstaunen schauen dann Zeugen auf die aktuelle Anklagebank und sehen nur zwei Angeklagte und wundern sich, dass da nicht mehr sitzen.</p>
<p>So auch der Zeuge heute. Geladen war ein Makler aus Wuppertal, der dem Gericht etwas über die von ihm vor Jahren angebotenen Immobilien erzählen sollte.</p>
<p>Nachdem das Gericht und der Staatsanwalt Fragen gestellt hatten, war die Riege der Verteidiger mit der Befragung des Zeugen an der Reihe. Inzwischen hatte es sich etwas eingebürgert, dass ich der erste der fragenden Verteidiger bin. Ich wollte gerade mit der ersten Frage ansetzen, als mich der Zeuge fragte, wer ich denn sei.</p>
<p>Normalerweise haben die Zeugen im Gerichtssaal keine Frage zu stellen, aber diese Frage war völlig berechtigt. So stellte ich mich und gleich meinen Kollegen und unseren Mandanten, den von uns verteidigten Angeklagten vor.</p>
<p>Darauf meinte er noch, er würde gern wissen, was unserem Mandanten denn vorgeworfen würde. Auch diese Frage war ich noch bereit, dem Zeugen zu beantworten und sagte höflich, dass ihm <a href="http://www.rechtslexikon.net/d/bande/bande.htm" target="_blank" rel="noopener">bandenmäßiger</a> Betrug vorgeworfen werde. Darauf schaute mich der Zeuge erstaunt an und meinte: <strong>Wo ist denn die Bande?</strong></p>
<p>Wir Verteidiger darauf: <strong>Das wissen wir auch nicht!</strong></p>
<p>Da hakte dann doch der Vorsitzende Richter ein und meinte mit verschmitztem Lächeln: „Ja dann sind wohl wir das“ und schaute nach links und rechts zu seinen beisitzenden Richtern der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf.</p>
<p>Damit waren alle Verteidiger einverstanden.</p>
<p>Wie man sehen kann, mag es auch mal nicht so trocken und auch schon mal lustig im Gerichtssaal zugehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/die-bande-teil-8/">Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Die Bande &#8211; Teil 8</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Deutsche Bahn &#8211; Teil 7</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Mar 2021 11:37:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[getrennte Verfahren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers. Deutsche Bahn im Lockdown – eine Hauptverhandlung in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-strafverfahren-deutsche-bahn/">Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Deutsche Bahn &#8211; Teil 7</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.</h2>
<figure id="attachment_10756" class="wp-caption alignright" aria-describedby="caption-attachment-10756"><figcaption id="caption-attachment-10756" class="wp-caption-text"></figcaption></figure>
<figure id="attachment_10776" aria-describedby="caption-attachment-10776" style="width: 225px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-10776 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/03/Hbf-Berlin-225x300.jpg" alt="Deutsche Bahn " width="225" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/03/Hbf-Berlin-225x300.jpg 225w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/03/Hbf-Berlin.jpg 336w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /><figcaption id="caption-attachment-10776" class="wp-caption-text">Deutsche Bahn &#8211; Hbf. Berlin</figcaption></figure>
<p><strong>Deutsche Bahn im Lockdown – eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten.</strong> Ein <strong>Reisetagebuch</strong> in mehreren Teilen: <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/" target="_blank" rel="noopener">Teil 1</a>, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/" target="_blank" rel="noopener">Teil 2</a>, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/datenschutzgrundverordnung-wirtschaftsstrafverfahren-corona-zeiten-3/" target="_blank" rel="noopener">Teil 3</a> , <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verpflegung-reisen-corona-teil-4/" target="_blank" rel="noopener">Teil 4</a> und <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-kultur-im-lockdown-teil-5/" target="_blank" rel="noopener">Teil 5</a> sowie <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-der-karneval-teil-6/" target="_blank" rel="noopener">Teil 6</a> gab es schon. Heute nun Teil 7 meines Reisetagebuches.</p>
<p>Nach einer kleinen Unterbrechung ging es heute mal wieder nach Düsseldorf.  In meinem <strong>Wirtschaftsstrafverfahren</strong> haben uns jetzt ein paar liebe Kollegen verlassen. Ein Teil der Angeklagten hat es vorgezogen, sich geständig einzulassen und nun werden sie in <strong>getrennten Verfahren</strong> vermutlich milde abgeurteilt. Mein Mandant dagegen möchte sich weiter gegen die Vorwürfe verteidigen, was nicht nur sein gutes Recht ist, sondern nach meiner Einschätzung auch gute Chancen auf Erfolg hat.</p>
<p>So war es wieder mal an der Zeit mit einem Zug der <a href="https://www.deutschebahn.com/de" target="_blank" rel="noopener"><strong>Deutschen Bahn</strong></a> von Berlin nach Düsseldorf zu fahren. Diesmal allerdings mit einer ordentlichen <strong>Verspätung</strong> von 130 Minuten. Auf der Strecke zwischen Hannover und Bielefeld (wobei es ja Bielefeld gar nicht geben soll) war eine Brücke defekt. So musste der ICE wegen fehlender nutzbarer Parallelstrecken einen riesigen Umweg fahren. Der Zug fuhr eine eingleisige Strecke über Dörfer, deren Namen man nicht aussprechen und die man sein Leben lang nicht kennen lernen will.</p>
<p><strong>Tröstlich</strong> war allerdings das Informationsmanagement des Zugpersonals.</p>
<p>Schon nach kurzer Zeit kam die erste <strong>Durchsage</strong>, dass die Strecke gesperrt ist und sowie man wisse, wie es jetzt weiter geht, würde man uns informieren. Nach etwa weiteren 20 Minuten Stillstand kam die Ansage, dass eine Brücke beschädigt sei und man eine Ausweichstrecke nutzen müsse. Dies würde zu einer Verspätung von ca. einer Stunde führen. Hierfür entschuldigte man sich schon mal. Das fand ich ehrlich gesagt gut und so war man beruhigt, dass sich die Deutsche Bahn kümmert und offensichtlich den Zug nicht einfach vergessen hat.</p>
<p>Als wir dann auf dieser freien eingleisigen Ausweichstrecke waren, kam es nochmals zu einem längeren Halt. Das <strong>Bahnpersonal</strong> informierte uns erneut und zwar jetzt darüber, dass ein entgegenkommender Zug uns erst passieren müsse, bis es weiter geht. Auch diese Durchsage fand ich recht tröstlich und machte mir Hoffnung auf eine baldige Weiterfahrt.</p>
<p>Nachdem wir wieder auf der regulären Strecke waren, kam das Begleitpersonal der Deutschen Bahn noch durch und verteilte an alle Reisenden ein „Fahrgastrechte-Formular“ für die anteilige Erstattung des Reisepreises.</p>
<p><strong>Vielen Dank an das professionelle Zugbegleitpersonal des ICE von Berlin nach Düsseldorf.</strong> Es waren Mitarbeiter, die Ihrer Aufgabe gerecht wurden und versucht haben, das Beste aus der Situation zu machen.</p>
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		<title>Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Der Karneval &#8211; Teil 6</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Feb 2021 12:06:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers. Karneval im Lockdown – eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-der-karneval-teil-6/">Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Der Karneval &#8211; Teil 6</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess im Lockdown aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.</h2>
<figure id="attachment_10756" aria-describedby="caption-attachment-10756" style="width: 225px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-10756 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/02/die-Koe-in-Duesseldorf-225x300.jpg" alt="Karneval " width="225" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/02/die-Koe-in-Duesseldorf-225x300.jpg 225w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/02/die-Koe-in-Duesseldorf.jpg 336w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /><figcaption id="caption-attachment-10756" class="wp-caption-text">Die Düsseldorfer Kö Winter 2021</figcaption></figure>
<p><strong>Karneval im Lockdown – eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten.</strong> Ein <strong>Reisetagebuch</strong> in mehreren Teilen: <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/" target="_blank" rel="noopener">Teil 1</a>, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/" target="_blank" rel="noopener">Teil 2</a>, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/datenschutzgrundverordnung-wirtschaftsstrafverfahren-corona-zeiten-3/" target="_blank" rel="noopener">Teil 3</a> und <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verpflegung-reisen-corona-teil-4/" target="_blank" rel="noopener">Teil 4</a> sowie <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-kultur-im-lockdown-teil-5/" target="_blank" rel="noopener">Teil 5</a> gab es schon. Heute nun Teil 6 meines Reisetagebuches.</p>
<p>Düsseldorf ist eine deutsche Karnevalshochburg. Wann es mit dem <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Karneval" target="_blank" rel="noopener">Düsseldorfer Karneval</a> erstmals los ging ist wohl nicht überliefert. Auf jeden Fall werden schon Karnevalsveranstaltungen seit 1360 urkundlich erwähnt. Seitdem wird in Düsseldorf Jahr für Jahr, beginnend mit dem symbolischen Erwachen des Hoppeditz am 11. November, die &#8222;Fünfte Jahreszeit&#8220; eingeläutet, die dann mit dem Aschermittwoch endet.</p>
<p>Als Berliner ist mir diese &#8222;Jahreszeit&#8220; des Karnevals eher fremd. Lediglich als Kinder haben wir in der Schule, und später als Studenten, Fasching gefeiert. Große Strassenumzüge gab es bei uns nicht. Auch die nach 1990 nach Berlin gezogenen Bonner Beamten haben daran nichts ändern können. Karneval in Berlin ist eher eine Randerscheinung.</p>
<p>Umsomehr hatte ich dieses Jahr gehofft, mal einen richtigen Karneval erleben zu können. Mein Strafprozess am Landgericht Düsseldorf hätte eine schöne Gelegenheit sein können, mal so richtig in die Karnevalszsene einzutauchen.</p>
<p>Daraus wird jedoch nichts. Von tiefster Trauer erfasst und mit Tränen in den Augen berichteten mir Düsseldorfer Kollegen, dass auch dieses Jahr alle Großveranstaltungen abgesagt sind. Umzüge jeglicher Art sind verboten. Lediglich im Internet kann man sich Veranstaltungen ohne Publikum streamen.  Die Absage in diesem Jahr ist nun schon die Dritte. Im letzten Jahr wurden schon alle Veranstaltungen wegen CORONA abgesagt und im Jahr zuvor ist der Umzug wegen Sturm gestrichen worden. Das Leben ist hart und ungerecht, vor allem für den Karnevalisten.</p>
<p>Vielleicht ergibt es sich ein anderes Mal. Ein anderer Strafprozess zur Karnevalszeit in einer Karnevalshochburg. Man soll ja nie die Hoffnung aufgeben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-der-karneval-teil-6/">Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Der Karneval &#8211; Teil 6</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Kultur im Lockdown &#8211; Teil 5</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2021 12:57:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lockdown]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer im Lockdown mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-kultur-im-lockdown-teil-5/">Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Kultur im Lockdown &#8211; Teil 5</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer im Lockdown mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.</h2>
<p><strong>Lockdown &#8211; eine Hauptverhandlung in Krisenzeiten.</strong> Ein <strong>Reisetagebuch</strong> in mehreren Teilen: <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/" target="_blank" rel="noopener">Teil 1</a>, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/" target="_blank" rel="noopener">Teil 2</a>, <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/datenschutzgrundverordnung-wirtschaftsstrafverfahren-corona-zeiten-3/" target="_blank" rel="noopener">Teil 3</a> und <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verpflegung-reisen-corona-teil-4/" target="_blank" rel="noopener">Teil 4</a> gab es schon. Heute nun Teil 5 meines Reisetagebuches.</p>
<figure id="attachment_10732" aria-describedby="caption-attachment-10732" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-10732 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210126_200710-300x225.jpg" alt="Lockdown, Hauptverhandlung, Wirtschaftstrafverfahren " width="300" height="225" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210126_200710-300x225.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210126_200710.jpg 448w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-10732" class="wp-caption-text">Das &#8222;Zeitfeld&#8220; von Klaus Rinke im Volksgarten Düsseldof</figcaption></figure>
<p>Die heutige Hauptverhandlung ist zu Ende. Was machen Strafverteidiger in einer fremden Stadt, wenn der Forsetzungstermin schon um 15.00 Uhr endet und alles geschlossen ist?</p>
<p>Mit Alles, meine ich auch Alles. Alle Kneipen, Restaurants, Kinos, Theater, Galerien, selbst die Kantine im Gericht ist geschlossen. Hauptverhandlungen in Strafverfahren sind meist sehr anstrengend. Nach einer mehrstündigen Verhandlung, auch mit einer einstündigen Mittagspause, ist der Strafverteidiger platt und braucht ein bisschen Ablenkung. Dies gilt vor allem, wenn er auswärtig verhandelt.</p>
<p>Üblicherweise geht er dann in die City, schaut sich die Innenstadt an, kehrt in ein Restaurant oder in eine gemütliche Kneipe ein. Isst gepflegt zu Abend und geht vielleicht noch anschließend ins Kino.</p>
<p><strong>Nur wo findet man im Lockdown Bewegung und Abwechslung ausserhalb des Gerichtssaales?</strong></p>
<p>Nirgends &#8211; ist die Antwort. Ausser vielleicht im naheliegenden Stadtpark. Nur wenige Minuten von meinem Hotel liegt ein Park mit einer interessanten Installation.</p>
<p><strong>Was bleibt anderes, als Spazieren gehen?</strong></p>
<p>In der Nähe meines Hotels befindet sich der Volksgarten Düsseldorf, der zu dieser Jahreszeit, mit dem nasskalten ungemütlichen Wetter, nicht gerade eine Augenweide ist. Aber es ist wenigstens ein Park. In diesem befindet sich eine Skulptur, bestehend aus <strong>24 Bahnhofsuhren</strong>, die alle im Gleichklang laufen und die Vergänglichkeit der Zeit symbolisieren. Das Werk heisst sinnigerweise<a href="https://www1.wdr.de/kultur/kunst/west-art-meisterwerke/zeitfeld102.html" target="_blank" rel="noopener"> &#8222;Zeitfeld&#8220;</a> und ist von Klaus Rinke. Erstellt wurde es zur Bundesgartenschau 1987. Mir gefällt diese Installation, weil sie so schön in unsere Zeit passt. Sie passt auch zu meinem Wirtschaftsstrafprozess. Gericht und Staatsanwaltschaft möchten möglichst wenig Zeit auf den Prozess verwenden und zu einem schnellen Urteil kommen. Die Verteidiger kämpfen um die Zeit, die sie für Ihre Mandanten und deren Verteidigung brauchen. Die 24 Bahnhofsuhren ticken jedoch für beide Seiten gleich schnell.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-strafverfahren-in-duesseldorf-kultur-im-lockdown-teil-5/">Reisetagebuch über ein Strafverfahren in Düsseldorf &#8211; Kultur im Lockdown &#8211; Teil 5</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Verpflegung auf Reisen in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 4</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Jan 2021 13:58:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verpflegung-reisen-corona-teil-4/">Verpflegung auf Reisen in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 4</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.</h2>
<figure id="attachment_10723" aria-describedby="caption-attachment-10723" style="width: 225px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-10723 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210118_184503-225x300.jpg" alt="Verpflegung " width="225" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210118_184503-225x300.jpg 225w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210118_184503.jpg 336w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /><figcaption id="caption-attachment-10723" class="wp-caption-text">Genuss auf ganzer Strecke &#8211; RA Marson</figcaption></figure>
<p><strong>Dieser Artikel ist eine Fortsetzung der bisher erschienenen <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/" target="_blank" rel="noopener">Teile 1</a> ,<a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/" target="_blank" rel="noopener"> 2</a> und<a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/datenschutzgrundverordnung-wirtschaftsstrafverfahren-corona-zeiten-3/" target="_blank" rel="noopener"> 3</a>.</strong></p>
<p>Wer aus beruflichen Gründen gezwungen ist in Deutschland zu verreisen, der hat nicht nur das Problem eine Unterkunft zu finden, sondern es gibt eine weitere gravierende Komplikation. Wie verpflege ich mich auf meiner Geschäftsreise?</p>
<p>Im ganzen Land sind wegen des <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Massenquarant%C3%A4ne" target="_blank" rel="noopener">Lockdowns</a> alle Restaurants, Kneipen und Imbisse geschlossen. Selbst in den Hotels wird kein Frühstück mehr angeboten. Die einzige Möglichkeit besteht darin, sich etwas auf das Hotelzimmer zu bestellen oder an Imbissständen etwas einzukaufen und auf offener Straße im Stehen zu verzehren.</p>
<p>Die Kantine am Landgericht Düsseldorf hat bis auf weiteres geschlossen. Mit viel Glück und ausgepägtem Orientierungssinn findet sich in der hintersten Ecke des Gerichtes ein Kaffeeautomat.</p>
<p>Im ICE gibt es zwar ein offenes Bordrestaurant. Außer einem Kaffee, Wasser oder Snacks zu überzogenen Preisen ist da auch nichts Nahrhaftes zu bekommen.</p>
<p>Daher bleibt nur eine vernünftige Alternative: Der Dienstreisende von heute nimmt seine <strong>Verpflegung</strong> mit und lässt sich von seiner Frau auch auf Reisen bekochen.</p>
<p>Zum Glück gibt es Tupperdosen und ähnliche Plastikbüchsen, in denen sich fertigte Lebensmittel haltbar transportieren lassen. Ohne diese geniale Erfindung wäre der Tripp in den heutigen <strong>CORONA-Zeit</strong> garnicht zu bewerkstelligen. So nehmen meine Kollegen und ich diverse Plastikdosen mit Wurst- und Käsebroten, Salaten, Obst und selbstgemachtem Kuchen usw. im Handgepäck mit und stellen damit eine halbwegs vernünftige Verpflegung sicher.  Bratwurst, Hamburger, Pizza und Döner vom Imbiss mit fraglicher Zusammensetzung und geschmacklicher Eintönigkeit sind eben kein Ersatz.</p>
<p>An dieser Stelle einmal einen großen Dank an meine Frau, die sich so liebevoll um mein leibliches Wohl auf meinen Geschäftsreisen sorgt.</p>
<p>Auch einen ganz herzlichen Dank an die Frau meines Berliner Kollegen, die uns auf unserer letzten Reise mit Russichbrot nach westfälischer Art versorgt hat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verpflegung-reisen-corona-teil-4/">Verpflegung auf Reisen in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 4</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<item>
		<title>Datenschutzgrundverordnung &#8211; Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 3</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/datenschutzgrundverordnung-wirtschaftsstrafverfahren-corona-zeiten-3/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Jan 2021 11:26:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/datenschutzgrundverordnung-wirtschaftsstrafverfahren-corona-zeiten-3/">Datenschutzgrundverordnung &#8211; Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 3</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.</h2>
<figure id="attachment_10709" aria-describedby="caption-attachment-10709" style="width: 225px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-10709 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210118_164749-1-225x300.jpg" alt="Datenschutzgrundverordnung" width="225" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210118_164749-1-225x300.jpg 225w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20210118_164749-1.jpg 336w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /><figcaption id="caption-attachment-10709" class="wp-caption-text">Reisetagebuch von RA Marson, Strafverteidiger</figcaption></figure>
<p>Die <a href="https://dejure.org/gesetze/DSGVO" target="_blank" rel="noopener">Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)</a> spielt im 3. Teil meines Reisetagebuches eine ganz besondere Rolle. Hier nochmal <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/" target="_blank" rel="noopener">Teil 1</a> und <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/" target="_blank" rel="noopener">Teil 2</a> meines Reisetagebuches.</p>
<p>Heute war ein ganz besonders langer <strong>Fortsetzungstermin vor der Wirtschaftstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf</strong>. Wegen der plötzlichen Erkrankung einer der Angeklagten dauerte die Verhandlung ganze 15 Minuten und alle Prozessbeteiligten konnten wieder nach Hause fahren.</p>
<p>Bis zum nächsten ICE hatten wir eine halbe Stunde. Zum Glück läuft man vom Landgericht Düsseldorf zum Hauptbahnhof nur wenige Minuten, so dass meine Berliner Kollegen und ich den Zug noch bequem erreichten.</p>
<p>Im Zug setzten wir uns in ein Viererabteil mit Tisch und suchten uns bewusst den sogenannten Familienbreich im ICE aus, um uns noch über den weiteren Verlauf des Strafverfahrens verständigen zu können.  Ich holte zu diesem Zweck meine Handakte heraus und klappe meinen Laptop auf. Unsere angeregten Gespräche drehten sich gerade um eine mögliche Begründung für einen in der Hauptverhandlung demnächst zu stellenden Antrag, als plötzlich ein Soldat der Bundeswehr, gekleidet in einem Feldanzug vor uns am Tisch stand. Er stellte sich kurz vor und sprach uns dann mit harschen Worten an. Er möchte uns darauf hinweisen, dass meine Handakte offen daliegen würde und damit &#8222;personenbezogene Daten&#8220; offen und für jedermann erkennbar sein würden. Dies sei ein eklatanter Verstoß gegen die <strong>Datenschutzgrundverordnung</strong> und würde eine <strong>Ordnungswidrigkeit</strong> darstellen.</p>
<p>Daraufhin stand sofort und geistesgegenwärtig mein Kollege auf, stellte sich in soldatischer Manier als Reservist der Bundeswehr vor und versprach dem aufmerksamen Mitreisenden, sofort diesen untragbaren Zustand zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass ich auch zukünftig alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten werde.</p>
<p>Mit dieser klaren Ansage gab sich der Datenschutzbeauftragte unserer ruhmreichen Bundeswehr ersteinmal zufrieden und zog ab. Er ließ es sich jedoch nicht nehmen, noch zweimal an unserem Abteil vorbeizugehen um nachzuschauen, ob wir tatsächlich seinen ernstgemeinten Hinweis auch befolgen würden. Jedenfalls werde ich bei zukünftigen Reisen mit der Deutschen Bahn, neben allen anderen An- und Verordnungen, auch auf die strikte Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung achten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/datenschutzgrundverordnung-wirtschaftsstrafverfahren-corona-zeiten-3/">Datenschutzgrundverordnung &#8211; Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 3</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in Düsseldorf in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 2</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Jan 2021 16:09:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/">Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in Düsseldorf in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 2</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, aus Sicht eines Berliner Strafverteidigers.</h2>
<figure id="attachment_10696" aria-describedby="caption-attachment-10696" style="width: 225px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-10696 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/BER-2021-225x300.jpg" alt="Corona-Zeiten" width="225" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/BER-2021-225x300.jpg 225w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/BER-2021.jpg 336w" sizes="(max-width: 225px) 100vw, 225px" /><figcaption id="caption-attachment-10696" class="wp-caption-text">RA Marson auf dem leeren BER in Corona-Zeiten</figcaption></figure>
<p>Der noch für Dezember 2020 geplante Prozessauftakt scheiterte, wie schon von mir<a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/" target="_blank" rel="noopener"> berichtet</a>.</p>
<p>Beginn im Januar 2021 um 10.00 Uhr am Landgericht Düsseldorf.</p>
<p><strong>Ein erneuter Versuch in CORONA-Zeiten<br />
</strong></p>
<p>Nun im Januar 2021 ein erneuter Versuch. Mein in Berlin lebender Mandant, sein Wahlverteidiger und ich hatten die Wahl, entweder einen Tag vorher mit dem Zug oder dem Auto anreisen oder den ersten Flug vom nagelneuen Berliner Großflughafen nach Düsseldorf zu nehmen.</p>
<p>Unser Mandant entschloss sich, ganz früh am Morgen mit dem Auto anzureisen.</p>
<p>Mein Kollege buchte für uns bei Germanwings zwei Plätze im ersten <strong>Flug von Berlin nach Düsseldorf.</strong> Leider wurde dieser Flug von Germanwings kurz vorher gecancelt, so dass wir am Abend zuvor anreisen mussten.</p>
<p><strong>Der neue BER</strong></p>
<p>BER (<a href="https://ber.berlin-airport.de/de.html" target="_blank" rel="noopener">Internationaler Großflughafen der Bundeshauptstadt Berlin</a>) am Montagabend:</p>
<p>Ein riesiger architektonisch bis zum schmerzhaften langweiliger und fast menschenleerer Terminal 1. Immerhin gab es außer unserem Flug nach Düsseldorf noch ein paar andere Flieger.</p>
<p>Von einem Anreisen mit dem eigenen Auto zum BER kann ich nur dringend abraten. Die Parkgebühren am neuen BER sind noch höher als am Flughafen Tegel und die Parkautomaten akzeptieren KEINE Kreditkarten.</p>
<p>An der Sicherheitsschleuse sind die Mitarbeiter so unhöflich, wie man es eben in Berlin erwarten kann. Bitte darauf achten, dass die Transportschalen auf die die Mäntel und Jacken und das Handgepäck gelegt werden, auch hinter der Sicherheitsschleuse wieder auf den dafür vorgesehenen Stapel gelegt werden müssen!</p>
<p>Mein Kollege hatte dies versäumt und wurde daraufhin grantig von den mehr als überzähligen Mitarbeitern des Flughafens angesprochen.</p>
<p>Im Übrigen ist kaum Platz zum wieder anziehen und zum Zusammenpacken des Handgepäcks. Man fragt sich ernsthaft wie das funktionieren soll, wenn die Pandemie ein Ende findet und die Fluggastzahlen mal die geplanten Höhen erreichen sollten.</p>
<p>Dafür, dass dieses Land über 10 Jahre für den Bau benötigt hat, ist ein wenig durchdachter <strong>Terminal 1</strong> herausgekommen. Die anderen Terminals sind zum Glück geschlossen, weil sie eh zurzeit nicht benötigt werden.</p>
<p>Wenigstens war der Flug pünktlich und das Hotel in der Nähe des Landgerichts offen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-in-corona-zeiten-teil-2/">Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in Düsseldorf in CORONA-Zeiten &#8211; Teil 2</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Jan 2021 20:06:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[COVID19]]></category>
		<category><![CDATA[Reisetagebuch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, der im [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/">Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Dieses Reisetagebuch beschreibt einen Strafprozess vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf mit insgesamt 6 Angeklagten und 12 Verteidigern, der im Dezember 2020 beginnen sollte.</h2>
<figure id="attachment_10673" aria-describedby="caption-attachment-10673" style="width: 200px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-10673 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20201224_122246-200x300.jpg" alt="Reisetagebuch Strafverteidiger" width="200" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20201224_122246-200x300.jpg 200w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2021/01/20201224_122246.jpg 299w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /><figcaption id="caption-attachment-10673" class="wp-caption-text">Reisetagebuch eines Berliner Strafverteidigers</figcaption></figure>
<p><strong>Der misslungene Prozessauftakt</strong></p>
<p>Man fragt sich natürlich als erstes, warum dieser Wirtschaftstrafprozess unbedingt in einer Zeit in der der <a href="https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html" target="_blank" rel="noopener">COVID19-Virus</a> in Deutschland wütet und alle nach Möglichkeit zu Hause bleiben sollen, überhaupt im Dezember 2020 beginnen muss.</p>
<p>Die Antwort ist ganz einfach: zwei der sechs Angeklagten sitzen seit mehr als 12 Monaten schon in Untersuchungshaft. Hätte nicht jetzt endlich das Hauptverfahren begonnen, hätte die Strafkammer des Landgerichtes die in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten freilassen müssen.</p>
<p>Nun gut, das galt es aus Sicht des Gerichtes zu verhindern, so dass noch kurz vor Weihnachten 2020 die Hauptverhandlung beginnen sollte.</p>
<p>Mein Mandant (Berliner), sein Wahlverteidiger und ich trafen uns in Vorbereitung auf die anstehende Hauptverhandlung wenige Tage vor Prozessbeginn in <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/coronavirus-corona-fall/" target="_blank" rel="noopener">meiner Kanzlei</a> mit der Folge, dass mir der Kollege wenige Tage danach mitteilte, dass er positiv auf den COVID19-Virus getestet worden war. Daraufhin hat das Gericht die noch für Dezember anberaumten Hauptverhandlungstermine aufheben müssen und verband das mit der Hoffnung, dann im Januar 2021 beginnen zu können.</p>
<p>Wir wünschten uns allen Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021.</p>
<p><strong>Fortsetzung folgt.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/reisetagebuch-ueber-ein-wirtschaftsstrafverfahren-in-corona-zeiten/">Reisetagebuch über ein Wirtschaftsstrafverfahren in CORONA-Zeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<item>
		<title>Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/infektionsschutzgesetz-verstoesse/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Apr 2020 13:00:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ermittlungsverfahren wegen des Verstosses gegen die Kontaktbeschränkungen in Folge der Coronakrise Infektionsschutzgesetz &#8211; Die infolge der Coronakrise landesweit verfügten Kontaktbeschränkungen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/infektionsschutzgesetz-verstoesse/">Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Ermittlungsverfahren wegen des Verstosses gegen die Kontaktbeschränkungen in Folge der Coronakrise</h2>
<figure id="attachment_6210-2" aria-describedby="caption-attachment-6210-2" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-6210 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg" alt="Infektionsschutzgesetz Fachanwalt für Strafrecht" width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-720x900.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-1032x1290.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5.jpg 1314w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6210-2" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<p>Infektionsschutzgesetz &#8211; Die infolge der Coronakrise landesweit verfügten Kontaktbeschränkungen werden massiv durch die Polizei und die Ordnungsämter kontrolliert. Verstöße der Unternehmen gegen die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der CORONA-Pandemie in Deutschland werden zur Anzeige gebracht und verfolgt. Firmeninhaber und leitende Mitarbeiter müssen in solchen Fällen mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Infektionschutzgesetz rechnen.</p>
<h3>Rechtsgrundlage für die strafrechtliche Verfolgung</h3>
<p>Unternehmen, die sich nicht an die Kontaktverbote, Öffnungsregelungen ect. nach den jeweiligen Landesverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus halten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Inhaber illegal geöffneter <strong>Geschäfte</strong> und<strong> Restaurants</strong> kassierten bereits von der Berliner Polizei Strafanzeigen und müssen mit einem strafrechtlichen <strong>Ermittlungsverfahren</strong> rechnen.</p>
<p>Welche <strong>Strafen</strong> bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz drohen, haben wir<a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontaktverbot-coronavirus/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> hier</a> für Sie zusammengestellt.</p>
<h3><strong>Bußgeld bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz &#8211; Bußgeldkatalog<br />
</strong></h3>
<p>In den meisten Bundesländern wurden zur Verfolgung von geringfügigen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und der zur Eindämmung des Coronavirus erlassenen Rechtsverordnungen, Bußgeldkataloge in Kraft gesetzt. Den am 3. April 2020 in Berlin erlassenen Bußgeldkatalog will ich Ihnen hier kurz beispielhaft vorstellen:</p>
<p>Für <strong>Unternehmen</strong> enthält der <a href="https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bußgeldkatalog</a> <strong>Tatbestände</strong> für den Fall des Verstoßes gegen die Berliner CORONA-Verordnung. So kann die verbotene Öffnung von Geschäften zu einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro führen. Auch die Nichteinhaltung der <strong>Hygienemaßnahmen</strong> kann mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld geahndet werden. Weitere Informationen finden Sie auch <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/kontaktverbot-coronavirus/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> und <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/corona-quarantaene-in-u-haft/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
<p>Bei geringeren Verstößen, etwa gegen die Pflicht, zu Hause zu bleiben und das Verbot, größere Gruppen zu bilden, kann ein <strong>Ordnungswidrigkeitsverfahren</strong> eingeleitet werden. Demnach werden 25 bis 500 Euro <strong>Bußgeld</strong> fällig, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenstellen und sich womöglich den Aufforderungen der Polizei widersetzen. Wer seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss zwischen 10 und 100 Euro an Bußgeld bezahlen.</p>
<h3><strong>Ratschlag bei Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz</strong></h3>
<p>Wenn Ihnen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens schriftlich oder auch mündlich mitgeteilt wird, so bewahren Sie Ruhe. Äußern Sie sich nicht zu dem Vorwurf, den man Ihnen macht. Machen Sie von Ihrem <a href="https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Aussageverweigerungsrecht</a> Gebrauch. Kontaktieren Sie einen <strong>Strafverteidiger</strong>. Gehen Sie nicht zur Polizei, denn Sie sind nicht verpflichtet, als <strong>Beschuldigter </strong>auszusagen. Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung müssen Sie keine Folge leisten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/infektionsschutzgesetz-verstoesse/">Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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