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	<title>Lebensmittelstrafrecht-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
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	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
	<lastBuildDate>Thu, 08 Oct 2026 15:22:01 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Hausgemachtes Eis – wann wird die Werbung zum Fall für das Lebensmittelstrafrecht?</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/hausgemachtes-eis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Oct 2026 15:22:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensmittelstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigungsstrategie im Lebensmittelstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[hausgemachtes Eis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wann ist die Werbung mit „hausgemachtem Eis“ irreführend oder sogar strafbar? Rechtslage zu § 11 und § 59 LFGB und Möglichkeiten der Strafverteidigung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/hausgemachtes-eis/">Hausgemachtes Eis – wann wird die Werbung zum Fall für das Lebensmittelstrafrecht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_13297" aria-describedby="caption-attachment-13297" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-13297 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria-300x169.jpg" alt="Hausgemachtes Eis in einer Eisdiele" width="300" height="169" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria-300x169.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria-1024x576.jpg 1024w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria-768x432.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria-1536x864.jpg 1536w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria-350x197.jpg 350w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria-uai-720x405.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria-uai-1032x581.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2026/10/Hausgemachtes-Eis-in-der-Gelateria.jpg 1600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-13297" class="wp-caption-text">Hausgemachtes Eis (KI-Bild)</figcaption></figure>
<p>„Hausgemachtes Eis“ klingt nach Handwerk, eigener Rezeptur und Herstellung im Betrieb. Doch was muss eine Eisdiele tatsächlich selbst herstellen, wenn sie mit diesem Begriff wirbt? Die Antwort ist komplizierter, als man zunächst vermuten könnte. Denn der Begriff „hausgemacht“ ist gesetzlich nicht ausdrücklich definiert. Trotzdem darf Werbung mit Lebensmitteln Verbraucher nicht täuschen. Gerade für Gastronomen kann daraus ein Problem des <strong><a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/lebensmittelstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Lebensmittelstrafrechts</a></strong> entstehen.</p>
<h2>Was bedeutet „hausgemachtes Eis“ rechtlich?</h2>
<p>Eine gesetzliche Definition für „hausgemacht“, „selbst gemacht“ oder „aus eigener Herstellung“ existiert bislang nicht. Entscheidend ist deshalb, welche Vorstellung die Werbung bei einem durchschnittlichen Verbraucher hervorruft. Bei der Beurteilung kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Wird das Eis beispielsweise vollständig von einem anderen Unternehmen hergestellt und lediglich angeliefert, kann die Bezeichnung „hausgemacht“ eine andere Vorstellung vermitteln als die tatsächliche Produktionsweise. Schwieriger wird die Abgrenzung, wenn ein Gastronom eine individuell hergestellte Grundmasse bezieht und diese im eigenen Betrieb weiterverarbeitet. Genau hier beginnen die rechtlichen Streitfragen.</p>
<h2>Wann liegt eine Irreführung vor?</h2>
<p>Art. 7 der Lebensmittelinformationsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – verbietet irreführende Informationen über Lebensmittel. Das gilt insbesondere für Angaben über Art, Eigenschaften, Zusammensetzung und die Methode der Herstellung oder Erzeugung. § 11 LFGB übernimmt dieses Verbot in das deutsche Lebensmittelrecht. Lebensmittel dürfen daher nicht mit Informationen angeboten oder beworben werden, die gegen diese Vorgaben verstoßen. Ob „hausgemachtes Eis“ irreführend ist, lässt sich deshalb nicht allein danach beurteilen, ob sämtliche Zutaten innerhalb der Eisdiele hergestellt wurden. Zu prüfen sind vielmehr unter anderem:</p>
<ol>
<li>Welche Produktionsschritte erfolgen im Betrieb?</li>
<li>Wird fertiges Eis geliefert oder lediglich eine Grundmasse?</li>
<li>Nach wessen Rezeptur erfolgt die Herstellung?</li>
<li>Welche Arbeiten übernimmt der Gastronom selbst?</li>
<li>Welchen Eindruck vermittelt die konkrete Werbung dem Kunden?</li>
</ol>
<p>Gerade die tatsächliche Herstellungsweise kann deshalb für ein Strafverfahren entscheidend sein.</p>
<h2>Kann eine falsche Bezeichnung strafbar sein?</h2>
<p>Ja. Das Lebensmittelrecht kennt nicht nur verwaltungsrechtliche Maßnahmen oder Bußgelder. Wer vorsätzlich entgegen § 11 Abs. 1 LFGB ein Lebensmittel in den Verkehr bringt oder dafür wirbt, kann sich nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB strafbar machen. Das Gesetz sieht grundsätzlich Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Bei fahrlässigem Verhalten kommt dagegen eine <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/bussgeldverfahren-in-der-lebenmittelindustrie/" target="_blank" rel="noopener">Ordnungswidrigkeit nach § 60 LFGB</a> in Betracht. Damit gewinnt die Frage erheblich an Gewicht: Nicht jede möglicherweise missverständliche Speisekarte begründet automatisch eine Straftat. Für eine strafrechtliche Verurteilung müssen vielmehr sämtliche objektiven und subjektiven Voraussetzungen nachgewiesen werden.</p>
<h2>Lebensmittelstrafrecht: Der Einzelfall entscheidet</h2>
<p>In Ermittlungsverfahren wegen angeblich irreführender Lebensmittelkennzeichnung reicht es daher nicht aus, lediglich die verwendete Bezeichnung herauszugreifen. Die <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verteidigungsstrategie-lebensmittelstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Verteidigung muss die gesamte Produktion rekonstruieren</a>. Dazu gehören Lieferverträge, Rezepturen, Produktionsvorgaben, Arbeitsabläufe und die tatsächliche Weiterverarbeitung im Betrieb. Auch frühere Kontrollen und die Kommunikation mit der Lebensmittelüberwachung können wichtig werden. Besonders problematisch sind Fälle, in denen Behörden aus dem bloßen Zukauf einzelner Bestandteile schließen, ein Lebensmittel könne nicht „hausgemacht“ sein. Eine solche pauschale Betrachtung wird der fehlenden gesetzlichen Definition des Begriffs nicht gerecht.</p>
<h2>Wie kann ein Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Im Lebensmittelstrafrecht treffen europäische Lebensmittelvorschriften, nationale Strafnormen und tatsächliche Produktionsabläufe aufeinander. Deshalb sollte bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens geprüft werden, welche konkrete Verbrauchererwartung überhaupt zugrunde gelegt wird. Ein <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/strafverteidiger-wirtschaftsstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener">Strafverteidiger</a> kann insbesondere untersuchen, ob tatsächlich eine irreführende Angabe vorliegt, ob dem Beschuldigten Vorsatz nachgewiesen werden kann und ob die Lebensmittelbehörde die Produktionsweise zutreffend bewertet hat. Denn beim Begriff <strong>„hausgemachtes Eis“</strong> entscheidet nicht die Etikette allein. Entscheidend ist, was tatsächlich hergestellt wurde – und was der Verbraucher aufgrund der konkreten Werbung erwarten durfte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/hausgemachtes-eis/">Hausgemachtes Eis – wann wird die Werbung zum Fall für das Lebensmittelstrafrecht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verteidigungsstrategie im Lebensmittelstrafrecht – wenn ein Gutachten zum Strafverfahren führt</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verteidigungsstrategie-lebensmittelstrafrecht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jan 2024 14:34:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensmittelstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verteidigungsstrategie im Lebensmittelstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verteidigung bei Verdacht von Straftaten im Zusammenhang mit Produktion von Lebensmitteln &#8211; ein Fall aus der Praxis Eine Verteidigungsstrategie im [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verteidigungsstrategie-lebensmittelstrafrecht/">Verteidigungsstrategie im Lebensmittelstrafrecht – wenn ein Gutachten zum Strafverfahren führt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong data-wp-editing="1">Verteidigung bei Verdacht von Straftaten im Zusammenhang mit Produktion von Lebensmitteln &#8211; ein Fall aus der Praxis<br />
</strong></h2>
<figure id="attachment_1122" aria-describedby="caption-attachment-1122" style="width: 233px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-1122" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/05/IMG_6195-1-233x300.jpg" alt="Verteidigungsstrategie im Lebensmittelstrafrecht " width="233" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/05/IMG_6195-1-233x300.jpg 233w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/05/IMG_6195-1-768x989.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/05/IMG_6195-1-795x1024.jpg 795w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/05/IMG_6195-1-uai-720x927.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/05/IMG_6195-1.jpg 800w" sizes="(max-width: 233px) 100vw, 233px" /><figcaption id="caption-attachment-1122" class="wp-caption-text">RA Oliver Marson</figcaption></figure>
<p>Eine Verteidigungsstrategie im<a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/lebensmittelstrafrecht/" target="_blank" rel="noopener"> Lebensmittelstrafrecht</a> darf sich nicht darauf beschränken, den Bericht der Lebensmittelüberwachung juristisch zu kommentieren. Häufig entscheidet vielmehr eine fachliche Frage über das Strafverfahren: Ist das beanstandete Lebensmittel tatsächlich gesundheitsschädlich? Eine Grenzwert- oder ARfD-Überschreitung beantwortet diese Frage nicht automatisch. Deshalb müssen Laborwerte, Probennahme, Verzehrmenge, toxikologische Berechnung und die vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen unabhängig geprüft werden. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__58.html" target="_blank" rel="noopener">§ 58 LFGB</a> bedroht das vorsätzliche Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; auch fahrlässiges Handeln kann strafbar sein.</p>
<h2>Der Praxisfall: Eine Laborzahl löst Ermittlungen aus</h2>
<p>Die typische Situation beginnt unspektakulär. Ein Hersteller vertreibt ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel. Die Lebensmittelüberwachung nimmt eine Probe. Im Labor wird ein Inhaltsstoff festgestellt, dessen berechnete Aufnahme einen toxikologischen Referenzwert überschreiten soll. Nun fällt ein Begriff, der für den Unternehmer erhebliche Folgen haben kann:</p>
<p>ARfD – Akute Referenzdosis.</p>
<p>Die Behörde erstellt ein Gutachten. Darin folgen Tabellen, Berechnungen und toxikologische Fachbegriffe. Aus der Überschreitung entwickelt sich der Verdacht, das Produkt sei „nicht sicher“ oder sogar „gesundheitsschädlich“. Anschließend erhält die Staatsanwaltschaft den Vorgang. Der ursprüngliche Beitrag beschrieb beispielhaft die Diskussion um Cyanid in Aprikosenkernprodukten und die Schwierigkeit, wissenschaftliche Grenzwerte strafrechtlich richtig einzuordnen.</p>
<p><strong>Genau an diesem Punkt beginnt die Verteidigung.</strong></p>
<h2>Gesundheitsschädlich ist nicht dasselbe wie Grenzwert überschritten</h2>
<p>Art. 14 der europäischen Basisverordnung unterscheidet zwischen Lebensmitteln, die</p>
<ul>
<li>gesundheitsschädlich sind, und</li>
<li>aus anderen Gründen für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind.</li>
</ul>
<p>Diese Unterscheidung ist strafrechtlich entscheidend. § 58 Abs. 2 Nr. 1 LFGB erfasst ausdrücklich das Inverkehrbringen eines gesundheitsschädlichen Lebensmittels.</p>
<p>Auch die neuere wissenschaftliche Auswertung der Rechtsprechung zeigt: Selbst eine erhebliche Überschreitung einer ARfD reicht nicht ohne Weiteres aus, um ein Lebensmittel als gesundheitsschädlich im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Buchst. a einzustufen. Erforderlich bleibt eine konkrete toxikologische Bewertung.</p>
<h2>VG München 2025: Höchstwert überschritten – trotzdem keine Gesundheitsgefahr</h2>
<p>Besonders anschaulich ist VG München, Urteil vom 13. Oktober 2025 – M 26a K 25.4731. Bei Getreideriegeln für Kinder waren gesetzliche Höchstgehalte für die Schimmelpilzgifte T-2 und HT-2 teilweise deutlich überschritten. Die Behörde verfügte unter anderem Rücknahme und Rückruf. Das Gericht stellte jedoch fest: Aus den Gutachten ergab sich keine akute oder chronische Gesundheitsgefährdung. Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte eine solche Gefährdung ausdrücklich verneint. Die Überschreitung eines gesetzlichen Höchstwertes machte die Produkte zwar nicht ohne Weiteres verkehrsfähig. Sie bewies aber gerade nicht automatisch, dass sie gesundheitsschädlich oder im konkreten Fall „nicht sicher“ waren. Die Rückrufanordnung wurde aufgehoben. Für Strafverfahren nach § 58 LFGB ist diese Differenzierung besonders wichtig.</p>
<h2>Auch wissenschaftliche Standards sind überprüfbar</h2>
<p>Ein weiterer aktueller Fall zeigt, dass Behördenbewertungen nicht sakrosankt sind. Das VG Regensburg, Beschluss vom 9. April 2025 – RN 5 S 25.193, beschäftigte sich mit mikrobiologischen Anforderungen an Sushi. Das Gericht berücksichtigte dabei aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen, die eine von der Behörde vertretene Bewertung infrage stellten.</p>
<p>Damit bestätigt sich ein zentraler Verteidigungsansatz:</p>
<p style="text-align: center;">Ein Behördenbericht ist ein Beweismittel – keine rechtskräftige Feststellung.</p>
<h2>BVerfG 2025: Auch der „Lebensmittelpranger“ hat Grenzen</h2>
<p>Neben dem Strafverfahren droht Unternehmen häufig eine Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB. Das Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28. Juli 2025 – 1 BvR 1949/24, stoppte eine Veröffentlichung, die wegen des langen gerichtlichen Verfahrens erst mehr als 14 Monate nach der Kontrolle erfolgen sollte. Eine solche Information sei nicht mehr „unverzüglich“ und verletze die Berufsfreiheit des Unternehmens.</p>
<p>Auch deshalb muss die Verteidigung strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Folgen gemeinsam betrachten.</p>
<h2>Meine Verteidigungsstrategie im Lebensmittelstrafrecht</h2>
<p>Nach Akteneinsicht prüfe ich deshalb insbesondere:</p>
<ul>
<li>Wie wurde die Probe genommen und untersucht?</li>
<li>Welche Messunsicherheiten bestehen?</li>
<li>Welcher Grenz- oder Referenzwert wurde verwendet?</li>
<li>Welche Verzehrmenge liegt der Berechnung zugrunde?</li>
<li>Beweist die Überschreitung tatsächlich eine Gesundheitsschädlichkeit?</li>
<li>Ist die wissenschaftliche Bewertung noch aktuell?</li>
<li>Lassen sich die behördlichen Schlussfolgerungen durch ein unabhängiges Gutachten überprüfen?</li>
<li>Wer war im Unternehmen für Produktion, Kontrolle und Freigabe verantwortlich?</li>
</ul>
<p>Bei fachlich komplexen Fällen arbeite ich dabei mit ausgewählten Sachverständigen und Analysten zusammen.</p>
<p>Eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie im Lebensmittelstrafrecht beginnt deshalb häufig nicht mit der Frage, wie ein Grenzwert überschritten wurde. Zunächst muss geklärt werden, was diese Überschreitung strafrechtlich überhaupt beweist.</p>
<p>Aktualisiert durch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/verteidigungsstrategie-lebensmittelstrafrecht/">Verteidigungsstrategie im Lebensmittelstrafrecht – wenn ein Gutachten zum Strafverfahren führt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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