<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>EUStA-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/kategorien/eusta/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/kategorien/eusta/</link>
	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
	<lastBuildDate>Fri, 28 Aug 2026 18:36:33 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	
	<item>
		<title>EUStA – wenn die Europäische Staatsanwaltschaft in Deutschland ermittelt</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/eusta-europaeische-staatsanwaltschaft/</link>
					<comments>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/eusta-europaeische-staatsanwaltschaft/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2022 20:02:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[EUStA]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Staatsanwaltschaft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/?p=11042</guid>

					<description><![CDATA[<p>EUStA – wenn die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt Die EUStA – Europäische Staatsanwaltschaft ist längst keine europäische Behörde ohne praktische Bedeutung. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/eusta-europaeische-staatsanwaltschaft/">EUStA – wenn die Europäische Staatsanwaltschaft in Deutschland ermittelt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>EUStA – wenn die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt</h2>
<figure id="attachment_1393" aria-describedby="caption-attachment-1393" style="width: 233px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-1393 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/06/Oliver-Marson-Bild-3-233x300.jpg" alt="EUStA – wenn die Europäische Staatsanwaltschaft in Deutschland ermittelt" width="233" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/06/Oliver-Marson-Bild-3-233x300.jpg 233w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2013/06/Oliver-Marson-Bild-3.jpg 400w" sizes="(max-width: 233px) 100vw, 233px" /><figcaption id="caption-attachment-1393" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Marson</figcaption></figure>
<p>Die EUStA – Europäische Staatsanwaltschaft ist längst keine europäische Behörde ohne praktische Bedeutung. Sie führt in Deutschland Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs, grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs, Geldwäsche und weiterer Straftaten zulasten des EU-Haushalts. Ermittlungen führen Europäische Delegierte Staatsanwälte in Deutschland nach der EUStA-Verordnung und – soweit diese keine Sonderregel enthält – nach deutschem Strafprozessrecht. Durchsuchungen, Vermögensarreste und Anklagen unterscheiden sich deshalb auf den ersten Blick kaum von nationalen Verfahren. Die internationale Struktur macht die Verteidigung jedoch erheblich komplexer.</p>
<h2>Von der europäischen Idee zur realen Strafverfolgungsbehörde</h2>
<p>Der ursprüngliche Beitrag aus dem Jahr 2022 beschrieb eine Behörde, die gerade erst ihre Arbeit aufgenommen hatte. Seit dem 1. Juni 2021 ermittelt die EUStA von Luxemburg aus. Heute lässt sich ihre Bedeutung beziffern: Ende 2025 führte sie europaweit 3.602 aktive Ermittlungsverfahren mit einem geschätzten Schaden von mehr als 67 Milliarden Euro. Allein in Deutschland liefen 361 aktive Verfahren mit einem geschätzten Schaden von rund 5,77 Milliarden Euro. Aus dem europäischen Experiment ist damit eine bedeutende Wirtschaftsstrafverfolgungsbehörde geworden.</p>
<h2>Aktueller Berliner Fall: Luxusautos, Masken und Umsatzsteuerkarussell</h2>
<p>Wie konkret das inzwischen aussieht, zeigt ein Verfahren der EUStA Berlin. Am 10. Juli 2026 verurteilte das Landgericht Berlin drei Angeklagte in einem Verfahren wegen organisierten Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Luxusfahrzeugen und medizinischen Masken. Zu den Verurteilten gehörte nach Angaben der EUStA auch der Steuerberater der kriminellen Organisation. Gegen einen Angeklagten bestand zusätzlich der Vorwurf des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfskrediten. Bereits zuvor waren weitere Mitglieder des Netzwerkes verurteilt worden.</p>
<p>Andere aktuelle Ermittlungen zeigen die Dimension: Im März 2026 koordinierte die EUStA Berlin gemeinsam mit Köln und Prag mehr als 150 Durchsuchungen in neun Staaten wegen eines mutmaßlichen Umsatzsteuerbetrugs mit Luxusfahrzeugen und einem geschätzten Steuerschaden von über 103 Millionen Euro.</p>
<h2>Wofür ist die EUStA zuständig?</h2>
<p>Rechtsgrundlage ist insbesondere die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/eustag/BJNR164810020.html" target="_blank" rel="noopener">Verordnung (EU) 2017/1939</a>. In Deutschland ergänzt das Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz – EUStAG – diese Regelungen. Die EUStA verfolgt Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Dazu gehören insbesondere:</p>
<ul>
<li>Betrug mit EU-Fördermitteln,</li>
<li>Subventionsbetrug,</li>
<li>Korruption zulasten des EU-Haushalts,</li>
<li>Geldwäsche aus solchen Straftaten und</li>
<li>besonders schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug.</li>
</ul>
<p>Bei Umsatzsteuerdelikten setzt die Zuständigkeit grundsätzlich einen grenzüberschreitenden Sachverhalt mit einem Gesamtschaden von mindestens 10 Millionen Euro voraus.</p>
<p>Übernimmt die EUStA ein Verfahren, können nationale Staatsanwaltschaften dasselbe Verfahren grundsätzlich nicht parallel weiterführen. Art. 27 der EUStA-Verordnung erlaubt ihr zudem, bereits begonnene nationale Ermittlungen an sich zu ziehen.</p>
<h2>EuGH 2023: Wer kontrolliert eine grenzüberschreitende Durchsuchung?</h2>
<p>Für die Verteidigung besonders wichtig ist EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 – C-281/22, G.K. u.a. Eine deutsche Delegierte Europäische Staatsanwältin ermittelte wegen mutmaßlich falscher Zollangaben und ließ Beweismittel in Österreich suchen.  Der EuGH entschied: Bei grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen wird die gerichtliche Kontrolle aufgeteilt.</p>
<p>Ob die Maßnahme angeordnet und sachlich gerechtfertigt war, ist grundsätzlich im Staat des ermittelnden Europäischen Delegierten Staatsanwalts zu kontrollieren. Das Gericht im ausführenden Mitgliedstaat prüft dagegen im Wesentlichen die konkrete Vollstreckung. Bei besonders schweren Grundrechtseingriffen muss im Ermittlungsstaat eine vorherige gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein.</p>
<p>Diese Zuständigkeitsverteilung kann bei internationalen Durchsuchungen für Rechtsmittel entscheidend sein.</p>
<h2>EuGH 2025: Maßnahmen der EUStA brauchen gerichtliche Kontrolle</h2>
<p>Der EuGH, Urteil vom 8. April 2025 – C-292/23, stärkte den gerichtlichen Rechtsschutz weiter. Verfahrenshandlungen der EUStA, die die Rechtsstellung des Betroffenen beeinträchtigen können, müssen grundsätzlich einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle zugänglich sein. Der EuGH verlangt allerdings nicht für jede einzelne Maßnahme zwingend ein unmittelbar hiergegen gerichtetes Rechtsmittel. Entscheidend ist, dass nationale Verfahrensregeln insgesamt eine effektive gerichtliche Überprüfung ermöglichen und unionsrechtliche Verteidigungsrechte gewahrt bleiben.</p>
<h2>EUStA 2026: weitere Expansion</h2>
<p>Inzwischen haben 25 EU-Staaten ihre Teilnahme beschlossen. Ungarn wurde 2026 als weiterer Teilnehmer bestätigt; der operative Start folgt nach Bestellung des zuständigen Europäischen Staatsanwalts. Auch an der Spitze ändert sich etwas: Die bisherige Europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi bleibt bis zum 30. Oktober 2026 im Amt. Zum 1. November 2026 übernimmt der deutsche Staatsanwalt Andrés Ritter für eine nicht verlängerbare Amtszeit von sieben Jahren.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Bei einem Ermittlungsverfahren der EUStA prüfe ich zunächst die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft, den konkreten Tatvorwurf und die Rechtsgrundlage grenzüberschreitender Ermittlungsmaßnahmen. Besonders wichtig sind außerdem die Fragen, welcher Staat die Maßnahme angeordnet hat, welches Gericht für ihre Kontrolle zuständig ist und welches nationale Verfahrensrecht Anwendung findet.</p>
<p>Die aktuelle EuGH-Rechtsprechung zeigt: Die EUStA kann grenzüberschreitend sehr effektiv ermitteln. Ihre Maßnahmen stehen jedoch nicht außerhalb gerichtlicher Kontrolle.</p>
<p>Für die Verteidigung bedeutet ein EUStA-Verfahren deshalb vor allem eines: Europäisches und deutsches Strafprozessrecht müssen von Beginn an gemeinsam geprüft werden.</p>
<p>Aktualisiert durch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/eusta-europaeische-staatsanwaltschaft/">EUStA – wenn die Europäische Staatsanwaltschaft in Deutschland ermittelt</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/eusta-europaeische-staatsanwaltschaft/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
