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	<title>Red Notice-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
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	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
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		<title>Interpol Red Notice löschen lassen – Rechtsschutz gegen internationale Fahndung</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/removal-of-interpol-red-notice/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 23 Feb 2020 09:54:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<h2>Interpol Red Notice löschen lassen</h2>
<p>Eine Reise endet plötzlich an der Grenze. Die Polizei hält eine Person fest, weil <a href="https://www.interpol.int/How-we-work/Notices/Red-Notices/View-Red-Notices" target="_blank" rel="noopener">INTERPOL eine Red Notice</a> gespeichert hat. Oft erfahren Betroffene erst in diesem Moment von der internationalen Fahndung. Eine Red Notice ist jedoch kein internationaler Haftbefehl. INTERPOL bittet damit Polizeibehörden weltweit, eine gesuchte Person zu lokalisieren und gegebenenfalls vorläufig festzunehmen. Grundlage ist ein nationaler Haftbefehl oder eine vergleichbare gerichtliche Entscheidung.</p>
<p>Wer eine Interpol Red Notice löschen lassen will, muss deshalb zwei Ebenen unterscheiden: die Speicherung bei INTERPOL und das <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/auslieferungsverfahren/" target="_blank" rel="noopener">nationale Auslieferungsverfahren</a>.</p>
<h2>Was prüft INTERPOL bei einer Red Notice?</h2>
<p>INTERPOL darf Red Notices nur für schwere Straftaten des allgemeinen Strafrechts veröffentlichen. Die Ausschreibung muss außerdem mit der INTERPOL-Verfassung und den Datenverarbeitungsregeln vereinbar sein. Besonders wichtig sind Art. 2 und Art. 3 der INTERPOL-Verfassung. Art. 2 verlangt die Achtung der Menschenrechte. Art. 3 verbietet INTERPOL jede Tätigkeit politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters. Auch unrichtige oder nicht mehr erforderliche Daten können eine Löschung rechtfertigen. Dasselbe gilt bei Verstößen gegen den Grundsatz ne bis in idem.</p>
<h2>Wie kann man eine Interpol Red Notice löschen lassen?</h2>
<p>Für Auskunft, Berichtigung und Löschung ist die Commission for the Control of INTERPOL’s Files – CCF zuständig. Sie arbeitet unabhängig von den nationalen Fahndungsbehörden. Seit dem 26. März 2026 müssen Betroffene Anträge grundsätzlich über das neue Online-Portal der CCF einreichen. Der Löschungsantrag muss die rechtlichen und tatsächlichen Gründe konkret darstellen. Die aktuellen Verfahrensregeln begrenzen die eigentliche Begründung grundsätzlich auf zehn Seiten. Die CCF entscheidet über zulässige Löschungsanträge grundsätzlich innerhalb von neun Monaten. Stellt sie einen Regelverstoß fest, kann INTERPOL die Daten löschen. INTERPOL informiert anschließend seine Mitgliedstaaten. Die aktuelle Entscheidungspraxis der CCF beschäftigt sich insbesondere mit Menschenrechten, Verfahrensfairness, Datenqualität und dem Verbot der Doppelverfolgung. Eine Löschung bei INTERPOL beseitigt jedoch nicht automatisch einen nationalen Haftbefehl. Auch nationale Fahndungsdatenbanken können weitere Einträge enthalten.</p>
<h2>Was bedeutet eine Red Notice in Deutschland?</h2>
<p>Eine Red Notice kann in Deutschland eine vorläufige Festnahme und ein Auslieferungsverfahren auslösen. Maßgeblich ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Die Red Notice selbst entscheidet aber nicht über die Auslieferung. Deutsche Gerichte prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen eigenständig. Das zeigt OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2025 (1 OAus 1/25). Eine ukrainische Red Notice führte dort zur Festnahme und später zur Auslieferungshaft. Das Gericht prüfte anschließend Tatvorwurf, Unterlagen und mögliche Auslieferungshindernisse selbst.</p>
<h2>OLG Celle: Keine Auslieferung trotz Red Notice</h2>
<p>Besonders interessant ist OLG Celle, Beschluss vom 6. Januar 2025 (2 OAus 68/24). Die Ukraine suchte einen Mann über INTERPOL wegen eines Drogendelikts. Deutschland hatte ihn wegen derselben Tat bereits rechtskräftig verurteilt. Das OLG erklärte die Auslieferung wegen des Verbots der Doppelbestrafung für unzulässig. Auch der EuGH, Urteil vom 12. Mai 2021 (C-505/19), stärkt diesen Schutz. Ein rechtskräftig festgestelltes ne bis in idem kann einer Festnahme aufgrund einer INTERPOL-Ausschreibung im Schengen-Raum entgegenstehen. Die Rechtsprechung zeigt: Eine Red Notice ersetzt keine gerichtliche Prüfung.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Bei einer Red Notice prüfe ich zunächst den Ursprung der Fahndung und das zugrunde liegende Strafverfahren.</p>
<p>Besonders wichtig sind folgende Fragen:</p>
<p>Ist die Fahndung politisch motiviert?<br />
Liegt ein wirksamer nationaler Haftbefehl vor?<br />
Sind die gespeicherten Daten richtig und aktuell?<br />
Drohen Menschenrechtsverletzungen?<br />
Wurde dieselbe Tat bereits rechtskräftig erledigt?<br />
Bestehen in Deutschland Auslieferungshindernisse?</p>
<p>Danach prüfe ich einen Antrag auf Löschung bei der CCF. Parallel kann ein Vorgehen gegen Auslieferungshaft oder nationale Fahndungseinträge erforderlich sein. Wer eine Interpol Red Notice löschen lassen will, sollte deshalb nicht nur die INTERPOL-Datei betrachten. Wirksamer Rechtsschutz muss CCF-Verfahren und deutsches Auslieferungsrecht miteinander verbinden.</p>
<p><a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Oliver Marson</a><br />
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin<br />
Persönliche Verteidigung im internationalen Straf- und Auslieferungsrecht</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/removal-of-interpol-red-notice/">Interpol Red Notice löschen lassen – Rechtsschutz gegen internationale Fahndung</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Interpol Red Notice löschen lassen</h2>
<p>Eine Reise endet plötzlich an der Grenze. Die Polizei hält eine Person fest, weil <a href="https://www.interpol.int/How-we-work/Notices/Red-Notices/View-Red-Notices" target="_blank" rel="noopener">INTERPOL eine Red Notice</a> gespeichert hat. Oft erfahren Betroffene erst in diesem Moment von der internationalen Fahndung. Eine Red Notice ist jedoch kein internationaler Haftbefehl. INTERPOL bittet damit Polizeibehörden weltweit, eine gesuchte Person zu lokalisieren und gegebenenfalls vorläufig festzunehmen. Grundlage ist ein nationaler Haftbefehl oder eine vergleichbare gerichtliche Entscheidung.</p>
<p>Wer eine Interpol Red Notice löschen lassen will, muss deshalb zwei Ebenen unterscheiden: die Speicherung bei INTERPOL und das <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/auslieferungsverfahren/" target="_blank" rel="noopener">nationale Auslieferungsverfahren</a>.</p>
<h2>Was prüft INTERPOL bei einer Red Notice?</h2>
<p>INTERPOL darf Red Notices nur für schwere Straftaten des allgemeinen Strafrechts veröffentlichen. Die Ausschreibung muss außerdem mit der INTERPOL-Verfassung und den Datenverarbeitungsregeln vereinbar sein. Besonders wichtig sind Art. 2 und Art. 3 der INTERPOL-Verfassung. Art. 2 verlangt die Achtung der Menschenrechte. Art. 3 verbietet INTERPOL jede Tätigkeit politischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters. Auch unrichtige oder nicht mehr erforderliche Daten können eine Löschung rechtfertigen. Dasselbe gilt bei Verstößen gegen den Grundsatz ne bis in idem.</p>
<h2>Wie kann man eine Interpol Red Notice löschen lassen?</h2>
<p>Für Auskunft, Berichtigung und Löschung ist die Commission for the Control of INTERPOL’s Files – CCF zuständig. Sie arbeitet unabhängig von den nationalen Fahndungsbehörden. Seit dem 26. März 2026 müssen Betroffene Anträge grundsätzlich über das neue Online-Portal der CCF einreichen. Der Löschungsantrag muss die rechtlichen und tatsächlichen Gründe konkret darstellen. Die aktuellen Verfahrensregeln begrenzen die eigentliche Begründung grundsätzlich auf zehn Seiten. Die CCF entscheidet über zulässige Löschungsanträge grundsätzlich innerhalb von neun Monaten. Stellt sie einen Regelverstoß fest, kann INTERPOL die Daten löschen. INTERPOL informiert anschließend seine Mitgliedstaaten. Die aktuelle Entscheidungspraxis der CCF beschäftigt sich insbesondere mit Menschenrechten, Verfahrensfairness, Datenqualität und dem Verbot der Doppelverfolgung. Eine Löschung bei INTERPOL beseitigt jedoch nicht automatisch einen nationalen Haftbefehl. Auch nationale Fahndungsdatenbanken können weitere Einträge enthalten.</p>
<h2>Was bedeutet eine Red Notice in Deutschland?</h2>
<p>Eine Red Notice kann in Deutschland eine vorläufige Festnahme und ein Auslieferungsverfahren auslösen. Maßgeblich ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Die Red Notice selbst entscheidet aber nicht über die Auslieferung. Deutsche Gerichte prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen eigenständig. Das zeigt OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2025 (1 OAus 1/25). Eine ukrainische Red Notice führte dort zur Festnahme und später zur Auslieferungshaft. Das Gericht prüfte anschließend Tatvorwurf, Unterlagen und mögliche Auslieferungshindernisse selbst.</p>
<h2>OLG Celle: Keine Auslieferung trotz Red Notice</h2>
<p>Besonders interessant ist OLG Celle, Beschluss vom 6. Januar 2025 (2 OAus 68/24). Die Ukraine suchte einen Mann über INTERPOL wegen eines Drogendelikts. Deutschland hatte ihn wegen derselben Tat bereits rechtskräftig verurteilt. Das OLG erklärte die Auslieferung wegen des Verbots der Doppelbestrafung für unzulässig. Auch der EuGH, Urteil vom 12. Mai 2021 (C-505/19), stärkt diesen Schutz. Ein rechtskräftig festgestelltes ne bis in idem kann einer Festnahme aufgrund einer INTERPOL-Ausschreibung im Schengen-Raum entgegenstehen. Die Rechtsprechung zeigt: Eine Red Notice ersetzt keine gerichtliche Prüfung.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Bei einer Red Notice prüfe ich zunächst den Ursprung der Fahndung und das zugrunde liegende Strafverfahren.</p>
<p>Besonders wichtig sind folgende Fragen:</p>

Ist die Fahndung politisch motiviert?
Liegt ein wirksamer nationaler Haftbefehl vor?
Sind die gespeicherten Daten richtig und aktuell?
Drohen Menschenrechtsverletzungen?
Wurde dieselbe Tat bereits rechtskräftig erledigt?
Bestehen in Deutschland Auslieferungshindernisse?

<p>Danach prüfe ich einen Antrag auf Löschung bei der CCF. Parallel kann ein Vorgehen gegen Auslieferungshaft oder nationale Fahndungseinträge erforderlich sein. Wer eine Interpol Red Notice löschen lassen will, sollte deshalb nicht nur die INTERPOL-Datei betrachten. Wirksamer Rechtsschutz muss CCF-Verfahren und deutsches Auslieferungsrecht miteinander verbinden.</p>
<p><a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Oliver Marson</a>
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Persönliche Verteidigung im internationalen Straf- und Auslieferungsrecht</p><p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/removal-of-interpol-red-notice/">Interpol Red Notice löschen lassen – Rechtsschutz gegen internationale Fahndung</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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