Korruption und Wirtschaftsstraftaten gegen das Vermögen sind oft nicht voneinander zu trennen. Das Strafgesetzbuch kennt folgende Korruptionsstraftaten:
Korruption und Wirtschaftsstraftaten gegen das Vermögen sind eng miteinander verknüpft. So sind die nachfolgend genannten Vermögensstraftaten benannt, die da sie zu den die Korruption prägenden Verhaltensweisen gehören:
Zu den konkreten Korruptionsstraftaten und Vermögensstraftaten finden Sie auf den weiteren Unterseiten nähere Erläuterungen.
Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.
Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.
In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen. Dabei wenden wir mitunter auch prozessrechtliche Möglichkeiten zur “Verfahrensverschleppung” an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu “fördern” oder zu “erzwingen”.
In jedem Falle freuen wir uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir sind jederzeit erreichbar. Sprechen Sie uns an.