Anfangsverdacht wegen wegen Betrug bei Verkauf von „Schrottimmobilien“ nicht bestätigt

Es ging um sogenannte Schrottimmobilien. Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft Potsdam, dann die Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen Geschäftsführer mehrer Vertriebsunternehmen wegen Betrug. Der Anfangsverdacht waren ca. 90 Betrugsfälle gegenüber Käufern von Immobilien. Die Immobilien sollten zu wesentlich überhöhten Preisen verkauft worden sein. Dazu kamen weitere ca. 70 Fälle des Betrugs gegenüber Banken, denen der wahre Verkehrswert verschwiegen wurde, um Vollfinanzierungen zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft mühte sich. Der Umfang dieses Wirtschaftsstrafverfahrens belief sich zuletzt auf über 15.000 Seiten. Bei den Hausdurchsuchungen in den von uns vertretenen Unternehmen wurden eine Vielzahl von Urkunden beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauerten über drei Jahre an. In den Medien, soweit man die Boulevardpresse dazu rechnen kann, berichtete in dem ihr eigenen, wohl besser: fehlendem Stil. Dafür berichtete sie aber standesgemäß rufschädigend. Und die Unternehmen litten geschäftlich.

Das Reizwort Schrottimmobilien

Tatsächlich hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle gegeben, in denen Schrottimmobilien an den Mann oder die Frau gebracht wurden. Das führte auch zu einer Reihe von Strafprozessen, die mit teilweise erheblichen Freiheitsstrafen endeten. Die Berichterstattung darüber, auch in der seriösen Presse, führte offenbar zu der Annahme, dass der unseriöse Verkauf von Schrottimmobilien die Regel, der seriöse Verkauf die Ausnahme ist. So kursieren Opferzahlen, obwohl es keine Statistiken gibt. Hilfegruppen haben sich gebildet, im Internet werden erste Ratschläge für Geschädigte erteilt. Das mag alles mehr oder weniger seine Berechtigung haben, aber heute ist schnell das Wort „Schrottimmobilie“  als  Reizwort in vielen Mündern, ohne das es dafür einen rechtfertigenden Grund gäbe. Und manchmal – nach unserem Eindruck – versuchen Käufer Immobilien auch wieder los zu werden, weil ihnen die daraus erwachsenen  Verpflichtungen zu Zeitpunkt des Kaufs nicht wirklich bewusst waren.

Schutzschrift gegen Verdacht des Verkaufs von Schrottimmobilien

Nachdem die ca. 15000 Seiten Verfahrensakten einem akribischen  anwaltlichen Aktenstudium zugeführt worden waren, stand auf Seiten der Strafverteidigung fest, dass der Vorwurf des Betrugs widerlegt werden kann. In einer 50 Seiten umfassenden Schutzschrift wurde begründet, warum das Strafverfahren gem § 170 Ans. 2 StPO einzustellen ist. Die Staatsanwaltschaft Berlin schloss sich der Auffassung an und stellte das Verfahren mangels Tatverdachts endgültig ein.

Anwaltliche Empfehlung an Makler und Vertriebsunternehmen

Jedes Unternehmen und jeder Makler kann sich schnell dem Vorwurf des Handels mit Schrottimmobilien ausgesetzt sehen. Dass solche Vorwürfe erhoben werden ist nicht zu beeinflussen. Wie man sich dann aber erfolgreich in einem Strafverfahren verteidigt ohne die Existenz zu verlieren, das kann man sehr wohl beeinflussen. Gerne schulen wir Sie präventiv. Die richtige Verhaltensstrategie sollten Sie kennen, bevor unerwartet eine Hausdurchsuchung stattfindet oder das gesamte Vermögen des Unternehmens vorläufig beschlagnahmt wird. Gerne können Sie uns ansprechen. Wir schulen Sie.