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	<title>Umweltstrafrecht-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
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	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
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		<title>Anonyme Strafanzeige – wann reicht sie für Ermittlungen und Durchsuchungen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Nov 2017 14:36:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[anonyme Strafanzeige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anonyme Strafanzeige als Auswurf schlechter Manieren Eine anonyme Strafanzeige kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Für eine Hausdurchsuchung reicht eine bloße Behauptung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/die-anonyme-strafanzeige/">Anonyme Strafanzeige – wann reicht sie für Ermittlungen und Durchsuchungen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Anonyme Strafanzeige als Auswurf schlechter Manieren</h2>
<figure id="attachment_13052" aria-describedby="caption-attachment-13052" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-13052 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Hausdruchsuchung-300x200.jpg" alt="anonyme Strafanzeige" width="300" height="200" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Hausdruchsuchung-300x200.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Hausdruchsuchung-1024x683.jpg 1024w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Hausdruchsuchung-768x512.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Hausdruchsuchung-350x233.jpg 350w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Hausdruchsuchung-uai-720x480.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Hausdruchsuchung-uai-1032x688.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/11/Hausdruchsuchung.jpg 1536w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-13052" class="wp-caption-text">anonyme Strafanzeige</figcaption></figure>
<p>Eine anonyme Strafanzeige kann ein Ermittlungsverfahren auslösen. Für eine Hausdurchsuchung reicht eine bloße Behauptung jedoch nicht ohne Weiteres. Weil der Anzeigeerstatter unbekannt bleibt und seine Glaubwürdigkeit kaum überprüft werden kann, verlangt die Rechtsprechung eine besonders sorgfältige Prüfung. Der Hinweis muss entweder eine erhebliche sachliche Qualität besitzen oder durch weitere Tatsachen bestätigt werden. Unternehmen sollten nach einer Durchsuchung deshalb prüfen lassen, ob tatsächlich ein ausreichender Anfangsverdacht bestand oder ob die Ermittlungsmaßnahme letztlich nur auf unbewiesenen Anschuldigungen beruhte.</p>
<h2>Der Fall: „Altöl wird heimlich in den Gully geschüttet“</h2>
<p>Der bisherige Beitrag schilderte einen Fall aus meiner Verteidigungspraxis. Ein Berliner Kfz-Meisterbetrieb geriet durch eine anonyme Strafanzeige plötzlich in den Verdacht einer Umweltstraftat. Der unbekannte Anzeigeerstatter beschrieb erstaunlich detailliert, welcher Mitarbeiter wann Altöl und andere Stoffe angeblich über bestimmte Abflüsse entsorgt haben sollte. Die Schilderung ließ vermuten, dass der Verfasser die Betriebsräume genau kannte. Die Folgen waren erheblich.</p>
<p>Geschäftsräume wurden durchsucht. Bezirksamt und Landeskriminalamt untersuchten Werkstattgruben, Abflussleitungen und öffentliche Gullys. Boden- und Flüssigkeitsproben wurden genommen.</p>
<p>Der Betriebsinhaber konnte dagegen Entsorgungsnachweise über einen Zeitraum von rund zehn Jahren vorlegen. Die Untersuchungen ergaben außerdem, dass belastete Ablagerungen teilweise bereits vorhanden waren, bevor das Unternehmen den Standort bezogen hatte. Die Werkstattgruben entsprachen den vorgeschriebenen Standards. Die meisten Anschuldigungen bestätigten sich nicht.</p>
<p>Das Ermittlungsverfahren wurde schließlich nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html" target="_blank" rel="noopener">§ 170 Abs. 2 StPO</a> eingestellt.</p>
<p>Der Verdacht, ein früherer Mitarbeiter könne die Anzeige aus persönlichen Motiven erstattet haben, ließ sich nicht beweisen. Genau darin liegt eines der Probleme anonymer Anzeigen.</p>
<h2>BVerfG: Anonyme Hinweise sind erlaubt – aber besonders kritisch zu prüfen</h2>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 14. Juli 2016 – 2 BvR 2474/14 klargestellt:</p>
<p><strong>Anonyme Hinweise dürfen Ermittlungen auslösen. Sie sind als Verdachtsquelle nicht grundsätzlich ausgeschlossen.</strong></p>
<p>Für eine intensive Maßnahme wie eine Wohnungsdurchsuchung gelten jedoch höhere Anforderungen. Wegen der Gefahr einer falschen Beschuldigung muss besonders sorgfältig geprüft werden, welchen konkreten Informationsgehalt der Hinweis besitzt und ob weitere Tatsachen den Verdacht stützen. Eine anonyme Aussage kann eine Durchsuchung grundsätzlich nur tragen, wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder durch schlüssiges Tatsachenmaterial ergänzt wird.</p>
<p>Im damaligen BVerfG-Fall reichten die anonym mitgeteilten Informationen nicht aus, weil sie weitgehend bereits öffentlich bekannt waren und deshalb auch von einem Denunzianten stammen konnten.</p>
<h2>LG Nürnberg-Fürth 2024: Ein detaillierter anonymer Hinweis kann reichen</h2>
<p>Die neuere Rechtsprechung zeigt allerdings die andere Seite. Das LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 14. Februar 2024 – 18 Qs 49/23 u.a., hielt Durchsuchungen aufgrund einer anonymen Anzeige für zulässig.</p>
<p>Der Hinweisgeber hatte nicht lediglich behauptet, in einer Apotheke werde betrogen. Er beschrieb vielmehr konkrete Personen, Abläufe, Zeitpunkte, Rezepte und sogar die technische Vorgehensweise im Kassensystem. Zusätzlich wurden Unterlagen und Bildschirmdaten vorgelegt. Das Gericht sah darin eine ausreichend konkrete Verdachtsgrundlage.</p>
<p><strong>Damit gilt:</strong></p>
<p><em>Je konkreter und überprüfbarer der anonyme Hinweis, desto größer seine strafprozessuale Bedeutung.</em></p>
<h2>LG Arnsberg 2025: Bloße Namensnennung genügt nicht</h2>
<p>Besonders aktuell ist LG Arnsberg, Beschluss vom 1. August 2025 – II-2 Qs 10/25. Ein anonymes Schreiben hatte zwei Personen mit Sachbeschädigungen in Verbindung gebracht. Konkrete Tatsachen dafür, warum ausgerechnet diese Personen die Täter sein sollten, enthielt der Hinweis nicht. Das Landgericht erklärte die daraufhin angeordnete Durchsuchung für rechtswidrig.</p>
<p>Eine anonyme Anzeige ohne nachvollziehbare Tatsachengrundlage sei lediglich eine Vermutung und könne den für eine Durchsuchung notwendigen Anfangsverdacht nicht begründen.</p>
<h2>Was bedeutet das für Unternehmen?</h2>
<p>Eine anonyme Strafanzeige muss weder ignoriert noch ungeprüft geglaubt werden. Die Staatsanwaltschaft darf zunächst Ermittlungen aufnehmen. Für eine Durchsuchung nach § 102 StPO muss jedoch ein konkreter Tatverdacht bestehen und zu erwarten sein, dass Beweismittel gefunden werden.</p>
<p>Für die Verteidigung sind deshalb folgende Fragen entscheidend:</p>
<ul>
<li>Welche Tatsachen nennt der Hinweisgeber tatsächlich?</li>
<li>Woher soll er sein Wissen haben?</li>
<li>Sind seine Angaben überprüfbar?</li>
<li>Welche eigenen Ermittlungen führte die Polizei vor der Durchsuchung durch?</li>
<li>Bestätigten oder widerlegten diese Ermittlungen die Anzeige?</li>
<li>Beruht der Durchsuchungsbeschluss auf Tatsachen oder überwiegend auf Vermutungen?</li>
</ul>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Nach einer Durchsuchung analysiere ich den ursprünglichen Hinweis, den Durchsuchungsbeschluss und die bis dahin vorhandenen Ermittlungsunterlagen. Wenn die anonyme Strafanzeige lediglich Behauptungen enthält und objektive Bestätigungen fehlen, kann die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung angreifbar sein. Zugleich müssen entlastende Geschäftsunterlagen, digitale Daten und betriebliche Abläufe gesichert werden. Der damalige Berliner Umweltfall zeigt, wie entscheidend beispielsweise jahrelange Entsorgungsnachweise und technische Untersuchungen sein können.</p>
<p>Eine anonyme Anzeige darf Ermittlungen anstoßen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass bloße Verdächtigungen ungeprüft zur Grundlage schwerwiegender Zwangsmaßnahmen werden.</p>
<p>Rechtlich geprüft und aktualisiert durch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Unerlaubter Umgang mit Abfall – wann wird Abfallentsorgung zur Straftat?</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/unerlaubter-umgang-mit-abfall-freispruch/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 May 2016 07:24:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[unerlaubter Umgang mit Abfall]]></category>
		<category><![CDATA[Abfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfall Unerlaubter Umgang mit Abfall: Der Vorwurf unerlaubter Umgang mit Abfall kann Unternehmer, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/unerlaubter-umgang-mit-abfall-freispruch/">Unerlaubter Umgang mit Abfall – wann wird Abfallentsorgung zur Straftat?</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfall</h2>
<figure id="attachment_13056" aria-describedby="caption-attachment-13056" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-13056 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung-300x125.jpg" alt="unerlaubter Umgang mit Abfall" width="300" height="125" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung-300x125.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung-1024x427.jpg 1024w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung-768x320.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung-1536x640.jpg 1536w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung-350x146.jpg 350w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung-uai-720x300.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung-uai-1032x430.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/illegale-Abfallentsorgung.jpg 1600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-13056" class="wp-caption-text">unerlaubter Umgang mit Abfall</figcaption></figure>
<p>Unerlaubter Umgang mit Abfall:</p>
<p>Der Vorwurf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/umweltstrafrecht-vereint-straftaten-gegen-die-umwelt/unerlaubter-umgang-mit-gefaehrlichen-abfaellen/" target="_blank" rel="noopener">unerlaubter Umgang mit Abfall</a> kann Unternehmer, Geschäftsführer, Entsorger und Spediteure treffen. § 326 StGB erfasst jedoch nicht jede fehlerhafte Abfallentsorgung. Strafbar ist insbesondere der unbefugte Umgang mit Abfällen, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Menge Menschen oder Umwelt gefährden können. Auch bei Exporten gelten besondere Anforderungen. Deshalb müssen Abfalleigenschaft, Gefährlichkeit, Menge, Genehmigung und persönliche Verantwortlichkeit einzeln nachgewiesen werden. Wer eine Vorladung, Durchsuchung oder Anklage erhält, sollte diese Voraussetzungen anhand der Ermittlungsakte und gegebenenfalls sachverständig prüfen lassen.</p>
<h2>Der Fall: 14 alte Fernseher auf dem Weg nach Namibia</h2>
<p>Der ursprüngliche Beitrag dieser Webseite beruhte auf einem von mir verteidigten Verfahren vor einem Berliner Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft warf einem Unternehmer vor, 14 defekte Fernseher von Europa über den Hamburger Hafen nach Namibia verbringen zu wollen. Sie sah darin unerlaubten Umgang mit Abfällen und stützte die Anklage unter anderem auf das europäische Abfallverbringungsrecht. Bereits die Anklageschrift war problematisch. Im Anklagesatz wurde nicht konkret bezeichnet, um welche Gegenstände es sich handeln sollte. Erst das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen sprach von 14 Fernsehern. Eine eindeutige Individualisierung der Geräte fehlte ebenfalls. Die Verteidigung griff deshalb zunächst die Anklage selbst an.</p>
<p>Das Gericht ließ das Verfahren dennoch zur Hauptverhandlung zu. Am Ende kam es zum Freispruch. Das Gericht sah bei den 14 Fernsehern die damals erforderliche Erheblichkeitsschwelle hinsichtlich der Abfallmenge nicht als erreicht an.</p>
<p>Der Fall zeigt bis heute: Der Begriff „<em>Abfall</em>“ in einer Anklage genügt nicht. Die Staatsanwaltschaft muss den konkreten Gegenstand und die gesetzlichen Voraussetzungen nachvollziehbar belegen.</p>
<h2>Was verlangt § 326 StGB heute?</h2>
<p>Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__326.html" target="_blank" rel="noopener">§ 326 StGB</a> drohen bei vorsätzlichem unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch fahrlässiges Handeln kann strafbar sein. Erfasst werden beispielsweise Abfälle, die giftig, krebserzeugend, explosionsgefährlich oder aufgrund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, Gewässer, Luft oder Boden nachhaltig zu schädigen. Zugleich enthält § 326 Abs. 6 StGB eine wichtige Bagatellgrenze: Die Tat ist nicht strafbar, wenn schädliche Umwelteinwirkungen wegen der geringen Menge offensichtlich ausgeschlossen sind.</p>
<h2>BGH: Nicht jede abfallrechtliche Einstufung entscheidet über die Strafbarkeit</h2>
<p>Der BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 – 4 StR 419/19, hat klargestellt, dass die abfallrechtliche Bezeichnung eines Stoffes zwar ein wichtiges Indiz darstellt, aber die strafrechtliche Prüfung nicht ersetzt. Im Verfahren ging es um sogenannte Ölpellets. Der BGH betonte, dass aus einer für „nicht gefährliche Abfälle“ verwendeten Abfallschlüsselnummer nicht automatisch folgt, dass der Stoff auch im Sinne des § 326 StGB ungefährlich ist. Entscheidend bleibt seine tatsächliche Eignung, Mensch oder Umwelt zu schädigen.</p>
<h3>Für die Verteidigung bedeutet das umgekehrt:</h3>
<p>Auch die bloße behördliche Kennzeichnung als gefährlicher Abfall ersetzt nicht die Prüfung der konkreten stofflichen Eigenschaften und Mengen.</p>
<h2>BGH 2021: Auch eine genehmigte Anlage schützt nicht immer</h2>
<p>Mit Beschluss vom 5. August 2021 – 2 StR 307/20 entschied der BGH außerdem, dass § 326 StGB auch dann eingreifen kann, wenn Abfälle innerhalb einer grundsätzlich zugelassenen Anlage behandelt werden. Strafbar kann eine wesentliche Abweichung vom genehmigten Verfahren sein. Entscheidend ist nach dem BGH, ob gerade solche Vorgaben verletzt wurden, deren Einhaltung das Gefahrenpotenzial des Abfalls beseitigen sollte.</p>
<p>Damit reicht die Verteidigung</p>
<p><em>„Unsere Anlage war genehmigt“</em></p>
<p>allein nicht aus.</p>
<p>Es muss geprüft werden, welche konkrete Tätigkeit genehmigt war und ob tatsächlich wesentlich davon abgewichen wurde.</p>
<h2>OLG Zweibrücken 2025: Selbst der Abfallbegriff kann schwierig sein</h2>
<p>Wie komplex bereits die erste Tatbestandsfrage sein kann, zeigt OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. März 2025 – 1 Ws 64/25. Das Gericht hielt die Rechtslage in einem Verfahren über Autowracks für so schwierig, dass dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beizuordnen war. Streitentscheidend war, ob und unter welchen Voraussetzungen die Fahrzeuge überhaupt als Abfall im Sinne des § 326 StGB einzustufen waren.</p>
<h2>Neue EU-Regeln für Abfalltransporte seit 2026</h2>
<p>Für grenzüberschreitende Fälle wie den damaligen Fernseher-Export hat sich die Rechtslage zusätzlich verändert. Die Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen ersetzt die frühere Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und gilt seit 2026 in wesentlichen Teilen. Sie verschärft und digitalisiert die Kontrolle grenzüberschreitender Abfalltransporte. Unternehmen, die gebrauchte Elektrogeräte, Ersatzteile oder Recyclingmaterial ins Ausland verbringen, müssen deshalb besonders sorgfältig unterscheiden:</p>
<p><strong>gebrauchsfähige Ware oder Abfall?</strong></p>
<p>Von dieser Einordnung kann abhängen, ob umfangreiche abfallrechtliche Genehmigungs- und Nachweispflichten bestehen.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Bei einem Vorwurf wegen unerlaubten Umgangs mit Abfall prüfe ich insbesondere:</p>
<ul>
<li>Handelte es sich überhaupt um Abfall?</li>
<li>Welche stofflichen Eigenschaften lagen vor?</li>
<li>War die Menge strafrechtlich erheblich?</li>
<li>Welche Genehmigung bestand?</li>
<li>Wurde wesentlich vom zugelassenen Verfahren abgewichen?</li>
<li>Wer traf die konkrete Entscheidung?</li>
<li>Was wusste der Geschäftsführer oder Betriebsleiter?</li>
<li>Welche EU-Vorschriften galten bei einer grenzüberschreitenden Verbringung?</li>
</ul>
<p>Technische Gutachten, Laboranalysen, Entsorgungsnachweise und digitale Betriebsunterlagen können dabei entscheidend sein. Bei Bedarf arbeite ich mit ausgewählten Sachverständigen zusammen. Der frühere Berliner Freispruch zeigt, dass schon die genaue Prüfung von Abfallbegriff, Menge und Anklagegegenstand ein Verfahren entscheiden kann.</p>
<p>Rechtlich geprüft und aktualisiert durch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/unerlaubter-umgang-mit-abfall-freispruch/">Unerlaubter Umgang mit Abfall – wann wird Abfallentsorgung zur Straftat?</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Gewässerverunreinigung</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-wegen-gewaesserverunreinigung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Mar 2016 10:52:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewässerverunreinigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anklage wegen Gewässerverunreinigung – strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen Eine Anklage wegen Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB kann Geschäftsführer, Betriebsleiter und [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-wegen-gewaesserverunreinigung/">Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Gewässerverunreinigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Anklage wegen Gewässerverunreinigung – strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen</h2>
<figure id="attachment_13065" aria-describedby="caption-attachment-13065" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-13065 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung-300x125.jpg" alt="Anklage wegen Gewässerverunreinigung" width="300" height="125" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung-300x125.jpg 300w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung-1024x427.jpg 1024w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung-768x320.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung-1536x640.jpg 1536w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung-350x146.jpg 350w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung-uai-720x300.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung-uai-1032x430.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/illegale-Abfallentsorgung.jpg 1600w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-13065" class="wp-caption-text">Anklage wegen Gewässerverunreinigung</figcaption></figure>
<p>Eine Anklage wegen Gewässerverunreinigung nach<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__324.html" target="_blank" rel="noopener"> § 324 StGB</a> kann Geschäftsführer, Betriebsleiter und verantwortliche Mitarbeiter treffen. Strafbar macht sich, wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder dessen Eigenschaften nachteilig verändert. Vorsätzliches Handeln wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar. Bei Fahrlässigkeit drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wer eine Anklage erhält, sollte deshalb Genehmigungslage, technische Abläufe, Verantwortlichkeiten und insbesondere den Nachweis der konkreten Gewässerveränderung überprüfen lassen.</p>
<h2>Aktueller Fall: PFAS-haltige Löschmittel</h2>
<p>Wie aktuell der Vorwurf ist, zeigt eine Anklage der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität NRW vom Juni 2025.</p>
<p>Drei Verantwortliche eines Entsorgungsunternehmens sollen zwischen 2020 und 2024 rund 208 Tonnen PFAS-haltiges Material angenommen haben. Für erhebliche Mengen fehlten nach Angaben der Staatsanwaltschaft Entsorgungsnachweise. Bei Boden- und Gewässerproben an den Betriebsstandorten wurden auffällig hohe PFAS-Werte festgestellt. Zwei Beschuldigte wurden deshalb unter anderem wegen besonders schwerer Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, unerlaubten Umgangs mit Abfällen und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.</p>
<p>Der Fall zeigt: Umweltstrafverfahren verbinden häufig technische, chemische und wirtschaftliche Fragen. Eine erhöhte Schadstoffkonzentration allein beantwortet noch nicht, wer sie verursacht und wer dafür strafrechtlich verantwortlich ist.</p>
<h2>Was wurde aus dem früheren K+S-Fall?</h2>
<p>Der bisherige Artikel berichtete über die 2016 erhobene Anklage gegen Manager und Mitarbeiter von K+S. Ihnen wurde vorgeworfen, Millionen Kubikmeter Salzlauge unzulässig versenkt und dadurch Grundwasser verunreinigt zu haben.</p>
<p>Eine wichtige Folgeentscheidung erging durch das OLG Jena am 5. Mai 2017 – 1 Ws 481/16. Das Gericht stellte hohe Anforderungen, wenn trotz einer formal wirksamen behördlichen Genehmigung strafrechtliche Verantwortung begründet werden soll. Allein die Kenntnis, dass eine Genehmigung möglicherweise rechtswidrig ist, reicht für ein kollusives Zusammenwirken zwischen Unternehmen und Behörde nicht. Erforderlich sind weitergehende Umstände eines bewussten Zusammenwirkens.</p>
<p>Das ist für die Verteidigung wesentlich: Das Strafgericht ist keine allgemeine Kontrollinstanz für möglicherweise fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen.</p>
<h2>Nicht jede geringfügige Beeinträchtigung genügt</h2>
<p>Auch die tatsächliche Gewässerveränderung muss nachgewiesen werden. Das OLG München, Urteil vom 19. August 2021 – 32 U 3372/17, weist im Zusammenhang mit § 324 StGB darauf hin, dass lediglich geringfügige Beeinträchtigungen nicht unter den Straftatbestand fallen.</p>
<p>Deshalb können Messwerte, Probenahmestellen, Referenzwerte und Sachverständigengutachten für die Verteidigung entscheidend sein.</p>
<h2>Wie kann der Strafverteidiger helfen?</h2>
<p>Bei einer Anklage wegen <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/umweltstrafrecht-vereint-straftaten-gegen-die-umwelt/gewaesserverunreinigung/" target="_blank" rel="noopener">Gewässerverunreinigung</a> prüfe ich insbesondere:</p>
<ul>
<li>Welche konkrete Verunreinigung ist bewiesen?</li>
<li>Wo und wann wurden Proben genommen?</li>
<li>Besteht ein nachvollziehbarer Zusammenhang zum Betrieb?</li>
<li>Welche Genehmigungen lagen vor?</li>
<li>Wer war tatsächlich verantwortlich?</li>
<li>Handelte der Beschuldigte vorsätzlich oder fahrlässig?</li>
<li>Welche technischen Sicherungssysteme bestanden?</li>
</ul>
<p>Ich analysiere die Ermittlungsakte persönlich und ziehe bei chemischen, technischen oder hydrogeologischen Fragen bei Bedarf geeignete Sachverständige hinzu.</p>
<p>Eine Anklage wegen Gewässerverunreinigung sollte deshalb nicht allein anhand behördlicher Messwerte beurteilt werden. Entscheidend sind Ursache, Genehmigungslage, persönliche Verantwortlichkeit und die belastbare naturwissenschaftliche Beweisführung.</p>
<p>Aktualisiert durch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/anwaltskanzleien-fuer-wirtschaftsstrafrecht-2/oliver-marson-kontakt-zur-rechtsanwaltskanzlei-fuer-wirtschaftsstrafrecht-in-berlin-charlottenburg-2/" target="_blank" rel="noopener">Rechtsanwalt Marson</a> &#8211; August 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-wegen-gewaesserverunreinigung/">Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Gewässerverunreinigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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		<title>Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/werbung-fuer-atomkraft-mit-vergleich-zur-windenergie-ist-irrefuehrend/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2013 07:08:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[werbung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend Das Gericht gab einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung statt. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/werbung-fuer-atomkraft-mit-vergleich-zur-windenergie-ist-irrefuehrend/">Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_6210" aria-describedby="caption-attachment-6210" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-6210 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg" alt="Werbung für Atomkraft Fachanwalt für Strafrecht" width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-720x900.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-1032x1290.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5.jpg 1314w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6210" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</h2>
<p>Das Gericht gab einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung statt. Es kam zu der Überzeugung:  <strong>Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</strong>.</p>
<p>Ein deutscher <strong>Hersteller von Windkraftanlagen</strong> ging am <strong>Landgericht Berlin</strong> gegen einen <strong>Betreiber eines Atomkraftwerks</strong> vor. Letzterer hatte Werbung für Kernenergie betrieben, in dem er behauptete, Kernkraftwerke hätten ähnlich gute <strong>Umweltwerte</strong> wie Atomkraftanlagen.</p>
<p>Daraufhin konnte eine einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin erwirkt werden, mit der solche Werbung untersagt wurde. <a href="http://dost-rechtsanwalt.de/files/91_o_35_11_urteil_vom_05.05.2011_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf">Die interessante Begründung, mit der der Atomlobby eine Abfuhr erteilt wurde, ist hier nachzulesen</a>.</p>
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<p data-start="0" data-end="70"><strong data-start="0" data-end="70">Werbung für Atomkraft strafbar? </strong></p>
<p data-start="72" data-end="321">Die Frage, ob Werbung für Atomkraft strafbar ist, sorgt immer wieder für Verunsicherung. Gerade vor dem Hintergrund energiepolitischer Diskussionen stellen sich viele: Darf man öffentlich für Kernenergie werben – oder drohen rechtliche Konsequenzen?</p>
<p data-start="323" data-end="705"><strong data-start="323" data-end="390">Meinungsfreiheit schützt auch kontroverse Positionen</strong><br data-start="390" data-end="393" />In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit als hohes Gut. Sie ist in Art. 5 des <span class="hover:entity-accent entity-underline inline cursor-pointer align-baseline"><span class="whitespace-normal">Grundgesetz</span></span> verankert und schützt grundsätzlich auch die Befürwortung von Atomkraft. Das bedeutet: Wer sich öffentlich positiv über Kernenergie äußert oder dafür wirbt, macht sich in der Regel nicht strafbar.</p>
<p data-start="707" data-end="1112"><strong data-start="707" data-end="760">Keine Strafbarkeit allein wegen Atomkraft-Werbung</strong><br data-start="760" data-end="763" />Es gibt kein Gesetz, das Werbung für Atomkraft generell unter Strafe stellt. Anders als etwa bei verbotenen Organisationen oder bestimmten gefährlichen Handlungen fehlt es hier an einem entsprechenden Straftatbestand. Auch das <span class="hover:entity-accent entity-underline inline cursor-pointer align-baseline"><span class="whitespace-normal">Strafgesetzbuch (StGB)</span></span> enthält keine Vorschrift, die die bloße Befürwortung von Kernenergie kriminalisiert.</p>
<p data-start="1114" data-end="1475"><strong data-start="1114" data-end="1160">Wann kann es dennoch problematisch werden?</strong><br data-start="1160" data-end="1163" />Strafrechtlich relevant kann eine Äußerung jedoch werden, wenn sie andere Rechtsgüter verletzt. Das ist zum Beispiel der Fall bei Volksverhetzung, Beleidigung oder der Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen. Auch irreführende Werbung im wirtschaftlichen Kontext kann wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben.</p>
<p data-start="1477" data-end="1856"><strong data-start="1477" data-end="1518">Besonderheiten im Unternehmenskontext</strong><br data-start="1518" data-end="1521" />Unternehmen müssen bei Werbung für Energieformen – einschließlich Atomkraft – insbesondere das Wettbewerbsrecht und das Verbraucherrecht beachten. Unzutreffende oder irreführende Aussagen über Sicherheit oder Umweltverträglichkeit können rechtliche Folgen nach sich ziehen, auch wenn dies nicht unmittelbar strafrechtlich relevant ist.</p>
<p data-start="1858" data-end="2279" data-is-last-node="" data-is-only-node=""><strong data-start="1858" data-end="1867">Fazit</strong><br data-start="1867" data-end="1870" />Werbung für Atomkraft ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar. Die Meinungsfreiheit schützt auch kontroverse Positionen in der Energiepolitik. Grenzen bestehen jedoch dort, wo andere Gesetze verletzt werden – etwa durch falsche Angaben oder strafbare Inhalte. Wer rechtlich auf der sicheren Seite bleiben will, sollte Aussagen sachlich und korrekt formulieren und im Zweifel juristischen Rat einholen.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/werbung-fuer-atomkraft-mit-vergleich-zur-windenergie-ist-irrefuehrend/">Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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