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	<title>Umweltstrafrecht-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
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	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
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		<title>Rache ist Blutwurst-die anonyme Strafanzeige gegen ein Unternehmen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Nov 2017 14:36:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Big Data Analyse]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die anonyme Strafanzeige als Auswurf schlechter Manieren In den letzten Jahren fällt mir immer mal wieder eine Strafanzeige auf, die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/die-anonyme-strafanzeige/">Rache ist Blutwurst-die anonyme Strafanzeige gegen ein Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_6210" aria-describedby="caption-attachment-6210" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-6210" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg" alt="Fachanwalt für Strafrecht" width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-720x900.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-1032x1290.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5.jpg 1314w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6210" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Die anonyme Strafanzeige als Auswurf schlechter Manieren</h2>
<p>In den letzten Jahren fällt mir immer mal wieder eine Strafanzeige auf, die sich später als wissentlich falsche Verdächtigung herausstellt. Dabei auffällig ist, dass es sich um Anzeigen gegen Unternehmen handelt und diese anonym erstattet werden. Für die davon betroffenen Unternehmen zieht das Unannehmlichkeiten nach sich. Denn so manches mal werden die Geschäftsräume durchsucht und die Geschäftsführung ist angesichts des eröffneten Tatverdachts sprachlos. Nicht etwa deshalb, weil sich die Geschäftsführung &#8222;ertappt&#8220; fühlt. Vielmehr wegen der aus der Luft gegriffenen Verdächtigungen. So geschah es erst dieses Jahr in Berlin.</p>
<h3>Die anonyme Strafanzeige gegen ein Berliner Unternehmen</h3>
<p>Eine anonyme Strafanzeige behauptete unerlaubten Umgang mit Abfällen (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/326.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§326 Abs.1</a> StGB) durch den Inhaber eines KfZ-Meisterbetriebs. Die vermeintlichen Verunreinigungen wurden detailreich beschrieben. Der Anzeigeerstatter musste die Örtlichkeiten gut kennen, denn sonst hätte er sie so nicht beschreiben können. Und er muss auch &#8222;alles&#8220; gesehen haben, was angeblich an Umweltschweinereien durch die Verantwortlichen teils selbst verbrochen, teils angewiesen wurde. Denn er schilderte, wer wann was an Ölen in welchen öffentlichen Abwassergully entsorgt habe.</p>
<h3>Untersuchungen durch das Bezirksamt und das Berliner Landeskriminalamt</h3>
<p>Die Strafanzeige führte zur Durchsuchung der Geschäftsräume. Ein Berliner Bezirksamt rückte an, um die Vorwürfe zu untersuchen. Und das LKA Berlin entnahm aus Werkstattgruben, Abflussröhren und öffentlichen Gullys Flüssigkeits- und Bodenproben. Der Inhaber des Unternehmens legte die Bescheinigungen der letzten 10 Jahre für die ordnungsgemäße Entsorgung (Abfur) von Altölen vor. Er versuchte sich so zu entlasten.  Aber die Untersuchungen und der Ermittlungsaufwand wurden durchgeführt.  Sie waren zeitaufwendig und teuer. Tatsächlich konnten bei der Untersuchung  Stoffe gefunden werden, die geeignet gewesen wären, ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen. Aber letztlich stellte sich heraus, dass es an der vom Gesetzgeber geforderten &#8222;Nachhaltigkeit&#8220; fehlte. Im Übrigen waren das solche Altablagerungen, die schon vor der dortigen Niederlassung des jetzt betroffenen Unternehmens in den Boden gekommen waren. Außerdem wurde festgestellt, dass die Werkstattgruben den vorgeschriebenen Standard ausweisen und Altöle nicht in das Erdreich eingedrungen waren. Die Mehrzahl der Vorwürfe, die mit der anonymen Strafanzeige erhoben wurden, fanden nicht einmal im Ansatz eine Bestätigung. Das Verfahren wurde letztlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.</p>
<h3>Was tun im Falle einer anonymen Strafanzeige?</h3>
<p>Meistens bleibt den betroffenen Unternehmen keine Chance, die Anonymität des Anzeigeerstatters beweissicher zu &#8222;knacken&#8220;. Auch hier war es nicht anders: der Verdacht ist groß, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter handelte, dem gekündigt wurde und der sich nun mit der Strafanzeige &#8222;rächte&#8220;. Ganz in dem Sinne &#8222;Rache ist Blutwurst&#8220;. Aber beweisen lässt sich der Verdacht in diesem Fall nicht.</p>
<p>Erläuterungen zum Umweltstrafrecht finden Sie auch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/umweltstrafrecht-vereint-straftaten-gegen-die-umwelt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
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		<title>Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfall</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 May 2016 07:24:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
		<category><![CDATA[Abfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#160; Kein unerlaubter Umgang mit Abfall Die Staatsanwaltschaft Berlin  warf einem Unternehmer eine für heutige Zeiten typische Umweltstraftat vor.  Die [&#8230;]</p>
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<figure id="attachment_6210" aria-describedby="caption-attachment-6210" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-6210 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg" alt="Abfall Fachanwalt für Strafrecht" width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-720x900.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-1032x1290.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5.jpg 1314w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6210" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Kein unerlaubter Umgang mit Abfall</h2>
<p>Die <strong>Staatsanwaltschaft</strong> Berlin  warf einem Unternehmer eine für heutige Zeiten typische <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/zuordnung-der-wirtschaftsstraftaten-zur-wirtschaftskriminalitaet/umweltstrafrecht-vereint-straftaten-gegen-die-umwelt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Umweltstraftat </a>vor.  Die Anklage ging von unerlaubten Umgang mit Abfall gem.<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/326.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"> § 326 StGB</a>  i.V.m. der <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/VO-EG-Nr.-1013-2006.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 1013-2006</a> aus.</p>
<h3>Abfall in Anklage nicht hinreichend konkretisiert</h3>
<p>Die <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/Anklage-Abfall.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Anklageschrift </a>verzichtete unter Verstoß gegen § 200 StPO auf eine ausreichende Konkretisierung. So verschwieg sie im Anklagesatz, um was für &#8222;Abfall&#8220; es sich gehandelt haben sollte, mit dem das Unternehmen &#8222;unerlaubt umgegangen&#8220; sein soll. Das Wesentliche Ermittlungsergebnis konkretisierte zwar den Abfall dahingehend, dass es sich um 14 defekte Fernsehempfänger gehandelt habe, die von Europa nach Namibia über den Seehafen Hamburg verachtet werden sollten. Die Anklage bezeichnete aber die Geräte nicht unverwechselbar unter Benennung der Seriennummern. Es blieb somit offen, worüber das Gericht urteilen und wogegen sich mein Mandant verteidigen sollte.</p>
<h4>Antrag der Verteidigung auf Nichtzulassung der Anklageverlesung</h4>
<p>Der Mangel der Anklage führte nach Beginn der Hauptverhandlung zu dem <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/05/Nichtzulassung-der-Anklageverlesung1.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag</a>, die Verlesung der Anklage nicht zuzulassen und das Verfahren mit <strong>Prozessurteil</strong> gem. § 260 Abs.3 StPO auf Kosten der Justizkasse einzustellen. Der Antrag hatte keinen Erfolg. Der Richter war vielleicht fachlich überfordert, denn er hielt den Antrag für nicht justitiabel: &#8222;das geht nicht&#8220; merkte er an. Das das doch geht zeigt die dazu entsprechende Rechtsprechung bis zum BGH. In anderen Fällen war ich mit solchen Anträgen, <a href="http://dost-rechtsanwalt.de/verfahrenseinstellung-mit-urteil-bei-vergewaltigung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wie hier dokumentiert</a>, erfolgreich. Ich konfrontierte den Vorsitzenden mit der Rechtsprechung. Das tat er mit dem Hinweis ab, dass er anderer Meinung sei. Ich kündigte ihm an, meine Meinung im Falle einer Verurteilung mit der Sprungrevision am Kammergericht Berlin durchzusetzen.</p>
<h3>Freispruch statt Schuldspruch</h3>
<p>Es kam zum Freispruch. Das Gericht war plötzlich der Auffassung, dass 14 Fernsehempfänger nicht das Tatbestandsmerkmal der &#8222;nicht unerheblichen Menge&#8220; des unerlaubten Umgangs mit Abfall erfülle. Komisch nur, dass diese Erkenntnis nicht bereits bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens die Entscheidungsfindung beeinflusste. Vermutlich hatte den Richter dann doch die &#8222;Drohung&#8220; mit der Revision zum Nachdenken veranlasst.</p>
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		<title>Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Gewässerverunreinigung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Mar 2016 10:52:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Staatsanwaltschaft Meiningen erhebt gegen Manger, der K + S Aktiengesellschaft, Anklage wegen des Verdachtes der Gewässerverunreinigung und des unerlaubten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-wegen-gewaesserverunreinigung/">Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Gewässerverunreinigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Staatsanwaltschaft Meiningen erhebt gegen Manger, der K + S Aktiengesellschaft, Anklage wegen des Verdachtes der <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/umweltstrafrecht-vereint-straftaten-gegen-die-umwelt/gewaesserverunreinigung/" target="_blank" rel="noopener">Gewässerverunreinigung </a>und des <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/umweltstrafrecht-vereint-straftaten-gegen-die-umwelt/unerlaubter-umgang-mit-gefaehrlichen-abfaellen/" target="_blank" rel="noopener">unerlaubten Umgangs mit Abfällen</a>.</h2>
<figure id="attachment_3514" aria-describedby="caption-attachment-3514" style="width: 233px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-3514 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/OLMA6909-233x300.jpg" alt="Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Gewässerverunreinigung RA Marson" width="233" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/OLMA6909-233x300.jpg 233w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/OLMA6909-768x989.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/OLMA6909-795x1024.jpg 795w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/OLMA6909-uai-720x927.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2016/03/OLMA6909.jpg 800w" sizes="(max-width: 233px) 100vw, 233px" /><figcaption id="caption-attachment-3514" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<p>Ausgangpunkt der Ermittlungen war eine Strafanzeige der Gemeinde Gerstungen im Bundesland Thüringen, die K + S vorwirft, zwischen 1999 und 2007  insgesamt 9,5 Millionen Kubikmeter Salzlauge aus der Kaligewinnung in der Gerstunger Mulde illegal entsorgt, und damit das Grundwasser in der Region verunreinigt zu haben.</p>
<p>Die für die Versenkung erforderlichen Voraussetzungen zur Versenkung von Kaliabwässern nach dem Wasserrecht, sollen nicht gegeben gewesen sein. Daher werden nicht nur Manger und Mitarbeiter von K + S, sondern auch drei Mitarbeiter des Landesbergamtes angeklagt, die Genehmigungen erteilt haben sollen, die rechtlich nicht haltbar waren.</p>
<p>K + S ist hier anderer Meinung und nahm über ihren Pressesprecher hierzu wie folgt Stellung:</p>
<p>„<em><a href="http://www.k-plus-s.com/de/news/presseinformationen/2016/presse-160303.html" target="_blank" rel="noopener">Das Unternehmen ist unverändert der Überzeugung, dass die erteilte Genehmigung zur Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde (Thüringen) in den Jahren 1999 bis 2007 rechtmäßig ist. Die fortlaufende Prüfung durch eine externe Kanzlei im Auftrag des Unternehmens in den vergangenen Monaten hat ergeben, dass keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten vorliegen. Das Unternehmen sieht vor diesem Hintergrund keine Notwendigkeit, finanzielle Vorsorge – beispielsweise in Form von Rückstellungen – zu treffen.</a></em>“</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft verfolgt mit ihrer Anklage auch eine Abschöpfung der durch die Abwasserentsorgung erzielten Gewinne. Insider sprechen von bis zu 325 Millionen Euro.</p>
<p>Es ist jetzt Sache des Landgerichtes über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.</p>
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		<title>Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2013 07:08:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend Das Gericht gab einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung statt. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/werbung-fuer-atomkraft-mit-vergleich-zur-windenergie-ist-irrefuehrend/">Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_6210" aria-describedby="caption-attachment-6210" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-6210 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg" alt="Werbung für Atomkraft Fachanwalt für Strafrecht" width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-720x900.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-1032x1290.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5.jpg 1314w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6210" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</h2>
<p>Das Gericht gab einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung statt. Es kam zu der Überzeugung:  <strong>Werbung für Atomkraft mit Vergleich zur Windenergie ist irreführend</strong>.</p>
<p>Ein deutscher <strong>Hersteller von Windkraftanlagen</strong> ging am <strong>Landgericht Berlin</strong> gegen einen <strong>Betreiber eines Atomkraftwerks</strong> vor. Letzterer hatte Werbung für Kernenergie betrieben, in dem er behauptete, Kernkraftwerke hätten ähnlich gute <strong>Umweltwerte</strong> wie Atomkraftanlagen.</p>
<p>Daraufhin konnte eine einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin erwirkt werden, mit der solche Werbung untersagt wurde. <a href="http://dost-rechtsanwalt.de/files/91_o_35_11_urteil_vom_05.05.2011_landgericht_berlin_anonymisiert.pdf">Die interessante Begründung, mit der der Atomlobby eine Abfuhr erteilt wurde, ist hier nachzulesen</a>.</p>
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<p data-start="0" data-end="70"><strong data-start="0" data-end="70">Werbung für Atomkraft strafbar? </strong></p>
<p data-start="72" data-end="321">Die Frage, ob Werbung für Atomkraft strafbar ist, sorgt immer wieder für Verunsicherung. Gerade vor dem Hintergrund energiepolitischer Diskussionen stellen sich viele: Darf man öffentlich für Kernenergie werben – oder drohen rechtliche Konsequenzen?</p>
<p data-start="323" data-end="705"><strong data-start="323" data-end="390">Meinungsfreiheit schützt auch kontroverse Positionen</strong><br data-start="390" data-end="393" />In Deutschland gilt die Meinungsfreiheit als hohes Gut. Sie ist in Art. 5 des <span class="hover:entity-accent entity-underline inline cursor-pointer align-baseline"><span class="whitespace-normal">Grundgesetz</span></span> verankert und schützt grundsätzlich auch die Befürwortung von Atomkraft. Das bedeutet: Wer sich öffentlich positiv über Kernenergie äußert oder dafür wirbt, macht sich in der Regel nicht strafbar.</p>
<p data-start="707" data-end="1112"><strong data-start="707" data-end="760">Keine Strafbarkeit allein wegen Atomkraft-Werbung</strong><br data-start="760" data-end="763" />Es gibt kein Gesetz, das Werbung für Atomkraft generell unter Strafe stellt. Anders als etwa bei verbotenen Organisationen oder bestimmten gefährlichen Handlungen fehlt es hier an einem entsprechenden Straftatbestand. Auch das <span class="hover:entity-accent entity-underline inline cursor-pointer align-baseline"><span class="whitespace-normal">Strafgesetzbuch (StGB)</span></span> enthält keine Vorschrift, die die bloße Befürwortung von Kernenergie kriminalisiert.</p>
<p data-start="1114" data-end="1475"><strong data-start="1114" data-end="1160">Wann kann es dennoch problematisch werden?</strong><br data-start="1160" data-end="1163" />Strafrechtlich relevant kann eine Äußerung jedoch werden, wenn sie andere Rechtsgüter verletzt. Das ist zum Beispiel der Fall bei Volksverhetzung, Beleidigung oder der Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen. Auch irreführende Werbung im wirtschaftlichen Kontext kann wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben.</p>
<p data-start="1477" data-end="1856"><strong data-start="1477" data-end="1518">Besonderheiten im Unternehmenskontext</strong><br data-start="1518" data-end="1521" />Unternehmen müssen bei Werbung für Energieformen – einschließlich Atomkraft – insbesondere das Wettbewerbsrecht und das Verbraucherrecht beachten. Unzutreffende oder irreführende Aussagen über Sicherheit oder Umweltverträglichkeit können rechtliche Folgen nach sich ziehen, auch wenn dies nicht unmittelbar strafrechtlich relevant ist.</p>
<p data-start="1858" data-end="2279" data-is-last-node="" data-is-only-node=""><strong data-start="1858" data-end="1867">Fazit</strong><br data-start="1867" data-end="1870" />Werbung für Atomkraft ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar. Die Meinungsfreiheit schützt auch kontroverse Positionen in der Energiepolitik. Grenzen bestehen jedoch dort, wo andere Gesetze verletzt werden – etwa durch falsche Angaben oder strafbare Inhalte. Wer rechtlich auf der sicheren Seite bleiben will, sollte Aussagen sachlich und korrekt formulieren und im Zweifel juristischen Rat einholen.</p>
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