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	<title>Investigative Strafverteidigung-Archiv - Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</title>
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	<description>Strafverteidigung durch computergestützte Analyse der Beweismittel</description>
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		<title>Mobil-Forensik &#8211; der EU-Standard kommt (Gastbeitrag)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Apr 2022 13:37:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Investigative Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Mobil-Forensik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein wichtiger Schritt zu EU-weiten Standards der Mobil-Forensik &#8211; Durchbruch für die digitale Beweisführung in Strafverfahren Im März 2022 wurde [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_8645" aria-describedby="caption-attachment-8645" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-8645 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2019/02/Anwälte3-2-240x300.jpg" alt="Mobil-Forensik" width="240" height="300" /><figcaption id="caption-attachment-8645" class="wp-caption-text">Dr. Uwe Ewald</figcaption></figure>
<h2><strong>Ein wichtiger Schritt zu EU-weiten Standards der Mobil-Forensik &#8211; Durchbruch für die digitale Beweisführung in Strafverfahren<br />
</strong></h2>
<p>Im März 2022 wurde nach fast dreijähriger Arbeit im Rahmen des FORMOBILE-Horizon-2020-Projekts ein sog. <a href="https://www.cencenelec.eu/media/CEN-CENELEC/CWAs/RI/cwa17865_2022.pdf" target="_blank" rel="noopener">CEN Workshop Agreement (CWA 17865)</a> – einer Vorstufe zu einem folgenden ISO-Standard – unter dem Titel „Requirements and Guidelines for a complete end-to-end mobile forensic investigation chain“ veröffentlicht.</p>
<p>Damit wird erstmals ein strukturierter Versuch unternommen, alle wesentlichen Erfordernisse, die für die digitalforensische Ermittlungen mit Daten von mobilen Geräten anwendungsbereit zu beschreiben, die für eine zuverlässige, transparente und nachvollziehbare Präsentation von digitalen Beweisen aus mobilen Geräten, besonders Smartphones, in der Beweisaufnahme zu beachten sind.</p>
<p>Diese Vereinbarung von Kriterien und Standards (CWA) bietet einen Leitfaden an, der einerseits eine zuverlässige digitalforensische Datenverarbeitung durch IT-Forensiker sichern soll und andererseits eine Orientierung für die nachträgliche Überprüfung der Qualität desselben in der Beweisaufnahme darstellt.</p>
<p>Dieses <a href="https://www.din.de/de/forschung-und-innovation/din-spec/cwa" target="_blank" rel="noopener">CEN-Workshop-Agreement (CWA)</a> befasst sich mit dem Personal, den forensischen Tools, den Verarbeitungsprozessen und dem rechtlichen und ethischen Rahmen für die mobile Forensik und umfasst die folgenden Themen: Zuständigkeiten, Beschlagnahme von Geräten, Datenaufbewahrung, Datenerfassung, Prüfung und Analyse der Daten, Dokumentation aller Untersuchungsschritte, Berichterstattung, Auswertung und Weitergabe von Informationen an andere Ermittlungsbehörden  sowie rechtliche und ethische Überlegungen.</p>
<h2><strong>Leitlinien – hilfreich bei der Überprüfung digitaler Beweise aus mobilen Geräten</strong></h2>
<p>Die häufig anzutreffenden Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit digitaler Beweise während der Beweisaufnahme im Strafverfahren durch die beteiligten Strafjuristen, können in Anwendung der Leitlinien des CWA überwunden werden.</p>
<p>Die im CWA zu findende detaillierte Beschreibung der konkreten Erfordernisse, welche bei der digitalforensischen Arbeit mit Daten von z.B. Smartphones durch die Ermittler zu beachten sind, ergibt sich gewissermaßen eine Folie für die nachträgliche, fallbezogene Überprüfung der Verarbeitungsschritte und damit die Möglichkeit der Einschätzung der Zuverlässigkeit und des Beweiswertes der vorgelegten Beweise.</p>
<p>Für die meisten Strafjuristen dürften aber derzeit selbst diese Leitlinien noch zu abstrakt und zu „technisch“ sein, um sie in einem konkreten Fall effektiv, das heißt auch mit zeitlich vertretbarem Aufwand, sicher anzuwenden.</p>
<p>Deshalb wurden in einem weiteren Schritt Hinweise zur Erarbeitung einer fallbezogenen Checkliste erarbeitet, die eine konkrete Anwendung der in den „Requirements and Guidelines for a complete end-to-end mobile forensic investigation chain“ beschriebenen Standards im Zuge ihrer eigenständigen Überprüfung durch Strafjuristen ermöglichen soll.</p>
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		<title>Datenpanne bei der Telefonica Germany blieb drei Jahre unerkannt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2021 18:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Prozessrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Big Data Analyse]]></category>
		<category><![CDATA[Investigative Strafverteidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Funkzellenabfrage]]></category>
		<category><![CDATA[Funzellendaten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Funkzellendaten &#8211; Fehlerhafte Zeitangaben in Verkehrsdaten der Telefonica Funkzellendaten aus der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sind Verkehrsdaten und beinhalten u.a. Geo-Daten, aus [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Funkzellendaten &#8211; Fehlerhafte Zeitangaben in Verkehrsdaten der Telefonica</h2>
<figure id="attachment_6210" aria-describedby="caption-attachment-6210" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-6210 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg" alt="Funkzellendaten, Fachanwalt für Strafrecht" width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-720x900.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-1032x1290.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5.jpg 1314w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6210" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<p>Funkzellendaten aus der<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html" target="_blank" rel="noopener"> <strong>Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)</strong></a> sind Verkehrsdaten und beinhalten u.a. Geo-Daten, aus denen sich Standorte und Bewegungsprofile von Personen (von mobilen Geräten) ableiten lassen.  Auf dem Weg von der Erzeugung und Erfassung derartiger Daten bis zur Präsentation von beweisrelevanten Befunden der Datenanalyse vor Gericht werden verschiedene Bearbeitungs- und Transformationsstufen durchlaufen, die dem Risiko der <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/tkue-und-funkzellen-daten-analyse/" target="_blank" rel="noopener">Veränderung bis  zur Verfälschung</a> unterliegen.</p>
<p>In einem jetzt bekannt gewordenen Fall waren schon die vom Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellten Verkehrsdaten fehlerhaft.</p>
<p><strong>Drei Jahre fehlerhafte Zeitangaben in den Verkehrsdaten<br />
</strong></p>
<p>Im Verlaufe eines Wirtschaftsstrafverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Prozessbeteiligten darauf aufmerksam gemacht, dass es bei der Telefonica Germany in den letzten 3 Jahren zu einer folgenschweren Datenpanne gekommen ist.</p>
<p>Mit einem Schreiben aus dem Dezember 2020 sollen alle Landeskriminalämter (LKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) von der Telefonica darüber aufgeklärt worden sein, dass fehlerhafte Zeitstempel in den Verkehrsdaten von Roaming-Datenverbindungen bei ausländischen Mobilfunknummern im Netz der Telefonica Deutschland GmbH, die seit 2017 aufgetreten sind, festgestellt wurden.</p>
<p><strong>Fehler bei Roaming-Datenverbindungen</strong></p>
<p>Dieser Fehler führt dazu, dass bei Roaming-Datenverbindungen zur Winterzeit eine gegenüber der korrekten Uhrzeit um eine Stunde spätere Verbindungszeit, und in der Sommerzeit eine um zwei Stunden spätere Zeit für die Verbindung gespeichert wurde. Auswirkung hat dies insbesondere für Standortdaten bei Funkzellenabfragen, die für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum abgefragt wurden. Insbesondere ausländische Rufnummern, die zu dem Abfragezeitpunkt eigentlich als in der Funkzelle aktiv hätten angezeigt werden müssen, wurden nicht angezeigt. Stattdessen wurden Nummern angezeigt, die erst eine oder zwei Stunden später in der Funkzelle aktiv waren. Von diesem Fehler sind Roaming-Datenverbindung im 2G/3G-Netz der Telefonica betroffen. Nicht davon betroffen sein sollen Telefongespräche sowie SMS/MMS. Das 4G-Netz der Telefonica soll davon nicht betroffen gewesen sein.</p>
<p><strong>Bedeutung für laufende und abgeschlossene Strafverfahren</strong></p>
<p>Diese Datenpanne bei einem in Deutschland tätigen Telekommunikationsunternehmen dürfte nicht nur für eine Vielzahl laufender, sondern auch für schon längst abgeschlossener Strafverfahren von Bedeutung sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Strafverteidigerseminare zur Big Data Analyse für Umfangsverfahren (Gastbeitrag)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Feb 2018 21:13:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Big Data Analyse]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Strafverteidigerseminare zur computergestützten Verarbeitung digitaler Massendaten Die aktuelle Entwicklung geht seit Jahren dahin, dass der Staat massiv die Digitalisierung im [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/strafverteidigerseminare-zur-big-data-analyse-fuer-umfangsverfahren/">Strafverteidigerseminare zur Big Data Analyse für Umfangsverfahren (Gastbeitrag)</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_6808" aria-describedby="caption-attachment-6808" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="wp-image-6808 size-medium" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/02/Dr.-Uwe-Ewald-1-240x300.jpg" alt="Strafverteidigerseminare, Interne Ermittlungen, investigative Online Recherche, Big Data, Digitalisierung Strafjustiz, LegalTech, Rechtsanwalt, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kriminologe," width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/02/Dr.-Uwe-Ewald-1-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/02/Dr.-Uwe-Ewald-1-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/02/Dr.-Uwe-Ewald-1-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2018/02/Dr.-Uwe-Ewald-1.jpg 3003w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6808" class="wp-caption-text">Dr. Uwe Ewald</figcaption></figure>
<h2>Strafverteidigerseminare zur computergestützten Verarbeitung digitaler Massendaten</h2>
<p>Die aktuelle Entwicklung geht seit Jahren dahin, dass der Staat massiv die Digitalisierung im Bereich der Inneren Sicherheit und der Strafjustiz betreibt.  Das wird weltweit auch mit der vermeintlichen„terroristischen Bedrohung“ begründet. Die Ausweitung digitaler Überwachung und Ermittlung durch Sicherheitsbehörden und die Polizei stellt eine völlig neue Herausforderung für die Strafverteidigung dar. Die gerade im Strafrecht tätigen Rechtsanwälte sind angehalten, durch Einführung neuer Arbeitsmethoden diesen Anforderungen gerecht zu werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Fähigkeit zur Verarbeitung digitaler Massendaten durch die Strafverteidigung. Strafverteidigerseminare sollen die neuen Arbeitsmethoden und insbesondere den Umgang mit der entprechenden Software vermitteln.</p>
<p>Wir sind überzeugt davon, dass nur die Strafverteidiger, die diese Klaviatur beherrschen, zukünftig in der Lage sein werden, optimale Ergebnisse für ihre Mandanten in Strafverfahren zu erzielen. Das betrifft vor allem Umfangsverfahren. Gleichzeitig wird die Befähigung zur Verarbeitung digitaler Massendaten gerade auch zum Aufspüren entlastender Beweismittel eine Chance geben, die es so bisher noch nie gegeben hat.</p>
<p>In Kooperation zwischen der Strafrechtskanzlei Dost-Roxin und dem <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/eigen-analyse-von-big-data/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kriminologen und Rechtsanwalt Dr. Uwe Ewald</a> bieten wir verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung an. Dr. Uwe Ewald betreibt das<strong> <a href="http://ijaf.eu" target="_blank" rel="noopener noreferrer">International Justice Analysis Forum (IJAF)</a>.</strong> Wir erfassen derzeit über eine <a href="https://creator.zohopublic.com/uweewald/cyber-strafverteidigung/form-perma/Weiterbildung_in_Cyber_Strafverteidigung/SppaXYYE0TXtQACuQpkr6Qfud5VjmG2h3sXD8mQ4T3REvBDE9fnO6CdxtuQMsOEeWtnXnvbOMCH4H9WethqtbfzweyCu8F7dmNFg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Umfrage weitergehenden Bedarf an Weiterbildung und Softwaretraining  aus Sicht der Strafverteidigung</a><strong>.  </strong></p>
<h3>Inhalt der Strafverteidigerseminare zur Bg Data Analyse</h3>
<p>Besondere Herausforderungen an die anwaltliche Tätigkeit ergeben sich bei der Verarbeitung digitaler Massendaten (TKÜ, Handydaten, Online-Durchsuchung etc.). Wir bieten ab März 2018 verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung an und erfassen über eine <a href="https://creator.zohopublic.com/uweewald/cyber-strafverteidigung/form-perma/Weiterbildung_in_Cyber_Strafverteidigung/SppaXYYE0TXtQACuQpkr6Qfud5VjmG2h3sXD8mQ4T3REvBDE9fnO6CdxtuQMsOEeWtnXnvbOMCH4H9WethqtbfzweyCu8F7dmNFg/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Umfrage weitergehenden Bedarf an Weiterbildung und Softwaretraining  aus Sicht der Strafverteidigung</a> angesichts der Herausforderungen bei der Verarbeitung digitaler Massendaten (TKÜ, Handydaten, Online-Durchsuchung etc.) besonders in Umfangsverfahren.</p>
<p>Das nachstehende Weiterbildungsangebot richtet sich primär an Rechtsanwälte und Analysten im Bereich der Strafverteidigung, die sich auf diese Herausforderungen einstellen und sich fit machen wollen und deshalb erforderliche Wissen und die notwendigen IT- und analytischen Fertigkeiten aneignen wollen.</p>
<p>Das Seminar- und Trainingsangebot zielt darauf ab, dem <strong>praktischen Bedürfnissen aktueller Strafverteidigung</strong> auf drei wesentlichen Ebenen zu entsprechen:</p>
<ul>
<li><strong>Verstehen digitaler Informationsverarbeitung im Beweisverfahren:</strong><br />
Zu den aus der Digitalisierung im Bereich der Sicherheit und der Justiz folgenden neuen Herausforderungen an die Strafverteidigung werden grundlegende Kenntnisse vermittelt, welche die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Stand versetzen werden, in kritischer Verteidigerperspektive die von der Staatsanwaltschaft in die Beweisaufnahme eingeführten digitalen Beweismittel zu überprüfen.<br />
Insbesondere werden Fragen der Zulässigkeit digitaler Beweismittel und ihres Beweiswertes debattiert und die Methoden polizeilicher Ermittlungen (von TKÜ bis Online-Durchsuchung) und ihre kritische Bewertung erörtert.</li>
<li><strong>Software-Anwendung:</strong> Strafverteidigung wird in bestimmten Bereichen wie z.B. Cybercrime nicht umhinkommen, anwendungsbereite Fähigkeiten zur Analyse digitaler Beweismittel auch in der Größenordnung von „Big Data“ zu entwickeln. An Fallbeispielen aufbereitetes Training wird die dazu notwendigen Fähigkeiten in der eigenständigen Anwendung von Software-Tools vermitteln. Teilnahme am Softwaretraining setzt Standard-Computerkenntnisse und die Bereitschaft voraus, Grundfunktionen neuer Software-Tools zur Auswertung forensischer Daten und zur Inhaltsanalyse digitaler Beweismittel wie auch Grundlagen analytischen Designs zu erlernen.</li>
<li><strong>Hands-on Workshops:</strong> Zunehmend sehen sich Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen in der Situation, massenhaft digitale Beweismittel in konkreten Strafverfahren bearbeiten zu müssen, ohne die dazu notwendigen analytischen Fähigkeiten und eine entsprechende Beherrschung der Datamining- und Analyse-Software bereits ausreichend entwickelt zu haben. Das Format des „Hands-on Workshops“ schließt an die Kenntnisse von A) und B) an und unterstützt Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen mit entsprechenden Vorkenntnissen bei der Auswertung konkreter Falldaten.</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/strafverteidigerseminare-zur-big-data-analyse-fuer-umfangsverfahren/">Strafverteidigerseminare zur Big Data Analyse für Umfangsverfahren (Gastbeitrag)</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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			</item>
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		<title>Rache ist Blutwurst-die anonyme Strafanzeige gegen ein Unternehmen</title>
		<link>https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/die-anonyme-strafanzeige/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Marson]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Nov 2017 14:36:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Umweltstrafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Big Data Analyse]]></category>
		<category><![CDATA[Jurablogs]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die anonyme Strafanzeige als Auswurf schlechter Manieren In den letzten Jahren fällt mir immer mal wieder eine Strafanzeige auf, die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/die-anonyme-strafanzeige/">Rache ist Blutwurst-die anonyme Strafanzeige gegen ein Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de">Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_6210" aria-describedby="caption-attachment-6210" style="width: 240px" class="wp-caption alignright"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-6210" src="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg" alt="Fachanwalt für Strafrecht" width="240" height="300" srcset="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-240x300.jpg 240w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-768x960.jpg 768w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-819x1024.jpg 819w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-720x900.jpg 720w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5-uai-1032x1290.jpg 1032w, https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wp-content/uploads/2017/09/Rechtsanwalt-Wirtschaftsstrafrecht-Oliver-Marson-Berlin-5.jpg 1314w" sizes="(max-width: 240px) 100vw, 240px" /><figcaption id="caption-attachment-6210" class="wp-caption-text">Rechtsanwalt Oliver Marson</figcaption></figure>
<h2>Die anonyme Strafanzeige als Auswurf schlechter Manieren</h2>
<p>In den letzten Jahren fällt mir immer mal wieder eine Strafanzeige auf, die sich später als wissentlich falsche Verdächtigung herausstellt. Dabei auffällig ist, dass es sich um Anzeigen gegen Unternehmen handelt und diese anonym erstattet werden. Für die davon betroffenen Unternehmen zieht das Unannehmlichkeiten nach sich. Denn so manches mal werden die Geschäftsräume durchsucht und die Geschäftsführung ist angesichts des eröffneten Tatverdachts sprachlos. Nicht etwa deshalb, weil sich die Geschäftsführung &#8222;ertappt&#8220; fühlt. Vielmehr wegen der aus der Luft gegriffenen Verdächtigungen. So geschah es erst dieses Jahr in Berlin.</p>
<h3>Die anonyme Strafanzeige gegen ein Berliner Unternehmen</h3>
<p>Eine anonyme Strafanzeige behauptete unerlaubten Umgang mit Abfällen (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/326.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§326 Abs.1</a> StGB) durch den Inhaber eines KfZ-Meisterbetriebs. Die vermeintlichen Verunreinigungen wurden detailreich beschrieben. Der Anzeigeerstatter musste die Örtlichkeiten gut kennen, denn sonst hätte er sie so nicht beschreiben können. Und er muss auch &#8222;alles&#8220; gesehen haben, was angeblich an Umweltschweinereien durch die Verantwortlichen teils selbst verbrochen, teils angewiesen wurde. Denn er schilderte, wer wann was an Ölen in welchen öffentlichen Abwassergully entsorgt habe.</p>
<h3>Untersuchungen durch das Bezirksamt und das Berliner Landeskriminalamt</h3>
<p>Die Strafanzeige führte zur Durchsuchung der Geschäftsräume. Ein Berliner Bezirksamt rückte an, um die Vorwürfe zu untersuchen. Und das LKA Berlin entnahm aus Werkstattgruben, Abflussröhren und öffentlichen Gullys Flüssigkeits- und Bodenproben. Der Inhaber des Unternehmens legte die Bescheinigungen der letzten 10 Jahre für die ordnungsgemäße Entsorgung (Abfur) von Altölen vor. Er versuchte sich so zu entlasten.  Aber die Untersuchungen und der Ermittlungsaufwand wurden durchgeführt.  Sie waren zeitaufwendig und teuer. Tatsächlich konnten bei der Untersuchung  Stoffe gefunden werden, die geeignet gewesen wären, ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen. Aber letztlich stellte sich heraus, dass es an der vom Gesetzgeber geforderten &#8222;Nachhaltigkeit&#8220; fehlte. Im Übrigen waren das solche Altablagerungen, die schon vor der dortigen Niederlassung des jetzt betroffenen Unternehmens in den Boden gekommen waren. Außerdem wurde festgestellt, dass die Werkstattgruben den vorgeschriebenen Standard ausweisen und Altöle nicht in das Erdreich eingedrungen waren. Die Mehrzahl der Vorwürfe, die mit der anonymen Strafanzeige erhoben wurden, fanden nicht einmal im Ansatz eine Bestätigung. Das Verfahren wurde letztlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.</p>
<h3>Was tun im Falle einer anonymen Strafanzeige?</h3>
<p>Meistens bleibt den betroffenen Unternehmen keine Chance, die Anonymität des Anzeigeerstatters beweissicher zu &#8222;knacken&#8220;. Auch hier war es nicht anders: der Verdacht ist groß, dass es sich um einen ehemaligen Mitarbeiter handelte, dem gekündigt wurde und der sich nun mit der Strafanzeige &#8222;rächte&#8220;. Ganz in dem Sinne &#8222;Rache ist Blutwurst&#8220;. Aber beweisen lässt sich der Verdacht in diesem Fall nicht.</p>
<p>Erläuterungen zum Umweltstrafrecht finden Sie auch <a href="https://rechtsanwaelte-wirtschaftsstrafrecht-berlin.de/wirtschaftsstraftaten/umweltstrafrecht-vereint-straftaten-gegen-die-umwelt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
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