Fachanwalt für Strafrecht, Warenkreditbetrug
Rechtsanwalt Oliver Marson

Korruption und Wirtschaftsstraftaten gegen das Vermögen

Korruption und Wirtschaftsstraftaten gegen das Vermögen sind oft nicht voneinander zu trennen. Das Strafgesetzbuch kennt folgende Korruptionsstraftaten:

  • die Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 und 335 StGB;
  • die Vorteilannahme und Vorteilsgewähung (§§ 331, 333 StGB);
  • die Bestechung von und gegenüber Abgeordneten („108e StGB);
  • die Wählerbestechung (§ 108b i. V. mit § 108d StGB);
  • die Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 299 bis 302 StGB);

Korruption und Wirtschaftsstraftaten gegen das Vermögen sind eng miteinander verknüpft. So sind die nachfolgend genannten Vermögensstraftaten benannt, die da sie zu den die Korruption prägenden Verhaltensweisen gehören:

  • Untreue (§266 StGB);
  • Betrug (§ 263 StGB);
  • Wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen (§298 StGB);
  • Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353 b Abs.1 StGB;
  • Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB);
  • Verwertung fremder Geheinisse (§204 StGB);
  • Geldwäsche (§ 261 StGB).

Zu den konkreten Korruptionsstraftaten und Vermögensstraftaten finden Sie auf den weiteren Unterseiten nähere Erläuterungen.

Kompetente Strafverteidigung bei Korruption und Wirtschaftsstraftaten

Wir sichern Ihnen mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung als Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht eine kompetente Strafverteidigung zu. Wir erarbeiten passgenaue Verteidigungsstrategien in Absprache mit unseren Mandanten aus dem Bereich der Wirtschaft. Zielsetzung ist es in allen Fällen, nach Möglichkeit eine geräuschlose Verfahrenserledigung im Interesse des Unternehmens und seiner leitenden Mitarbeiter zu erreichen.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder Freispruch bei Vorwurf von Korruption und Wirtschaftsstraftaten

Sollten sich die Straftatvorwürfe nach unserer rechtlichen Würdigung nicht bestätigen, kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht.

Der Deal zur Verfahrensbeendigung als Weg  bei Vorwurf von Korruption und Wirtschaftsstraftaten

In anderen Fällen bedienen wir uns unseres Verhandlungsgeschicks, um über einen Deal und somit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu einer Verfahrensbeendigung zu kommen. Dabei wenden wir mitunter auch prozessrechtliche Möglichkeiten zur “Verfahrensverschleppung” an, um die Bereitschaft der Staatsanwaltschaft zu einer Verfahrensabsprache zu “fördern” oder zu “erzwingen”.

In jedem Falle freuen wir uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir sind jederzeit erreichbar. Sprechen Sie uns an.