Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Anklage gegen Ex-Geschäftsführer wegen Verdacht der Untreue über 147 Millionen Euro

Dem Inhaber und zugleich ehemaligen Geschäftsführer der Wölbern Invest GmbH wird mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg Untreue vorgeworfen. Der Ex- Geschäftsführer soll in insgesamt 360 Fällen gewerbsmäßig handelnd 147.000.000 € veruntreut haben. Bei Wölbers Invest handelt es sich um ein Emissionshaus. Aus insgesamt 30 geschlossenen Fonds soll mehrfach Geld abgezogen und an die niederländische Wölbern Invest B.V. überwiesen worden sein. Dafür seien möglicherweise wertlose Anleihen ausgegeben worden.

Die Wölbern Invest B. V. befindet sich laut Bekanntmachung des Amtsgerichts Hamburg ebenso wie die Wölbern Verwaltungs GmbH in einem Insolvenzverfahren. Bei der Muttergesellschaft Wölbern Invest KG hat der Insolvenzverwalter bereits Ende Dezember angezeigt, dass  für ein Insolvenzverfahren nicht genügend Masse vorhanden sein soll.

Verdacht der Untreue und Prüfung der Eröffnung des Hauptverfahrens

Nun prüft das Hamburger Gericht, ob genügend Verdachtsmomente bestehen, um ein Hauptverfahren gegen den Ex – Geschäftsführer zu eröffnen (Az 630/Kls 1/14).

Tatverdacht der Untreue und Prüfung der Haftverhältnisse – Haftbefehl

Parallel soll das Oberlandesgericht Hamburg geprüft haben, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft Schultes fortbestehen. Die 6-Monatsfrist lief am 23. März ab. Das Ergebnis ist hier derzeit nicht bekannt.

Das Fondshaus Wölbern hatte rund 1,4 Milliarden Euro überwiegend in Immobilienfonds investiert und dafür rund 40.000 Anleger geworben.

 Staatsanwaltschaft plaudert über den Vorwurf der Untreue mit den Medien

Zu häufig, daher nicht erstaunlich, aber in höchstem Maße kritikwürdig ist das Verhalten der Staatsanwaltschaft, die offensichtlich und  ausweislich von Spiegel wieder einmal Informationen aus den Ermittlungsakten in nicht unerheblichen Umfang an die Medien durchreichte. Es kann dahin gestellt werden, ob sich der ehemalige Geschäftsführer der Untreue schuldig gemacht hat oder eben nicht. Die Staatsanwaltschaft verkennt, dass bis zum Urteil die Unschuldsvermutung für den Angeklagten streitet und zu streiten hat!

Das gilt um so mehr, weil Betrug und Untreue bekanntlich zu den juristisch kompliziertesten Straftatvorwürfen gehören, die das Strafgesetzbuch kennt. Spielen dabei noch schwierig zu beurteilende Sachverhalte aus dem Bereich der Wirtschaft eine Rolle, sollte sich eine Anklagebehörde nicht zu siegessicher zeigen.