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Rechtsanwalt Oliver Marson

Mittelstand lehnt Strafrecht gegen Unternehmen ab!

Wir hatten bereits über die NRW-Initiative zur Schaffung eines  Unternehmensstrafrechts berichtet.

Dem Strafrecht gegen Unternehmen wird Skepsis entgegengebracht. Nunmehr regt sich offener Widerstand gegen die Initiative der NRW-Landeregierung, wie das Handelsblatt berichtet. Vor allem der Mittelstand befürchtet, dass er Familienunternehmen unter Druck geraten, während anonyme Konzerne im Streubesitz kaum strafrechtliche Konsequenzen befürchten müsste. Bei den klein- und mittelständigen Unternehmen könnte die Einführung des Unternehmensstrafrechts sogar zu Schließungen führen. Deshalb die Forderung des Mittelstandes: kein Strafrecht gegen Unternehmen!

Kein Strafrecht gegen Unternehmen oder Unternehmensstrafrecht und Compliance-Programme

Es gibt durchaus nachvollziehbare Gründe, die für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts sprechen. Und es ist auch damit zu rechnen, dass es kommen wird. Als mittelständiges Unternehmen kann man sich aber auch darauf vorbereiten. Wir empfehlen Compliance-Programme.