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Rechtsanwalt Oliver Marson

Was Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht bedeutet

Was Steuerstraftaten im Sinne der Steuerhinterziehung sind, bestimmt § 369 der Abgabeordnung (AO). Dazu gehören Straftaten nach den Steuergesetzen, Bannbruch, Wertzeichenfälschung und deren Verbreitung sowie die Begünstigung entsprechender Täter.

Die Steuerhinterziehung im Strafrecht

Für die Steuerhinterziehung existiert ein spezieller Straftatbestand. § 370 AO bestimmt, welche Verhaltensweisen unter Steuerhinterziehung zu subsumieren sind.

Steuern durch unrichtige Angaben hinterziehen

An erster Stelle fallen unrichtige oder unvollständige Angaben, die der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde tätigt.

Steuerhinterziehung durch unterlassene Informationen

Des Weiteren muss mit Strafe rechnen, wer die Finanzbehörde über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.

Steuerverkürzung durch Unterlassen

Strafbedroht ist auch die Unterlassung der Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern.

Die Strafe für hinterzogene Steuern im Normalfall

Im Normalfall droht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an. In besonders schweren Fällen liegt die Strafe zwischen sechs Monaten und und zehn Jahren Freiheitsstrafe.Geldstrafe ist hier ausgeschlossen.

Ein besonders schwerer Fall liegt u.a. dann vor, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Dazu finden Sie auch hier weitere Ausführungen. Dabei unterscheidet der BGH in seinem Grundsatzurteil vom 02. Dezember 2008 zunächst zwischen Vermögensgefährdung und Vermögensverlust. Liegt ein Vermögensverlust von über 50.000€ vor, kann von einem besonders schweren Fall ausgegangen werden. Geht es um eine Vermögensgefährdung, so liegt die Grenze zum besonders schweren Fall bei 100.000 €. Aber das sind nicht alle Kriterien, die im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Auch die Lebensleistung und das Tatnachverhalten sowie weitere Umstände spielen bei der Strafzumessung eine entscheidende Rolle.

Ein besonders schwerer Fall kann auch dann vorliegen, wenn ein Amtsträger seine Befugnisse missbraucht, die Mithilfe eines Amtsträgers ausgenutzt wird, oder wenn eine Bande sich zur Steuerhinterziehung zusammengefunden hat.

Was tun beim Vorwurf einer Steuerstraftat

In manchen Fällen ist eine Selbstanzeige sinnvoll. Hier vermitteln wir, welche Vorteile das haben kann. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung wiegt schwer. Sie sollten frühzeitig Rechtsanwälte mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Einen einführenden Artikel zum Thema der Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht finden Sie hier. Weiterführende Informationen zu den Rechtsfolgen, der Selbstanzeige, dem besonders schweren Fall, dem Steuerschaden, der Einziehung und der Gefahr eines langen Strafprozesses finden Sie auf den folgenden Seiten.