Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Zielsetzung der Strafverteidigung im wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Die Zielsetzung der Strafverteidigung im wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren besteht vordergründig darin, die Ermittlungen ohne Hauptverhandlungunsichtbar und geräuschlos für die Öffentlichkeit zur Einstellung zu bringen.

Dazu sind in Ermittlungsverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts Verhandlungen der Rechtsanwälte mit der Staatsanwaltschaft unumgänglich. Denn der Staatsanwalt hat das Entscheidungsmonopol darüber, ob er das Ermittlungsverfahren einstellt, Anklage erhebt, Haftbefehl und Hausdurchsuchung beantragt, Vermögenswerte beschlagnahmt oder vorläufige Betriebsstillegungen veranlasst.

Für die Gespräche mit der Staatsanwaltschaft müssen wir als Rechtsanwälte über eine feste Verhandlungsposition verfügen, die argumentativ sowohl in der Sache als auch rechtlich fundiert ist. Die Sachkenntnis verschaffen wir uns aus der Ermittlungsakte und den Gesprächen mit den von uns vertretenen Unternehmen und seinen Mitarbeitern. Zielorientierte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft setzen fundierte Kenntnisse aller Umstände, des Sachverhalts und einer darauf beruhenden rechtlichen Argumentation voraus.

Bei Verhandlungen “im stillen Kämmerlein” können Sie sich auf unsere langjährige Verhandlungspraxis verlassen, um zum angestrebten Ziel zu kommen. 
Unser praxisgeschultes Fingerspitzengefühl und die angewandte Diplomatie, gepaart mit einem objektiven Blick auf das erreichbare Ergebnis sowie Durchsetzungsvermögen sind Eigenschaften, die wir als Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht mitbringen.

Die Schutzschrift als Mittel zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens

Der optimale Weg zur Einstellung eines Ermittlungsverfahrens ist die Fertigung einer Schutzschrift durch die Strafverteidigung, also durch uns Anwälte. Das ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, ein häufig angewendetes und erfolgversprechendes Mittel.

Sind keine geräuschlosen Verfahrensbeendigungen erreichbar, stehen wir Ihnen zur Seite, um unter Ausschöpfung aller strafprozessualen Möglichkeiten unter Umständen über alle Instanzen konfrontativ für die Erreichung eines angestrebten Verfahrensziels zu kämpfen. Es gilt der Grundsatz: Sie benennen uns Ihr Ziel und wir ebnen den Weg zum erreichbaren Ziel.

Teamarbeit zwischen Rechtsanwälten und Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht

Natürlich ist in jedem Falle Teamarbeit zwischen Mandanten und Rechtsanwälten unverzichtbar, die gerade Manager, Führungskräfte und sonstige leitende Mitarbeiter bei der Erledigung ihres eigentlichen Kerngeschäfts, der Unternehmensführung, zeitlich einschränken kann.

Daher legen wir bei der erforderlichen Zusammenarbeit hohe Ansprüche an uns selbst, um diesem Umstand effektiv Rechnung zu tragen. Mandatsgespräche werden grundsätzlich von uns so vorbereitet, dass intensive Rücksprachen bei geringstem Zeitaufwand für die Mandanten die Klärung der Fragestellungen ermöglichen. Selbstverständlich wird in “Mammutverfahren“, nicht selten von mehrjähriger Dauer und mit einer Vielzahl von Beschuldigten, die Koordinierung der Strafverteidigung mit anderen Strafverteidigern angestrebt.

Weitere Informationen

Einen einführenden Artikel wie man eine Hauptverhandlung vor Gericht verhindern kann, finden Sie hier. Weitere Informationen zu den zwei Arten der Einstellung, wg. geringer Schuld oder wegen mangelnden Tatverdachts, zum Deal und zur Verfahrensverschleppung finden Sie auf den folgenden Unterseiten.