Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Arbeitsweise der Strafverteidiger in Strafverfahren des Wirtschaftsstrafrecht

Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen zeichnen sich gegenüber anderen Strafsachen durch ihren oft unüberschaubaren Umfang aus. Mehrere zehntausend Seiten Aktenumfang sind dabei fast immer der Normalzustand. Schon dieser Umstand bestimmt maßgeblich den Arbeitsumfang der Strafverteidiger in Ermittlungsverfahren des Wirtschaftsstrafrechts.

Das akribische Aktenstudium als unverzichtbare Arbeit des Strafverteidigers

Wir garantieren unseren Mandanten, dass tatsächlich die gesamte Ermittlungsakte einem akribischen Aktenstudium unterzogen wird. Das ist im Interesse einer erfolgreichen Strafverteidigung unverzichtbar. Denn das Aktenstudium verschafft das Wissen über den relevanten Sachverhalt. Und die Kenntnis des relevanten Sachverhalts ist die grundlegende Voraussetzung für die strafrechtliche Bewertung und die Entwicklung von Verteidigungsstrategien. An dieser oft aufwendigen Arbeit führt kein Weg vorbei. Denn die Aktenkenntnis ist der Schlüssel zum Erfolg.

Aufgaben und Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft

Anders als bei Rechtsanwälten besteht die gesetzliche Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft in der Aufklärung von Straftaten. Sie ist zwar nach dem Gesetz auch verpflichtet, entlastende und schuldbefreiende Umstände über Beschuldigte und Angeklagte zu ermitteln. In der Praxis wird diese zweite Aufgabe aber oftmals vernachlässigt. Im Vordergrund bleibt für die Staatsanwaltschaft den vermeintlichen Täter zu überführen und gegen ihn Anklage zu erheben.

Innovative Arbeitsmethoden und Softwarelösungen

Um den Anforderungen an eine effiziente Bearbeitung der zumeist überdurchschnittlich umfangreichen Verfahrensakten gerecht werden zu können, bedienen wir uns computergestützter Analysen. Wir sind dadurch in der Lage, auch sehr umfangreiche Akten verhältnismäßig zügig aufzuarbeiten. Der Hauptvorteil liegt aber darin, die Flut der Informationen erfassen zu können, Widersprüche herauszuarbeiten und in die Verteidigungsstrategie einbeziehen zu können. Näheres dazu entnehmen Sie bitte dieser Unterseite.

Unsere Hauptaufgaben als Strafverteidiger in Ermittlungsverfahren

Die Arbeit der Strafverteidigers unterscheidet sich grundsätzlich von der des Staatsanwalts. Aufgabe der Strafverteidiger ist es, die Führungskräfte und Unternehmen vor strafrechtlicher Verfolgung durch die Behörden zu schützen oder weitere Verfolgung zu verhindern. Deshalb garantieren wir, dass die Strafakten unter dem Gesichtspunkt entlastender Aspekte und Umstände einer genauen Prüfung unterzogen werden. Wir stellen dabei alles in Frage. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob der sich aus der Akte ergebende Sachverhalt überhaupt ausreichend belastende Umstände enthält, die einen Tatverdacht begründen und ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen können. Wir überprüfen gemeinsam mit den Mitarbeitern der Unternehmen den aus der Akte ersichtlichen Sachverhalt auf Korrektheit. Zeugenaussagen werden kritisch auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Wir setzen uns mit Gutachten und der Tragfähigkeit ihrer Ergebnisse auseinander. Es wird nach den Umständen gesucht, die den Tatverdacht erschüttern. Dazu beraten wir uns mit unseren Mandanten, auf deren „Insiderwissen“ aus betriebsinternen Vorgängen wir angewiesen sind. Denn dieses Insiderwissen zeigt oft ein ganz anderes Bild auf als das verzerrte und falsche Bild der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Daneben kommt es aber auch darauf an, unsere Mandanten vor möglicher Untersuchungshaft zu schützen und Privatpersonen oder Unternehmen vor vermögenssichernden Maßnahmen der Staatsanwaltschaft zu bewahren. Denn die Vermögensbeschlagnahme kann gerade für Unternehmen sehr schnell zu einer Existenzbedrohung und Existenzvernichtung führen. Die benannten Aufgaben der Strafverteidiger in Ermittlungsverfahren des Wirtschaftsstrafrechts sind hier nicht abschließend aufgezählt. Sie sollen eine Vorstellung über die Arbeitsweise und die Anforderungen vermitteln.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Schweigerecht, zur Ladung zur Beschuldigtenvernehmung oder wie effektive Strafverteidigung im Team erfolgt, finden Sie auf den folgenden Seiten.