Geheimnisverrat in Wirtschaftsstrafverfahren – Akteneinsicht durch den Verletzten

Glückspielstrafrecht
Rechtsanwalt bei Glücksspiel

Wirtschaftsstrafverfahren zeichnen sich häufig dadurch aus, dass es eine Vielzahl von Beteiligten und auf Grund der Dimensionen ein gesteigertes öffentliches Interesse an der Aufklärung gibt. Dieser Umstand birgt jedoch erhebliche Gefahren für die von den Ermittlungen Betroffenen und ihren Rechten im Strafverfahren, insbesondere im Ermittlungsverfahren.

Medien  bei Geheimnisverrat in Wirtschaftsstrafverfahren

Die sog. öffentliche Meinung wird maßgeblich durch die Medien geprägt, die sich auf verschiedensten Wegen versuchen, Informationen über den „Skandal“ zu verschaffen und häufig auch einen Informationsstand haben, der manchmal sogar den der Ermittlungsbehörden übersteigt.

Akteneinsicht als Informationsquelle bei Geheimnisverrat in Wirtschaftsstrafverfahren

Eine wichtige Informationsquelle sind nicht nur die Ermittlungsbehörden selbst, sondern auch die durch die vermeintlichen Straftaten „Verletzten“, denen mit nur wenigen Einschränkungen in fast jedem Stadium des Strafverfahrens Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft zu gewähren ist (§ 406e StPO). Hierbei übersieht die Staatsanwaltschaft oft, dass sie alles, was eine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten zur Folge haben kann und nicht durch den Zweck des Ermittlungsverfahrens bedingt ist, zu vermeiden hat und bei der Unterrichtung der Medien nicht den Untersuchungszweck gefährden, noch der Hauptverhandlung vorgreifen darf (Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren –RiStBV).

Die Rufschädigung für Unternehmen bei Geheimnisverrat in Wirtschaftsstrafverfahren

Die vorschnelle Information der sog. Öffentlichkeit führt jedoch oft zu der absurden Situation, dass der von dem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren Betroffene seiner Rechte auf Verteidigung (z.B. Gebot der Selbstbelastungsfreiheit) beraubt wird. Die Medien sorgen für eine Vorverurteilung mit der Folge, dass sich nicht nur Freunde sondern auch Geschäftspartner vom Betroffenen abwenden, noch bevor überhaupt der vermeintliche Täter einer Tat rechtskräftig überführt wurde. Da werden ganze Familien an den Pranger gestellt und  Firmen in den Ruin getrieben nur weil aus den Ermittlungsbehörden ständig neue „Erkenntnisse“ durchsickern und Anwälte von Verletzten ihr Recht auf Akteneinsicht missbrauchen.

Rechtsanwälte für Unternehmen bei Geheimnisverrat in Wirtschaftsstrafverfahren

Als Strafverteidiger sensibilisieren wir bei  Verdacht auf Geheimnisverrat in Wirtschaftsstrafverfahren unsere Mandanten von Anfang an. Und wir handeln konsequent gegenüber  allen am Ermittlungsverfahren Beteiligten, um die Pflichten zur Geheimhaltung von Ermittlungserkenntnissen durchzusetzen (§§ 353 b, 353 d StGB).