Amtsgericht verweigert Landgericht den Gehorsam in Strafsache

Wie bereits ausführlich berichtet, verwies das Amtsgericht Uelzen auf Antrag der Rechtsanwälte auf die Rüge der sachlichen Unzuständigkeit  (§ 6a StPO) eine Strafsache antragsgemäß an die Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stade. Wegen des besonderen Umfangs des Verfahrens. Das Landgericht verwies daraufhin die Strafsache zurück an das Amtsgericht Stade. Die Beschlussbegründung des Landgerichts überzeugte schon damals zumindestens uns Rechtsanwälte nicht. Und es entstand der Eindruck, dass die Oberrichter vom Landgericht keinen rechten Bock auf diese Wirtschaftsstrafsache hatten und das Strafverfahren gerne an ihre Unterkollegen vom Amtsgericht abschoben.

Amtsgericht beharrt auf Standpunkt der Unzuständigkeit und bemüht Oberlandesgericht Celle

Aber auch das Amtsgericht Uelzen konnte die Begründung, mit der die Strafsache dorthin zurückverwiesen wurde, nicht überzeugen. Mit Verfügung vom 23. April 2014 erklärte es sich wiederum für unzuständig und schaltete das Oberlandesgericht Celle ein. Nun wird das OLG über die Zutändigkeit und Unzuständigkeit des Amtsgerichts bzw. des Landgerichts entscheiden (§§ 14 und 19 StPO).

Rechtsanwälte und Amtsgericht streiten gemeinsam in Strafverfahren gegen Landgericht

Es hat was, wenn sich ein Amtsgericht auf die Seite der Strafverteidiger stellt, die Rechtsanwälte an der Seite des Amtsgerichts stehen und sie gemeinsam gegen eine rechts irrige Auffassung eines Landgerichts vor ein OLG ziehen. Für meinen Mandanten habe ich eine Stellungnahme mit dem Antrag eingereicht, das Strafverfahren an die Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stade zu verweisen.

Landgericht oder  Amtsgericht – was bringt es den Angeklagten?

Seit Jahren wird das Verfahren verschleppt. Die vermeintlichen Straftaten (Bankrott, Insolvenzverschleppung und Investitionsbetrug) sollen ewig zurück liegen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg braucht Jahre bis zur Anklageerhebung. Der erste Hauptverhandlungstag Anfang 2013 führte zur Aussetzung des Verfahrens. Nach einem Antrag der Strafverteidiger ordnete das Amtsgericht umfangreiche Nachermittlungen an, für die die Staatsanwaltschaft  fast ein Jahr brauchte. Dann kam am ersten Hauptverhandlungstag im Januar 2014 die Verweisung der Strafsache an das Landgericht Stade. Im Februar 2014 folgte dann die Zurückverweisung nach Uelzen, nun die neuerliche Unzuständigkeitserklärung im April. Und nun warten alle gespannt auf die Entscheidung desOLG Celle, wer denn nun endgültig zuständig ist. Wann dann terminiert wird und ob noch dieses Jaht verhandelt wird ist fraglich. Für die Mandanten in jedem Fall ein beträchtlicher Zeitgewinn, der unter Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung und dem Zeitablauf seit den vermeintlichen Taten im Falle einer Verurteilung das Strafmaß erheblich mindert.

Über den Ausgang des Zuständigkeitsstreits werde ich berichten.