Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Ermittlungsverfahren wegen Betrug trieb Firma fast in Insolvenz

Ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug erschütterte die wirtschaftlichen Grundfesten eines Unternehmens. Die GmbH beschäftigt sich mit der Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung von hauptsächlich arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Die Ausbildungsmaßnahmen führt das Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeitern an ein einer Vielzahl von Standorten eines Bundeslandes durch. Die Firma ist seit Jahrzehnten auf dem Markt, anerkannt und erfolgreich.

Ermittlungsverfahren wegen Betrug gegen Geschäftsführer  der GmbH eingeleitet

Etwa vor 1 1/2 Jahren leitete die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug gegen die Geschäftsführer der Firma ein. Ein anonymer Hinweisgeber hatte behauptet, bei den theoretischen und praktischen Ausbildungsstunden würden mehrere Ausbildungseinheiten verschiedener Maßnahmen oft durch einen Ausbilder  gleichzeitig durchgeführt. Außerdem würde es sich bei den Ausbildern nicht um Fachpersonal handeln oder es seien nicht die Ausbilder im Einsatz, die vorgesehen seien.

Ermittlungsverfahren führt zum Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren bedrohte die Existenz des Ausbildungsunternehmens. Die staatlich finanzierten Weiterbildungsmaßnahmen wurden über ein Ausschreibungsverfahren an die Bewerber vergeben. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens führte für das hier von den strafrechtlichen Ermittlungen betroffene Unternehmen zum Ausschluss von der Beteiligung an den Ausschreibungsverfahren. Das betroffene Unternehmen schrieb Verluste in Millionenhöhe. Der Ausschluss erfolgte unmittelbar nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens und ohne einer vorausgegangenen Überprüfung der Angaben des anonymen Hinweisgebers. Der wurde übrigens nie ermittelt. Es wird vermutet, dass es sich dabei um einen Mitbewerber an den Ausschreibungen gehandelt haben könnte.

Staatsanwaltschaft war Umfangsverfahren personell nicht gewachsen

Die Staatsanwaltschaft war wie so oft in Mammutverfahren personell auch bei diesem Verfahren überfordert. Die Ermittlungen kamen nicht in Gang. Die Umzugskartons mit den anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Beweismitteln türmten sich unbearbeitet im schmalen Zimmer des sachbearbeitenden Staatsanwalts, so dass selbst die alte Kaffeemaschine kaum Platz hatte.

Schutzschrift führt zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens und rettet Unternehmen

Wir haben nach einer mehrere Monate andauernden Aufarbeitung der Vorwürfe an jeder einzelnen Ausbildungsmaßnahme in einer ausgeführten Schutzschrift den „Entlastungsbeweis“ geführt und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO letztlich erfolgreich durchgesetzt. Der Ausschluss von der Beteiligung am Ausschreibungsverfahren erfolgte nur wenige Tage nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Der Weg war frei für die Weiterexistenz des Unternehmens. Wie uns unsere Mandanten anschließend berichteten, hatten sie sich bereits zur Anmeldung der Insolvenz entschlossen. Genau das haben wir in letzter Minute verhindern können.

Übrigens ist nicht auszuschließen, dass die Staatsanwaltschaft die Ausführungen der Schutzschrift nie an Hand der Ermittlungsakten überprüfte: keine Kapazitäten. Das kann uns auch egal sein. Wichtig aber war, dass wir die Entscheidungsgrundlage lieferten.