Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Dilettantismus bei Ermittlungen wegen Subventionsbetrugs?

Ein Geschäftsführer eines Vereins und der Verein selbst wurden nach hiesiger Ansicht Opfer dilettantischer Ermittlungen  des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Brüssel. Ermittelt wurde wegen des Verdachts des SubventionsbetrugsSeine Aufgabe soll eigentlich die Bekämpfung von BetrugKorruption und allen anderen rechtswidrigen Handlungen, durch welche die finanziellen Interessen der EU geschädigt werden, sein. Das Amt ermittelt deshalb inner- und außerhalb der europäischen Behörden; es unterstützt, koordiniert und beobachtet die Arbeit nationaler Behörden in seinem Aufgabenbereich und konzipiert die Betrugsbekämpfung der Europäischen Union. So soll es eigentlich sein.

Ermittlungen wegen einer anonymen Anzeige

Im Jahre 2011 erreichte das OLAF in Brüssel eine anonyme Anzeige. Danach soll ein Verein in Deutschland Mittel aus dem Europäischen Sozialfond beantragt und erhalten haben, die dann zweckentfremdet genutzt worden sein sollen. So seien für angemietete Räume überhöhte Mietpreise in Ansatz gebracht worden.  Auch sei unqualifiziertes Personal für Schulungsmaßnahmen in Projekten eingesetzt worden, dass mit Billiglöhnen entlohnt worden sei, wobei die aus dem Fond erhaltenen Lohnkosten höher waren.

Ermittlungen vor Ort durch OLAF

Das OLAF reiste Monate nach der anonymen Anzeige mit einem Team von Brüssel aus zum Ort des „kriminellen Geschehens“ in Deutschland und untersuchte 1 Woche lang vor Ort die Vorwürfe. Das OLAF befand die Vorwürfe für stichhaltig und ging von einem Subventionsbetrug in einem Umfang von ca. 400.000 € aus.  Es vergingen weitere 1 1/2 Jahre und nichts geschah. Irgend wann danach erstattete das OLAF in Deutschland Strafanzeige.

Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug

Die Staatsanwaltschaft leitete gegen den Geschäftsführer des Vereins ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs ein.

Rufschädigendes Verhalten durch das Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung

Eigentlich hätte mit der Abgabe des Vorgangs nach Deutschland die Angelegenheit für das OLAF erledigt sein können und müssen, denn es hatte selbst keine Ermittlungen mehr zu führen. Statt dessen ging es dazu über, verschiedene deutsche Behörden darüber in Kenntnis zu setzen, dass gegen meinen Mandanten als Geschäftsführer des Vereins Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs eingeleitet worden seien.

Die Behörden bekamen bei entsprechenden Anfragen die entsprechende Antwort der zuständigen Staatsanwaltschaft. Bei diesen deutschen Behörden handelte es sich genau um jene, die für die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfond zuständig sind. Folge dieser „Informationspolitik“ des OLAF war, dass die deutschen Behörden die weiteren Zuwendungen aus dem Sozialfond stoppte. Dabei handelt es sich um sehr hohe Beträge, auf die der Verein laufend angewiesen ist, um die sozialen Projekte realisieren bzw. fortführen zu können. Der finanzielle Kollaps drohte. Das erscheint hier als ein eigenwilliger und fragwürdiger Umgang mit dem Grundsatz der Unschuldsvermutung.

Einstellung der Ermittlungen gem. § 170 Abs.2 StPO

Im Mai 2014 habe ich das Mandat übernommen. Die umfangreichen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft mussten bei der finanziellen Bedrohung der Vereinstätigkeit in Rekordzeit studiert werden. Anschließend wurde mit einer ca. 40-seitigen Schutzschriftbegründung im Juni 2014 die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § 170 Abs 2 StPO beantragt. Die erhobenen Verdachtsmomente des OLAF waren völlig haltlos und von dem anonymen Anzeigenerstatter in`s Blaue hinein erhoben worden. Sie wurden sehr detailliert widerlegt.  Das aber hätte auch OLAF vor der eigenen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erkennen können und müssen. Die Arbeit von OLAF erscheint dilettantisch. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren jedenfalls im September 2014 wie beantragt ein.

Empfehlung bei Ermittlungen wegen Subventionsbetrug

Wie bei allen anderen Straftatvorwürfen empfiehlt sich auch beim Vorwurf des Subventionsbetrugs die frühe Beauftragung eines Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung. Die Beauftragung sollte  sofort bei Kenntnisnahme von den Ermittlungen erfolgen. An dem hier aufgezeigten Praxisfall zeigt sich gerade für Unternehmen: Zeit ist Geld. Weitere Informationen zum Thema Subventionsbetrug finden Sie z.B. hier und hier.