Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Handelte Ehefrau als Steuerhinterzieher?

Setzt die Ehefrau als Steuerhinterzieher ihrem Mann strafrechtlich irrelevante Hörner auf? Ein Fall beschäftigt derzeit die Steuerfahndung und seit kurzem auch uns Strafverteidiger. Es geht um Umsatzsteuerhinterziehung, Gewerbesteuerhinterziehung und Einkommenssteuerhinterziehung. Die Buchhaltung soll die im Unternehmen angestellte Ehefrau in der Hand gehabt haben. Sie habe allein die Ausgangsrechnungen erstellt. Diese sollen von den Schuldnern auch regelmäßig und in voller Höhe auf das Geschäftskonto nebst Umsatzsteuer gezahlt worden sein. Die Rechnungskopien habe sie verschwinden lassen. Mit der gleichen Rechnungsnummer seien dann Rechnungen mit geringeren Nettobeträgen erstellt worden.  Die hätten dann auch eine geringere Umsatzsteuer als tatsächlich angefallen ausgewiesen. Damit die Sache „Hand und Fuß“ hatte, sollen Kontoauszüge verfälscht worden sein, die die Rechnungsbeträge aus den verfälschten Rechnungen auswiesen. Die falschen Rechnungen und die verfälschten Kontoauszüge seien Bestandteil der Buchhaltung geworden und dann als Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer bzw. der Voranmeldungen genommen worden.

Unternehmer will nichts gewusst haben – Ehefrau als Steuerhinterzieher?

Der Unternehmer und Ehemann will von all dem nicht gewusst haben. Er fällt im wahrsten Sinne des Wortes in Ohnmacht, als ihn die Steuerfahndung anlässlich der Hausdurchsuchung mit dem Tatvorwurf der gemeinschaftlich begangenen Steuerhinterziehung konfrontiert. Völlig verblüfft ist er als er erfahren muss, dass auf den Geschäftskonten des Unternehmens fast kein Geld vorhanden sei. Er hatte bei seiner monatlichen Durchsicht der (falschen?) Rechnungen und (verfälschten)Kontoauszüge über Jahre hinweg gute Umsätze festgestellt und ging bis dahin davon aus, brav Steuern gezahlt zu haben und Millionär zu sein. Setzte die Ehefrau dem Ehemann Hörner auf und nutzte das Unternehmen als Einnahmequelle am Mann vorbei? Deshalb also eine Ehefrau als Steuerhinterzieher? Der gehörnte Unternehmer? Fragen über Fragen in einem fragwürdigen Ermittlungsverfahren.

Fragen in einem verzwickten Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

Wir stehen noch am Anfang der Arbeit. Die Akteneinsicht ist gerade begonnen worden und ein Ende nicht in Sicht. Vieles ist an tatsächlichen Ereignissen noch zu hinterfragen und aufzuklären. Noch wissen wir wenig, dafür türmen sich schon die Fragen: Handelte die Ehefrau überhaupt als Steuerhinterzieher und somit als Straftäter? Wenn ja, liegt gemeinschaftlich begangene Steuerhinterziehung vor (§ 370 AO)? Wie ist ihre Stellung als Mitarbeiterin der Buchhaltung im Unternehmen des Mannes zu bewerten? Hat sie eine garantenähnliche Stellung (§14 Abs.2 Nr. 2 StGB)? Das liegt auch der Verdacht der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) nahe.  Und wie ist es um die strafrechtliche Verantwortlichkeit des angeblich von nichts wissenden und vielleicht von der Ehefrau getäuschten Ehemannes als Unternehmensinhaber bestellt? Wie sieht es mit der Verletzung der Buchhaltungspflicht (§ 283 b StGB) aus? Sind Gelder des Unternehmens (durch die Ehefrau?) veruntreut worden (Untreue § 266 StGB)? Könnte unter besstimmten Voraussetzungen hinsichtlich des Ehemannes ein Verbotsirrtum vorliegen und wenn, war der Irrtum vermeidbar? Gehen die Beschuldigten bei der Verteidigung getrennte Wege oder einen gemeinsamen Weg (Sockelverteidigung)?

Ein Packen anspruchsvoller Arbeit wartet auf uns. Also packen wir`s an!