Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Oliver Marson

Die Europäische Gemeinschaft im Fokus des Subventionsbetrugs

Die Europäische Gemeinschaft  gewährt Antragstellern aus ihren Mitgliedsstaaten Milliardenbeträge an Subventionsmitteln. Und sie wird gelegentlich Opfer von Subventionsbetrügereien wie der Spiegel berichtete. Als sicher kann gelten, dass diese Berichte über aufgedeckte Betrugsfälle bei der Europäischen Gemeinschaft nur die Spitze des „Eisbergs Subventionsbetrug“ dokumentieren. Als sicher kann aber auch gelten, dass die Mehrzahl der Antragsteller die Europäische Union gerade nicht schädigen, wenn sie entsprechende Subventionsmittel beasntragen.

Die Europäische Gemeinschaft und der Europäische Sozialfond

Investitionsmittel werden nicht nur für die Förderung der Wirtschaft, sondern auch für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt. Sie zahlt die Europäische Gemeinschaft dann aus dem Europäischen Sozialfond (ESF). Dabei kann es sich um die Förderung arbeitsloser Jugendlicher oder um die Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft handeln, um hier nur zwei Beispiele von vielen zu benennen. Solche Projekte werden in aller Regel in strukturschwachen Gebieten der Bundesrepublik von gemeinnützigen Vereinen realisiert. Dafür ist ein erheblicher räumlicher, personeller und logistischer Aufwand erforderlich. Und es gehört auch viel ehrliches Engagement dazu, um solche Projekte zu realisieren.

Ermittlungsverfahren nach „Erkenntnissen“ des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung

Ein solcher deutscher Verein kam vor einigen Jahren in das Visier von Routinekontrollen. Das bei der Europäischen Gemeinschaft installierte Amt zur Betrugsbekämpfung (OLAF) mit Sitz in Brüssel reiste mit großer Kontrollmannschaft nach Deutschland und scheute keine Mittel und keinen Aufwand, um einen  „Verdachtsfall“ wegen Subventionsbetrugs am Sitz des Vereins akribisch zu untersuchen. Dieser Verein war und ist Subventionsnehmer und bezog über Jahre hinweg zur Realisierung sozialer Projekte Millionenbeträge aus dem Europäischen Sozialfond.  Im Ergebnis blieb der große Aufwand der OLAF und eigentlich keine richtigen Verdachtsmomente. Und so richtig „weiterermittelt“ wurde von Brüssel über mehrere Jahre auch nicht. Und dass das OLAF Untersuchungen gegen die Vereinsspitze eingeleitet hatte sollte der Verein auf schmerzhafte Weise erfahren.

Rufschädigung statt Ermittlungen wegen vermeintlichen Subventionsbetrugs

Die Beantragung weiterer Mittel aus dem ESF bei den zwischengeschalteten deutschen Ämtern führte zur Ablehnung. In der Begründung wiesen die Ämter alle mit dem gleichen Textbaustein darauf hin, dass gegen die Vereinsspitze bei der Staastanwaltschaft xyz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. Tatsächlich hatte die OLAF eine Strafanzeige erstattet, was zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in Deutschland führte. Und das OLAF hatte – statt zu ermitteln – fleißig Schreiben an deutsche Ämter versendet und diese ohne nähere Angaben über die laufenden Ermittlungen informiert. Die Folgen der Einstellung weiterer Förderungen ist, dass die gesamte Projektförderung in ca. 30 Einzelprojekten vor dem Kollaps steht.

Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO nach Schutzschrift in Aussicht gestellt

Wir haben im Hinblick auf die Gefährdung der Fortführung der Projekte besonders schnell gearbeitet. Nach einer Schutzschrift über ca. 40 Seiten haben wir die Verdachtsmomente der OLAF widerlegt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in Aussicht gestellt.

Europäische Gemeinschaft und Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung – noch ein weiter Weg zu effizienter Bekämpfung von Subventionsbetrug

Uns ist im Rahmen der Bearbeitung des Mandats aufgefallen, dass das Europäische Amt zur Betrugsbekämpfung ein recht zahnloser Tiger im Kampf gegen die Betrugsbekämpfung ist. Das betrifft das fehlende Fachwissen über die länderspezifischen Strafrechtsnormen, die fehlende Methodik bei den Ermittlungen und auch die Langwierigkeit. Die Europäische Staatsanwaltschaft in der Europäischen Gemeinschaft kann auch deshalb eine brauchbare Alternative sein.