Der versuchte Betrug des Jurastudenten
Ein versuchter Betrug des Jurastudenten ist mir in meiner recht langen Berufspraxis erstmals über den Weg gelaufen. Aber der Reihe nach: Anwälte sind käuflich. Zwar kann man nicht ihre Körper oder scheinbare Liebe von ihnen haben. Jedenfalls sind mir solche Dienste von Kolleginnen oder Kollegen bisher nicht bekannt geworden. Aber fachliche Leistung kann man von ihnen gegen Geld abrufen. Das wusste offensichtlich auch ein Jurastudent, der gestern per E-Mail ein Mandat der Extraklasse an mich herantrug:
„Schönen guten Tag,
mein Name ist …, ich studiere Jura im 6 Semester. Ich habe eine Frage und zwar bin ich leider im letzten Semester in der Klausur Strafrecht (Vermögensdelikte) durchgefallen ( 3 Pkt.). Ich muss aber zur Zeit eine Hausarbeit schreiben und habe keine Zeit für eine Remonstration. Auch würde eine Nachholklausur sehr unpassend in den Schwerpunktbereich fallen. Setzen Sie Remonstrationen auf und wenn ja was würde das kosten?
Freundliche Grüße…“
Der gescheiterte Betrug des Jurastudenten trotz Käuflichkeit des Anwalts
Ich habe ein wenig nachdenken müssen, wie ich dem jungen Mann gefühlvoll beibringen könnte, dass ich das „Mandat“ trotz Käuflichkeit nicht übernehme. Dann brachte ich es ihm schonend so bei:
Sehr geehrter Herr …,
zunächst darf ich Ihnen mein Mitgefühl und Beileid wegen der verpatzten Klausur (Vermögensdelikte) übermitteln.
Ich fühle mich geschmeichelt, dass Sie meine fachlichen Fähigkeiten offensichtlich hoch bewerten. Nur das kann der Grund sein, dass Sie mich für Ihr Vorhaben auserkoren haben.
Mit Ihrem Ansinnen, einen Dritten zu kaufen, der Ihnen das Denken abnimmt und Ihnen die Remonstration gegen Geldzahlungen erstellt, bewegen Sie sich zwar nicht auf dem Wege, das materielle Strafrecht studentisch zu durchdringen. Aber Sie sind damit auf dem besten Wege, das Strafrecht als Täter zu praktizieren.
Sollten Sie wegen dieser Sache eines Tages einen Strafrechtsprozess am Hals haben, können Sie sich gerne melden. Dann werde ich Ihnen die Frage beantworten, was die Verteidigung kostet.
Ihre Remonstration müssen Sie allerdings ohne meine Hilfe erarbeiten. Ich bin nur als Strafverteidiger käuflich.
Ich wünsche Ihnen Erfolg, Hals- und Beinbruch im weiteren Leben!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Dost-Roxin
Rechtsanwalt und Strafverteidiger“
Der Betrug des Jurastudenten blieb im Versuch stecken. Er scheiterte an einer anderen Käuflichkeit des Strafverteidigers.
Mhm mir fällt da spontan der Name Ulrich Marseille ein der unter seinem eigentlichen Namen Ulrich Hansel der 1983 das erste Staatsexamen nicht bestanden hatte. Danach hatte er versucht, sich für die Nachprüfung eine juristische Examensarbeit zu kaufen. Marseille klagte erfolglos gegen die Entscheidung des Prüfungsamtes, das ihn von weiteren Prüfungen ausgeschlossen hatte, nachdem sein Täuschungsversuch ans Licht gekommen war.
Aber es ist besser man schreibt das nicht im Internet, da Herr Marseille mit Herrn Buske im Internet einen Richter hat, der verhindert, das andere schreiben was bei Wikipedia steht. Es ist vielleicht besser den Kommentar zu löschen, bevor Buske kommt. Ich wollte nur darauf hinweisen.
Hallo Herr Dost-Roxin,
Ich glaube Sie hängen dem armen Studenten zu Unrecht einen versuchten Betrug an. Eine Remonstration ist eine Art Einspruch gegen die Klausurbewertung. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wieso es einen Betrug darstellen sollte, wenn der Einspruch von einem Anwalt erhoben wird…
Kein Einzelfall: Der umstrittene Klinik-Gründer und Spitzenkandidat für die Schill-Partei wurde nach Informationen des SPIEGEL während seines Jura-Studiums wegen eines Täuschungsversuchs vom Examen ausgeschlossen. http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/a-191836.html
Der einzige blöde ist hier der Anwalt, der den armen Studenten ungerechtfertigt auf die Schippe nahm. Der blöde bin ich. Ein Beitrag des blöden Anwalts zu seiner Blödheit wird folgen… .